asbestdach

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Fichte

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ein Teil des Daches meines Nebengelasses wurde ehemals mit Wellasbeszement eingedeckt. Macht es Sinn Jenes mit Kaltbitumen "einzupinseln" um den Faserstaub zu binden ???
Sollte man vorher Grundieren ... und womit ??

ist so gaaaar nicht mein "Spezialgebiet" und erhoffe mir hier einen "heißen Tipp" :)
 
Am meisten...

... Sinn würde es machen, das Dach fachgerecht zurückbauen und entsorgen zu lassen...

MfG,
sh
 
hallo,

Binden mit Bitumen ist zulässig, die notwendigen Vorarbeiten nicht. Also bleibt nichts anderes als die Entorgung übrig.
Durch einen zugelassenen Betrieb nach TRGS.

Grüße
 
vorarbeiten?!

Was für Vorarbeiten wären denn das ???

Ich suche schon nach einer kostengünstigen Lösung ... ein Austausch der Asbestzementplatten mit all den dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen und die darauf folgende Neueindeckung, käme da nicht in Frage ! Zumal das Dach auch allgemein noch in einem guten Zustand ist.

Es MUSS eine günstige Alternative geben ! :)
 
Vorarbeiten: Kratzen und abbürsten. Streng verboten !
Genauso Kärchern mit Druck.

Als Notsanierung käme allenfalls Spritzen mit Dachlack in Frage ohne Schmutz, Moos und Algen vorher zu beseitigen.

Grüße
 
dann

kann man doch eigentlich nur auf einen Starkregen hoffen, der den Schmutz abspült. Das Wasser kann man aber abwischen .... :)

ups, Seite hatte sich nicht aktualisiert, darum 2x geschrieben
 
Das Dach

ist doch sicher dicht?
Warum dann eine Dachsanierung durchführen?

Von Wellasbest geht in der Regel keine Gefahr aus, also am besten alles so lassen, wie es ist.

Viele Grüße
 
Darf

man da eigentlich als Eigentümer selbst ran? In Österreich AFAIK ja, keine Ahnung wie das in D aussieht.

Wellplatten haben den Vorteil, meiner persönlichen Erfahrung nach meistens geschraubt und damit ohne Bruch abbaubar zu sein.
 
für

die Entsorgung kann man sich Big_Backs bei den zugelassenen Entsorfungsfirmen holen.
Gewerbeverordnungen gelten nicht für privat, ich kenne genug, die Ihre Schiefertafel selber abbauen. Ob die das wirklich dürfen - keine Ahnung.
 
Asbestfeinstaub - kein Kavaliersdelikt

Jegliches Verursachen von Staub sollte bei möglichen Arbeiten mit asbesthaltigem Altmaterial in jedem Fall vermieden werden. Jeder, der an diesem Material arbeitet, kann sich selbst gefährden und gefährdet andere.
Wer heute diesen Gefahrstoff in Umlauf bringt, macht sich in Deutschland strafbar nach § 326 (1) Strafgesetzbuch. Das ist ein Ofizialdelikt, d. h., wenn die Behörden davon etwas mitbekommen, muss ermittelt werden. Und das hat seinen Grund, denn Asbestfeinstaub ist in der selben Gefahrstoffklasse wie radioaktives Material.
Es gibt für Asbest keinen Grenzwert, da viele Studien nachgewiesen haben, dass schon eine eingeatmete Faser Krebs auslösen kann.
Wer also die Vermutung hat, asbesthaltiges Altmaterial bearbeiten zu müssen, sollte sich schlau machen. Das funktioniert über die Technischen Regeln hier TRGS519 und vielleicht über örtliche Verbraucherschutzstellen.

Ich selbst recherchiere seit einigen Wochen in der Frage der Dekontamination von Asbestfeinstaub. Wen erstmal eine Verseuchung mit Asbestfeinstaub nachgewiesen ist, dann wird es für alle Beteiligten sehr aufwendig und teuer.

Bevor man jedoch an Renovierungsarbeiten mit diesem Zeug ran geht (asbestos kommt aus dem griechischen - heißt unvergänglich) - kann man viele einfache Maßnahmen ergreifen, die gar nicht so aufwendig sind. Schon die Befeuchtung mit Wasser verhindert bei möglichem Bruch von Asbestplatten, die Staubbildung. Wer zudem Arbeitsbereiche durch Plastikfolie trennt, kann diesen Staub eingrenzen. Die Vorschriften für den Umgang sind in den vergangen Jahren sogar vereinfacht worden, die Entsorgungskosten günstiger geworden.

Asbest ist ein natürliches Mineral und wurde millionentonnenfach verbaut. Der Baustoff wurde in Deutschland erst 1993 verboten.

Also handeln Sie bitte nicht nach dem Prinzip "Merkt ja keiner"!!!
Sicher ist, dass der Asbestfeinstaub mit bloßem Auge nicht als solches analysiert werden kann, daher haben m. E. schon viel zu viele nach dem Prinzip "Merkt ja keiner" gehandelt.
...übrigens Unwissenheit schützt weder vor Strafe noch vor Krebs - der Krebs kommt allerdings erst 12 bis 40 Jahre später, dann aber in einer sehr krassen Form: ca. 8 Monate mit Atemnot bleiben den Erkrankten.
 
Warum…

… bekommt eigentlich die Fa. Eternit einen Preis für Nachhaltigkeit, wogegen anderseits die Asbestplatten erst 1993 verboten wurden, obwohl die krebserzeugende Wirkung schon seit vielen jahrzehnten bekannt war?

Zumindest ein freiwilliges verantwortliches Entgegenkommen im Sinne von kostenloser fachgerechter Entsorgung hätte ein Signal des Herstellers sein können, wenn schon kein Druck von staatlicher Seite ausgeübt wird. Selbst Grünenthal hat sich kürzlich offziell für die unzähligen Contergan-Opfer entschuldigt (die darauf zu Recht sch**** konnten).

Oder soll man sich an die ausführenden Firmen wenden, die "nach den Stand der Technik" die Platten verbaut haben, obwohl deren Giftigkeit lange bekannt war?
 
Preis für Nachhaltigkeit

Eine sehr passende Auszeichnung - mir ist eh schon übel.

Ich schlage hiermit alle Baustoffproduzenten und Hersteller von asbesthaltigen Produkten (Bremsbeläge, Klebstoffe, Brandschutzkleidung, Heizungsverkleidung, Blumenkästen etc. ) für den Preis von Nachhaltigkeit vor.

Danke an De Meinweg für die Info - unten.
Es war auch von mir kein Joke, bin leider selbst asbest-geschädigt. Ich ärgere mich selbstverständlich darüber, dass Unternehmen, die mit Asbestprodukten viel Rendite machten, nicht zur Kasse gebeten werden oder die heutige Sanierung übernehmen müssen.
 
Thema: asbestdach

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