Bestandschutz aufgehoben? Besser "zurückbauen?" Baugenehmigung erforderlich gewesen?

Diskutiere Bestandschutz aufgehoben? Besser "zurückbauen?" Baugenehmigung erforderlich gewesen? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Ich brauche euren Rat: Das Haus meiner Eltern (Bj 1920)bestand ursprünglich aus zwei abgeschlossenen Wohnungen. Im Dachboden befanden sich mit...
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maggy

Guest
Ich brauche euren Rat:

Das Haus meiner Eltern (Bj 1920)bestand ursprünglich aus zwei abgeschlossenen Wohnungen. Im Dachboden befanden sich mit Wohnungsabschlusstür zum Hausflur zwei Mansardenzimmer ohne Wasser und Heizung und ein als Trockenraum genutzter Dachboden.Die Zimmer waren in Kriegs- oder Nachkriegszeiten sogar einmal als Wohnung vermietet gewesen. Ansonsten wurden sie später als Jugendzimmer genutzt.

Im Jahr 1984 wurde das gesamte Dachgeschoss zu einem Studio ausgebaut.
Also
- Das kleine Mansardenzimmer wurde zum Badezimmer ( Verlegung der Wasser- und Abwasserleitungen durch den Kamin)

- Abbruch der Zwischenwand zwischen dem anderen Masardenzimmer und dem "Trockenboden"

- vollständiger Ausbau des "Trockenbodens" mit Veluxfenstern etc (ohne Gauben, die waren in dem anderen Raum schon voerhanden)

Genutzt wurde die Wohnung von einem Familienmitglied.

Laut Architekt damals war eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Der Architekt hat allerdings nicht den Auftrag erhalten, die Unterlagen hierüber sind weg. Der Ausbau wurde von einem Installateur und einem kleinen Bauunternehmer durchgeführt.
Nun soll das Haus verkauft werden und Erinnerungen werden wach.
War für den Umbau eine Baugenehmigung wirklich nicht erforderlich ( wäre schön)?
Wenn doch, was nun?
Verliert das gesamte Dachgeschoss seinen Bestandsschutz?

Kann man den Bestandsschutz wieder herstellen, indem man die abgerissene Zwischenwand wieder aufbaut? Dann wäre die alte Wohnfläche wieder da und der neue " alte Trockenraum" wäre Abstellraum. ( Weiß ja keiner, dass die Wand mal weg war)

- Durfte man aus einem Mansardenzimmer ein Badezimmer machen

Die Wohnung ist damals wahnsinnig teuer ausgebaut worden ( Sanitär etc ) Ohne Bestandsschutz gibt es mit Sicherheit Probleme mit Brandschutz usw.

Hätten meine Eltern damals gewusst oder zumindest daran gedacht, dass es so etwas wie eine Baugenehmigung gibt, gäbe es das Problem jetzt nicht. Seitdem ich jetzt einmal nach den Unterlagen gefragt habe,haben sie schlaflose Nächte und möchten das irgendwie regeln.

Bauunterlagen sind beim Bauamt nicht mehr vorhanden.(Habe im Archiv nachgefragt) Lediglich die Baugenehmigung für einen Anbau ( irgendwann in den Sechzigern und einer Garage liegt vor.

Das Haus liegt in Nordrhein Westfalen

Vielen vielen Dank für eure Antworten.
 
Ehem. Schwarzbau

Hallo,

wenn es keine Unterlagen mehr gibt, kann auch der Genehmigungsstand nicht mehr festgestellt werden.
Hinweise auf den Status EFH oder ZFH oder EFH mit Einliegerwohnung (nicht abgeschlossen) liefern die folgenden Unterlagen, die in jedem Fall vorhanden sind:
- Versicherungsschein für die Feuerpflichtversicherung
- letzter Einheitswertbescheid.

Ergibt sich dann, daß etwas mit dem aktuellen Bestand nicht übereinstimmt, kann man immer noch einen Antrag auf Erteilung der nachträglichen Baugenehmigung stellen.
Vorteil: es können dann keine aktualisierten Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz gestellt werden. es gilt die Bestimmung zum Zeitpunkt der Errichtung.
Über den Brandschutz müssen Sie sich keine Gedanken machen, da freistehende Gebäude geringer Höhe mit nicht mehr als 2 Wohnungen kaum erhöhten Brandschutzanforderungen genügen müssen. Die Minimalanforderungen sind in der Regel eingehalten.

Grüße vom Niederrhein
 
Das Haus war ein Zweifamilienhaus plus Mansardenzimmer im DG, jetzt also richtiges Dreifamilienhaus. Einheitswertbescheid und Feuerversicherung Zweifamilienhaus, weil die Zimmer oben keine "Wohnung" (kein Wasser) waren.
 
Baugenehmigung

Die dritte Wohnung ist das Problem: Kann man sie nicht zur zweiten schlagen, dann ist alles o.K. ?
Sonst: Bauantrag nachträglich wegen dritter Wohnung und ein wenig beim Brandschutz nachbessern.

Grüße
 
Warum ist alles ok, wenn die Wohnung im OG um den Dachgeschossausbau erweitert wurde? Braucht man dafür keine Baugenehmigung?
Sorry, aber bislang musste ich mich um so etwas nicht kümmern.Ich habe lediglich in den letzten Tagen vor allem auch hier im forum gelesen.
 
Dachgeschoß

Weil die Regeln für Häuser mit mehr als zwei Wohnungen dann nicht mehr anwendbar sind. (BauONW)
Als Folge davon haben sie nur geringe Brandschutzanforderungen.

Grüße
 
Thema: Bestandschutz aufgehoben? Besser "zurückbauen?" Baugenehmigung erforderlich gewesen?

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