Fachwerk.de - Holzgerätehaus - 3,80x3,80 Außenmaß - 2,18 Firsthöhe
Können Sie mir bitte mitteilen, ob ein nicht abgestütztes Dach zum Rauminhalt gehört? MfG Heinz Mikolajczyk
Heinz Mikolajczyk | 24.08.05
Zu dem Dach meine ich natürlich VORDACH: VIELLEICHT KLAPPT DAS JETZT MIT DEN ANTWORTEN BESSER: Danke. Das Vordach hat eine Länge von 1,50 m und ist nicht abgestützt.
Heinz Mikolajczyk | 24.08.05
Heinz Mikolajczyk | 24.08.05
nicht abgestütztes (?) Dach
hält das mit einem Siemens-Luftanker ?
hält das mit einem Siemens-Luftanker ?
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 24.08.05
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Es gibt doch ...
... immer noch das sog. Himmelszelt ;-)
anonymus | 24.08.05
... immer noch das sog. Himmelszelt ;-)
anonymus | 24.08.05
Zu dem Dach meine ich natürlich VORDACH: VIELLEICHT KLAPPT DAS JETZT MIT DEN ANTWORTEN BESSER: Danke. Das Vordach hat eine Länge von 1,50 m und ist nicht abgestützt.
Heinz Mikolajczyk | 24.08.05
Der umbaute Raum bemißt
sich aus den Außenabmessungen. Die Höhe von Unterkante Sohle bis Oberkante Dachhaut. Nach Bundesbaugesetz und Landesbauordnung NRW werden Dachüberstände nicht berücksichtigt, wenn sie max. 1,50 vortreten und gleichzeitig min 2,0 m Grenzabstand einhalten.
sich aus den Außenabmessungen. Die Höhe von Unterkante Sohle bis Oberkante Dachhaut. Nach Bundesbaugesetz und Landesbauordnung NRW werden Dachüberstände nicht berücksichtigt, wenn sie max. 1,50 vortreten und gleichzeitig min 2,0 m Grenzabstand einhalten.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 24.08.05
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 24.08.05
Umbauter Raum
ist noch lange nicht umbauter Raum:
- BRI_Bruttorauminhalt i.S. der Baunutzungsverordnung
muß dort im Einzelnen nachgelesen werden sowie im Bebauungsplan, der ggfs. nähere Bestimmungen enthält, wie dieser zu berechnen ist
- Rauminhalt im Sinne der Wertermittlungsrichtlinien und der WertV wird nach DIN 277 berechnet
diese DIN 277 sieht vor, daß Dachüberstände, Gauben, Zwerchhäuser etc...nicht zum BRI gehören
sofern das Holzgerätehaus wesentlich ist, ist es nach dieser Norm mit seinem BRI zu erfassen
usw....u.s.f.
schließlich kommt man vielleicht mit finaler Betrachtungsweie weiter:
wozu soll das gut sein ?
zu Wertermittlungszwecken > DIN 277
um ein Maß der baulichen Nutzung zu bestimmen > BauNV
sonstiger Zweck ? > vielleicht anderes Regelwerk
Grüße vom Niederrhein
ist noch lange nicht umbauter Raum:
- BRI_Bruttorauminhalt i.S. der Baunutzungsverordnung
muß dort im Einzelnen nachgelesen werden sowie im Bebauungsplan, der ggfs. nähere Bestimmungen enthält, wie dieser zu berechnen ist
- Rauminhalt im Sinne der Wertermittlungsrichtlinien und der WertV wird nach DIN 277 berechnet
diese DIN 277 sieht vor, daß Dachüberstände, Gauben, Zwerchhäuser etc...nicht zum BRI gehören
sofern das Holzgerätehaus wesentlich ist, ist es nach dieser Norm mit seinem BRI zu erfassen
usw....u.s.f.
schließlich kommt man vielleicht mit finaler Betrachtungsweie weiter:
wozu soll das gut sein ?
zu Wertermittlungszwecken > DIN 277
um ein Maß der baulichen Nutzung zu bestimmen > BauNV
sonstiger Zweck ? > vielleicht anderes Regelwerk
Grüße vom Niederrhein
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 24.08.05
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 24.08.05
DANKE FÜR DIE ANTWORT
DANKE für die Beantwortung meiner Frage. Ich denke schon, daß, daß es mir geholfen hat. MfG Heinz Mikolajczyk
Heinz Mikolajczyk | 25.08.05
DANKE für die Beantwortung meiner Frage. Ich denke schon, daß, daß es mir geholfen hat. MfG Heinz Mikolajczyk
Heinz Mikolajczyk | 25.08.05
BRI / NRI
Bruttorauminhalt (BRI) > Außenmaße
Nettorauminhalt (NRI) > Innenmaße
klar doch, oder ?
Gruß
Bruttorauminhalt (BRI) > Außenmaße
Nettorauminhalt (NRI) > Innenmaße
klar doch, oder ?
Gruß
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 25.08.05
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 25.08.05