kann der Denkmalschutz einen zwingen

Diskutiere kann der Denkmalschutz einen zwingen im Forum Dach & Dachraum im Bereich - hallo, ich hab eine etwas unorthodoxe Frage. Bitte nicht gleich steinigen oder ausschließen ;-) habe die Suche auch schon bemüht und fast alle...
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Tony1

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hallo,

ich hab eine etwas unorthodoxe Frage. Bitte nicht gleich steinigen oder ausschließen ;-)
habe die Suche auch schon bemüht und fast alle Artikel unter Denkmalschutz gelesen in den letzten 3 Woche.

Der Fall:

Mir wurde ein Haus abgeboten (Einzelkulturdenkmal) und das ist sehr runtergekommen. Der Preis macht es aber interessant. Nur habe ich in den nächsten 4-5 jahren keine Zeit und auch kein Geld um es zu sanieren. Kann das Denkmalamt mich dazu zwingen etwas zu tun? Mal abgesehen von der Verkehrssicherungspflicht.

Mir ist klar das die Substanz darunter leidet. Doch der Zustand wurde jetzt schon als teilweise Ruinös bezeichnet.
Also kann es nicht schlimmer kommen, oder doch????

mfg
Tony
 
Denkmalschutz

Hallo Tony,
In den Denkmalschutzgesetzen der Länder steht drin, dass der Eigentümer eines Denkmals verpflichtet ist , dieses zu erhalten. Diese Pflicht hat auch der jetzige Besitzer.
Wie Sie sehen ist offensichtlich nix passiert.
Die Verkehrssicherungspflicht überwacht das Ordnungsamt der Gemeinde. Wenn Einsturzgefahr besteht , muss das Bauaufsichtsamt eingreifen.Ich würde mit der Denkmalbehörde reden und die Situation so schildern wie sie ist.Wenn das Dach undicht ist, würde ich auf jeden Fall etwas unternehmen. Vielleicht gib es ja einen Zuschuss.
Wenn Ihnen von der Denkmalbehörde keine Hilfe in Aussicht gestellt wird, stellen Sie einfach einen Abrißantrag.
Meist kommt dann ein Bewilligungsbescheid über die Summe X.
viele Grüße aus Nordhessen
 
Retten was zu retten ist...

Zumindest die Notsicherungsarbeiten am Dach, Dachrinnen kontrollieren usw. sollten Sie in Angriff nehmen. Ansonsten drohen Hausschwamm(wenn er nicht schon da ist) und co. sowie eben weiterer Verfall.Der Finanzielle Aufwand dafür hält sich meist in Grenzen, zumal wohl dafür auch von Seiten der Denkmalpflege einiges zu erwarten ist, wenn rechtzeitig beantragt. Am besten vor dem Kauf schonmal mit den Behörden abklären. Wenn der Wille zur Erhaltung da ist, sind diese meist auch sehr entgegenkommend mit Zuschüssen.

Viele Grüße
 
Warum?

In den nächsten 4-5Jahren kein Geld und keine Zeit, wozu dann das Haus? Bist du dir sicher, dass es in 6 Jahren damit vollkommen anders aussieht? Wohl Lotto-Gewinn geplant oder doch wohl eher ein Studium?
Also ich weiß nicht wie es bei mir in 6 Jahren mit Zeit und Geld aussieht, ich hoffe aber besser als jetzt. ;-)

Gruß Marko
 
hmm...

Erstmal Danke für die Antworten.

Das Dach ist schon seit längerem an manchen Stellen undicht und es ist von "Holzschwam" (weis jetzt nicht wie das genau heißt) im Dach und in Teilen der Decken auszugehen.
Das Haus ist gemauert, so das Holz "nur" in den Decken und Dach vorkommt. Außerdem hat es eine Grundfläche von ca. 160m² und ich weis nicht wie effectiv da eine Dachabdichtung "vorab" ist, wenn ich event. das ganze in ein paar Jahren eh neu machen lassen muss.

@Herr Göbel
Was ich nicht verstehe ist das wenn es in den Denkmalschutzgesetzten der Länder drin steht, das der Eigentümer dazu verpflichtet ist das Haus (Objekt) zu erhalten, dort über Jahre wenn nicht Jahrzehnte nichts geschehen ist.
Ich gehe nicht davon aus, das es einen Zuschuß geben wird. Aber ich kann ja man Fragen ;-)
Abreisen lassen wollte ich es eigentlich nicht, den es gefällt mir (von Außen) sehr gut.

@Herr Josef
Wie könnte den eine Notsicherung aussehen? Einfach eine Plane über die Löcher oder teilweise neu decken? kann mir darunter nichts vorstellen.

@Herr Lindner
Wenn ich einen Lottogewinn plane, werde ich Sie informieren. Aber z.Z. bin ich noch mit anderen Projekten beschäftigt und ich denke man sollte realistisch an soetwas herran gehen. Nur mit Denkmalschutz hatte ich es bis jetzt noch nicht zu tun, daher meine Frage.

mfg
Tony
 
Löcher im Dach...

lassen sich z.B. relativ schnell mit Ondulineplatten provisorisch für ein paar Jahre flicken, bis dann wahrscheinlich ja ein komplett neuer Dachstuhl draufkommt. Für Dachrinnen gibt´s spezielles Reparaturband. Das ganze wird vielleicht mal 100 -200 € + einen Tag mit ein paar motivierten Helfern kosten, dafür hat man dann die nächsten Jahre das gute Gefühl daß sich der Schaden nicht noch vergrößert. Wenn Pilze oder sogar Schwamm vorhanden sind, sollten sie unbedingt eine Probe ins Labor schicken und ggf. hier auch schon eine Schwammsanierung einleiten. Aber dies muß bei Hausschwamm unbedingt vom Fachmann ausgeführt werden, mit Hausschwamm ist nicht zu spaßen.
Ach ja und vorsicht bei Arbeiten auf den morschen Decken, ein Sturz durch die Decke geht manchmal schneller als man denkt... :)
Bei einem Einzelkulturdenkmal können Sie auf alle Fälle mit Zuschüssen rechnen. Je nach Zeitpunkt der Antragstellung und Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege evtl. sogar bis zu 40% für entsprechende Baumaßnahmen.
Bei Fragen zu Schwammerl und Co. einfach mal Lutz Parisek hier im Forum ansprechen.

Gruß vom Edersee
 
Direkten Zwang...

...ausüben, kann die Denkmalschutzbehörde meines Wissens nicht.

Es gibt aber, zumindest im Hessischen Denkmalschutzgesetz, die Möglichkeit der "Zwangsvornahme" (ich glaub so heißt das).
Bei akuter Gefährdung eines Kulturdenkmals, kann die Behörde Firmen beauftragen, diese Gefährdung zu beheben. Selbstverständlich auf Kosten des Eigentümers.
Und ich glaube, dann wird es richtig teuer!

Entschuldigt bitte, wenn ich hier nicht mit den entsprechenden Paragraphen aufwarten kann, aber ich habe jetzt keine Lust das Ding durchzuwälzen. Ich weiß aber, dass es diese Möglichkeit gibt.
Ob so eine Zwangsvornahme jemals angewendet wurde, vermag ich nicht zu sagen.

Also: Marodes Denkmal kaufen und erstmal nichts machen, kann auch "nach hinten" los gehen. Muß ja nicht sein, wollte nur mal auf diese, zugegebenermaßen harten, Konsequenzen hinweisen!

Grüße
Martin
 
In der Praxis...

...wird sich die Kommune allerdings wohl schwer hüten, fremden Mannes marode Laube auf Gemeinkosten zu sanieren. Zu groß die Gefahr, daß sie auf Ihren Kosten sitzen bleibt. Mir stellt sich allerdings die Frage, wieso einer ein Haus kaufen will, daß dann über viele Jahre weiter verfallen darf.

Grüße

Thomas
 
Tja....

..Thomas! In Hessen wäre so etwas möglich. Wie gesagt, keine Ahnung, ob es jemals angewendet wurde!
Aus denkmalschützerischer Sicht, geht es ja auch nicht um "fremden Mannes marode Laube" sondern um kulturhistorisch wertvolles Gut!

Deiner "Schlussfrage" kann ich aber vollends beipflichten!

Gruß
Martin
 
Hat mir...

...keine Ruhe gelassen und ich habe doch nochmal nachgelesen.

Im hessischen Denkmalschutzgesetz steht folgendes:


§ 12 Durchsetzung der Erhaltung

(1) Kommen Eigentümer, Besitzer oder sonstige Unterhaltungspflichtige ihren Verpflichtungen nach § 11 nicht nach und tritt hierdurch eine Gefährdung des Kulturdenkmals ein, können sie von den Denkmalschutzbehörden verpflichtet werden, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

(2) Erfordert der Zustand eines Kulturdenkmals zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz Maßnahmen, ohne deren unverzügliche Durchführung es gefährdet würde, können die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen selbst durchführen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals geboten sind. Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, solche Maßnahmen zu dulden. Eigentümer, Besitzer und sonstige Unterhaltungspflichtige können im Rahmen des Zumutbaren zur Erstattung der entstandenen Kosten herangezogen werden.

Gruß
Martin
 
Thema: kann der Denkmalschutz einen zwingen

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