Nutzung eines Dachbodens

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Sarah Schmidt

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Hallo zusammen,
ich wohne in einem Mietshaus im obersten Stock. Zu der Wohnung gehört ein Dachboden (im Mietvertrag zu deklariert). Dieser ist über eine Ausziehleiter in der Wohnung zu erreichen. Der Dachboden wurde vom Vormieter (ich denke ohne wirkliches Wissen des Vermieters) ausgebaut, dh. die Schrägen sind verkleidet und es liegt Auslegeware, allerdings sind gibt es keine Dämmung und die Fenster entsprechen - glaube ich - nicht den Brandschutzbestimmungen.
Wir "nutzen" diesen Boden nun als Büro und Schlafgelegenheit für Gäste. Allerdings sind wir beruflich sehr eingespannt und kaum zu Hause, was heißt, dass wir nicht wirklich oft auf dem Dachboden sind.
Das Problem ist nun die Nachbarin. Sie fühlt sich gestört (ich weiß nur nicht so recht wodurch - ich glaube langsam sie ist nur neidisch weil sie keinen Dachboden hat) und hat bereits unseren Vermieter angerufen und mit dem Bauamt gedroht.
Meine Frage ist nun, kann mir jemand sagen, wie oft und als was ich diesen Dachboden nutzen darf? Ist eine Nutzung hin und wieder ( 1-2 Stunden am Wochenende) legitim, auch wenn dies kein Wohnraum ist? Und muss ich das Bauamt in meine Wohnung lassen, wenn meine Nachbarin beim Bauamt angerufen hat?
Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen!
 
Dachboden & Nutzung

Hallo Frau Schmidt

1. Mietvertrag ist Mietvertrag. Da wird Ihre Nachbarin nicht rankönnen. Wenn aber im Mietvertrag ein Dachboden drinsteht dann ist der auch als solcher zu nutzen und nicht anders (Lagern, trocknen usw.). Es sei denn: Sie haben schon bei der Wohnungsbesichtigung mit Ihrem Vermieter den Boden so vorgefunden und dieser hat Ihnen eine Nutzung wie bisher zugesagt. Aber egal, was dieser Ihnen versprochen haben könnte: siehe 2.

2. Eine Wohnnutzung ist natürlich in einem Geschoss, zu dem kein richtiger 1. Fluchtweg besteht (Ausziehleiter) nach allen Deutschen Bauordnungen usw. absolut unzulässig.

3. Prinzipiell müssen Sie zunächst niemanden in Ihre Wohnung lassen – aber halt nur zunächst. Da ist schnell zumindest ein Interesse des Vermieters, der sein Eigentum in regelmäßigen Abständen durchaus besichtigen darf, oder – da ein Mehrfamilienhaus – schnell auch ein öffentliches Interesse hergeleitet.

4. Auf alle Fälle würde ich umgehend mit Ihrem Vermieter sprechen um die Sache zu klären. Hier geht es weniger um Gewohnheiten, Rechte usw, denn um den gesunden Verstand. Denken Sie an einen Brandfall und oben einquartierte Gäste.

5. Wenn der Vermieter einem geordneten Ausbau zustimmt kann man da gewiss Wohnraum herstellen.

Grüße aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Nutzung eines Dachbodens
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