Grenzabstand/Bestandsschutz von Vordach

Diskutiere Grenzabstand/Bestandsschutz von Vordach im Forum Dach & Dachraum im Bereich - Guten Tag, Kennt sich jemand mit dem Baurecht in B. W. aus? Das Haus steht in Baden Württemberg. Wir haben das Dach von Nebengebäude Nr. 3...
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Gerald

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Guten Tag,

Kennt sich jemand mit dem Baurecht in B. W. aus?

Das Haus steht in Baden Württemberg.

Wir haben das Dach von Nebengebäude Nr. 3 erneuert.
Das Gebäude endet bei Nr. 1. Der Dachvorsprung Nr. 2
wurde von uns wieder bis zur Grenze angebaut.
Der Dachvorsprung Nr. 2 ist vor einigen Jahren
weggebrochen, er war nicht mehr vorhanden.
Da sich Nachbar 1 beim Bauamt beschwert hat, kam ein
Sachbearbeiter vom Bauamt und wir mussten daraufhin
das Dach bis auf 50 cm zurückbauen.
Die Begründung war: Es sei kein Bestandsschutz
vorhanden, da das Dach vor einigen Jahren weggebrochen
ist.
Auf den Originalplänen ist das Dach bis zur Grenze
eingezeichnet (siehe Skizze). Der Grenzabstand von der
Gebäudemauer beträgt 1 m an der linken Seite und 1,60
m an der rechten Seite.

Hab schon in der Bauordnung für B. W. gelesen, finde allerdings keine Antwort auf meine Frage.
 
ja tach auch

die Grenzabstände sind ganz klar in der jeweiligen LBO geregelt. Bestandsschutz gibt es so nicht und trifft auch nur sehr selten zu. Da das Dach weg war spielt es keine Rolle ob sie es wieder so bauen wollen wie es mal war. Es handelt sich um einen Neubau, und mit diesem haben Sie sich an die gültige LBO zu halten, immer vorher den NAchbarn fragen dann klappt es meist. Ich weiss nicht wie Ihr Verhältnis zu Ihren Nachbarn ist, vielleicht können Sie das Ganze ja mal in Ruhe bei einer Flasche Wein besprechen.....viel Glück.
 
pächterwechsel

sher geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit einigen Fragen die mich halt nicht in Ruhe lassen, von denen ich mir erhoffe Antwort von Ihnen zu bekomen.
Durch das Ableben meines Vaters imvergangenenJahr erwies sich eine Ihm gehörende Parzelle in einer Kleingartenanlage in Berlin als relativ schwierig. Rein rechtlich ist dieses aber nun abgeschlossen und es wurde durch den Vorstand eine von unabhängigen Schätzern Bestandsaufnahme, eben eine Schätzung durchgeführt.
Da das Grundstück durch meinen Vater genutzt wurde, ich der Erbe bin flißt ja im eigentlichen Sinn kein Geld aber es folgten "Auflagen" von denen ich denke Sie sind nicht rechtens.
Auf dem Grundstück an einer Häuserwand stehend befindet sich ein Blechschuppen als Unterstand für etwaiige Gartengeräte. Dieses steht seit gut 15 Jahren und ohne wenn und aber soll dieser entfernt werden.
Desweiteren soll die Terrassendecke um ganze 80cm veringert werden. Ich meine das der Aufwand zu Entfernung aufgebracht werden soll, nicht von Nöten ist, wäre mein Vater am Leben würde alles so weiter existent sein. Desweiteren ist an zwei Seiten ein Wetterschutz in Form von Kunstglas moniert worden. Diese wurden noch zu DDR Zeiten gemeinschaftlich angeschafft und schmücken Nachbarschaftsgrundstücke.Wemm also bitte stören diese Sachen?
Ich hoffe ich finde mit diesem Schreiben durch Sie eine Antwort und würde gern vor Unterschriftsleistung auf dem Nutzungsvertrag gegenargumentieren.
 
Thema: Grenzabstand/Bestandsschutz von Vordach

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