Werte Fachleute!

Diskutiere Werte Fachleute! im Forum Dach & Dachraum im Bereich - Macht das für Konterlatten seit ein paar Jahren vorgeschriebene Nageldichtband wirklich dicht? Ralph Schneidewind
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Ralph Schneidewind

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Macht das für Konterlatten seit ein paar Jahren vorgeschriebene Nageldichtband wirklich dicht?
Ralph Schneidewind
 
Ehrlich gesagt,

keine Ahnung...
Wir nehmen immer ND Unterdeckbahnen( Also Unterdeckbahnen die Nageldicht sind) und sparen uns den ganzen Kram mit dem Dichtband an Konterlattung usw.

Bei meinem Dach daheim habe ich damals noch Dichtband verwendet, ob es wirklich noch dicht ist werde ich aber erst sehen wenns mal durch die Ziegel reinregnet.

Mit Grüßen
Danilo
 
Etwas ausführlicher:

Meine Kollegen und ich haben an einem alten Dach die Sparren mit seitlichen Bohlen ausgeglichen, Sparren ersetzt, diffusionsoffene Unterdachbahn verlegt, diese mit Nageldichtband und Konterlatten befestigt. Da das Dach etwas kompliziert ist, das Wetter öfters dazwischenfunkte und der Dachklempner nicht gleich da war, hat dieses Unterdach in den letzten 1,5 Monaten einige schwere Regengüsse abgekriegt.
Es ist nicht zu verdrängen: An den Sparren läuft die Soße runter. Ich habe das noch nie erlebt!!!Eben auch nicht in den Zeiten als es noch keine Nageldichtbänder gab.
Mir ist völlig unklar, was wir falsch gemacht haben. Morgen werde ich versuchen einen Zuständigen der Herstellerfirma zu kriegen.
Hatte unter den auf Fachwerk.de vertretenen Bauherren und Fachleuten schon mal jemand diesbezüglich Probleme? Wie wurden die gelöst?
Ralph Schneidewind
 
Hallo,

Unterdeckbahnen sind keine Dichtungen. Sie funktionieren als Notdach, übliche Beanspruchung ist das an Dachziegeln kondensierte Tauwasser. Keinesfals kann man sie länger ungeschützt dem Wetter aussetzen. Das funktioniert nur bei regelgerechten Unterdeckungen, wie z.b. bituminierten Weichfaserplatten.
Die Dachdeckerrichtlinien unterscheiden zwischen
- Unterspannung
- regensicherem Unterdach
- wasserdichtem Unterdach.

Alleine daraus geht hervor, dass die Unterspannung eben nur dies ist: Unterspannung, Lastfall siehe oben.

Ich halte es für fahrlässig, ein Dach ungeschützt - nur mit der Unterspannbahn - dem Wetter auszusetzen.

Grüße
 
@ Herrn Beckmann,

wenn Sie es fahrlässig finden, ein Dach ungeschützt - nur mit der Unterdeckbahn - dem Wetter auszusetzen, gibt es dann auch in Ihren Ausschreibungen ein Position, die die Montage und Demontage eines Notdaches/Plane währen der Dachbauzeit beinhaltet?

Eine gewisse Freibewitterungszeit gibt doch jeder Hersteller vor.

Mit Grüßen
Danilo
 
Hallo,

die Antwort wird Sie nicht freuen, denn streng genommen ist der Schutz des eigenen Gewerks bis zur Abnahme Nebenleistung.
Aber, rechtzeitig als Nachtrag angemeldet, wird sich wohl kaum ein Arch/Ing. sträuben.
Ich hatte bei Winterbaustellen auch immer die Regenschutzplane im LV.
Ausserdem gibt es die Verpflichtung, ordentlich zu planen; und dazu gehört in solchen Fällen auch der Wetterschutz, im Zweifel per Spezialgerüst. Aber bringen Sie das mal einem Bauherrn bei !

Grüße
 
Genaugenommen sieht es doch eigentlich so aus:

Behelfsdeckung:

Gemäß den Produktdatenblättern „Unterdeckbahnen“ und „Unter-
spannbahnen“ des ZVDH können mit Bahnen der Klassen
UDB-A, UDB-B und USB-A z. B. bei bewohnten Dachräumen oder
bereits gedämmten Dachräumen die Funktion einer Behelfsdeckung mit systemgerechtem Zubehör hergestellt werden. Dies ist in der Regel bei Sanierungen der Fall.
Hierbei muss das notwendige Schutzziel geprüft werden und ggf. mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
Bei einer längeren Freibewitterungszeit sollte wie bisher immer abgeplant oder eingehaust werden.

So, längere Freibewitterungszeit - wie lang ist die denn nun ?

Wie immer sehr schwammig, das Ganze.

Interessant auch die Frage, warum man denn nun überhaupt ein Nagelband verwenden soll, wenn eine Behelfsdeckung (und damit die Unterspannbahn) lediglich die Aufgabe hätte, Kondenswasser abzuleiten...tritt das denn wirklich in solchen Mengen auf, daß man jede Konterlattung verkleben müßte ? Das wage ich mal zu bezweifeln.

Und warum sollte der Hersteller eine maximale Freibewitterungszeitraum von 6 Wochen festschreiben, wenn die Behelfsdeckung angeblich fahrlässig wäre ?

Interessant auch der Hinweis, man könne den zusätzlichen Witterungsschutz (Abplanen) doch auch noch per Nachtragsangebot noch unterbringen. Ein vernünftig erstelltes LV eines nicht fahrlässig handelnden Architekten würde einen solchen Witterungsschutz doch vermutlich von vorneherein beinhalten...oder doch nicht ? Schon fast belustigend mutet die Aussage an, man könne ein Dach auch durch ein Spezialgerüst zusätzlich schützen. Da würd mich doch schon interessieren, welcher Bauherr das tatsächlich auch zahlen würde...

Vermutlich handeln 95 % der Dachdeckereien in Deutschland demnach fahrlässig...Fahrlässig vermutlich auch der Versuch, hier mittels offener Diskussion freiwillig eine Lösung zu suchen, die absolut im Sinne des Bauherren ist.

Das ist nun mal wirklich wieder ein Beispiel, daß so mancher hier von der Fachpraxis kilometerweit entfernt scheint...

Gruß Andreas
 
Hallo,

die Praxis ist, dass Handwerker im Regen stehen, wenn der Bauherr den Anwalt bemüht.Meistens wird er aber murrend zahlen, was Handwerker und Planer verbockt haben.
Aus dieser Situation erfanden Hersteller das Nagelband, vorher ging es ohne.
Zur Dauer einer "längeren Freibewitterungszeit" will ich mal anmerken, dass bei vorauszusehendem schlechten Wetter diese schon nach einem Tag überschritten ist.
Da gibt es auch schon Urteile - werde ich morgen mal nachschlagen - da musste der Archi zahlen, weil er das Notdach nicht vorgesehen hatte. Kann ich nachvollziehen.
Grüsse
 
Auf welcher Grundlage denn ?

Wir diskutieren hier ja gerade, weil wir mit der momentanen Situation nicht zufrieden sind und suchen nach Lösungen. Die kann aber doch nicht heißen, daß ich grundsätzlich jedes Mal eine zusätzliche Plane oder ein Spezialgerüst verwende. Wie planen Sie beispielsweise ein Dach ab, in dem in der Mitte der Dachfläche zwei Dachdurchdringungen in Form von noch in Betrieb befindlichen Kaminen mit 2 Metern Höhe zu finden ist ? Wie planen Sie ein Dach ab, das nicht eingelattet, sondern mit Schiefern oder Aluminiumschindeln gedeckt wird, wo also kaum Standmöglichkeiten bestehen.
Ich hoffe, Sie verstehen mich jetzt nicht falsch...wie gesagt, wir machen uns inzwischen die Arbeit, weil wir diese Problematik erkannt haben und der Meinung sind, daß es dem Bauherren nicht zuzumuten ist, daß eine Durchfeuchtung stattfindet, schon gar nicht in der Sanierung bei ausgebauten Dächern. Bezahlt bekommen wir das in den seltensten Fällen.

Es geht auch darum, praxisnahe Lösungen zu finden. Die Position Witterungsschutz ist schnell ins LV geschrieben, aber wie man das dann realisieren kann, steht eben auf einem anderen Blatt. Jeder, der mal eine 10 x 12 Meter große Plane bei aufziehendem Sturm auf ein Dach gezogen hat, kann das nachvollziehen.

Ich muß hier auch nochmal auf den Begriff Behelfsbedeckung zurückkommen und auf meine ursprüngliche Frage:

Auf welcher Grundlage sind denn die von Ihnen erwähnten Gerichtsurteile gefällt worden bzw. mit welcher Begründung ?
Fahrlässigkeit ?

Wie gesagt, es geht mir nicht darum, hier ein Scharmützel Architekt gegen Bauausführenden loszutreten. Ausgangspunkt war die berechtigte Frage von Ralph und es geht darum, praktikable Lösungen zu finden. Da springt man mit Behauptungen wie "Wer nicht abplant, handelt fahrlässig" einfach zu kurz.

Ich bin trotzdem gespannt auf weiter Infos Ihrerseits...wie gesagt, es handelt sich um ein wirkliches Problem, das es zu lösen gilt. Der Wille unsererseits ist ja da :)

Gruß Andreas

(der hofft, daß es heut ausnahmsweise mal nicht regnet)

Edit: Die Frage ist natürlich auch, ob diese Nagelbänder denn nun tatsächlich eine Verbesserung darstellen oder ob diese Verbesserung letztendlich nur in Form von gefüllten Geldbörsen der Hersteller stattfinden.
 
Für mich siehts momentan so aus:

Wenn ich keine Nageldichtbänder angebracht hätte und es hätte nicht geregnet,wäre das ein Verstoß gegen die Dachdeckerrichtlinien gewesen. Der Architekt hätte mich in die Pfanne hauen können.
Ich habe das Nageldichtband angebracht, es regnete, Wasser lief rein: Ich habe Ärger mit dem Architekten und muss mir was einfallen lassen, was mich noch mit einem blauen Auge davonkommen lässt.
Und das vor der Erfahrung von mir und anderen Dachhandwerkern, dass wir vor der Verpflichtung zum Einsatz von Nageldichtbändern diesen Ärger nicht hatten.
Ralph Schneidewind
 
Und um die ganze Verwirrung noch auf die Spitze zu treiben:

Lt. meinem Zulieferer haben die sogenannten selbstdichtenden, nageldichten Unterspannbahnen gar keine gültige Zulassung. Das muß ich noch prüfen, aber wenn dem tatsächlich so wäre, fiele diese Möglichkeit aus Gründen der Gewährleistung ebenfalls weg.

Gruß Andreas
 
Ich denke wir haben

die Dinger jetzt gut durchgetestet. Von zwei verschiedenen Herstellern, auf alten Eichensparren und auf neuen Nadelholzsparren. Einmal mit Klebeseite zur Folie und einmal zur Dachlatte. Ein Außendienstmitarbeiter des Lieferanten (Zimmerermeister)und zwei Vertreter der Herstellerfirmen waren hier.
Fazit: Wir haben handwerklich korrekt gearbeitet. Ein Hersteller zieht sich auf die Position zurück, dass die Nageldichtbänder nur für den Fall hergestellt wurden, dass eventuell Kondenswasser von der Unterseite der Ziegel abtropft. Das bedeutet, dass die selbst im Falle eines kaputten Dachziegels nicht funktionieren. Der Andere meinte , er hatte mal den Fall, dass es an der Unterspannbahn lag, die zu stark gespannt war.
Beide sagten: Es hat noch nie Reklamationen gegeben!
Material für eine Sanierungsmaßnahme sowie Kostenersatz für die nicht funktionierenden Nageldichtbänder wird von dem einen Hersteller definitiv nicht berappt. Der andere Hersteller wollte mir als Entgegenkommen Nageldichtbänder dalassen. Hahaha! Der meinte das ernst!
Beide Firmen haben Angst davor eingestehen zu müssen, dass ihre Produkte nicht funktionieren. Eine Kostenerstattung/ Schadensersatz könnte so gedeutet werden.
Dass ein kolanter Umgang mit der Thematik auch einen positiven Werbeeffekt haben könnte, wurde nicht eingesehen. Das könnte von der einen Lieferfirma/Herstellerfirma noch kommen, dann werde ich diese lobend erwähnen.
Ich machte mich heute daran, die Konterlatten anzuheben und "Flüssignageldichtband" drunter zu sauen. Das ist eigentlich ein Job für jemand der Vater und Mutter erschlagen hat. Jetzt hats angefangen zu stürmen. Morgen sehe ich obs gewirkt hat.
Fazit: Nie mehr Nageldichtband! Bei der nächsten vergleichbaren Baustelle kommt die Chemiepampe von Braas drunter.
Nicht zu vergessen: Unterdachplatten sind allemal besser als Folie!
Ich bereue es, dass ich dieses mal vom für gut befundenen System eine Ausnahme gemacht habe!
Ralph Schneidewind
 
Habe gerade nochmal nachgehakt,

nageldichte Unterdeckbahn ( zumindest das Produkt was wir verwenden) haben alle Prüfungen/Normen bestanden, getestet durch TU Berlin und haben eine Zulassung.
Will mir der Vertreter morgen alles nochmal zufaxen.

Mit Grüßen
Danilo
 
DAS

könnte auch eine Lösung bei zukünftigen Baustellen sein.(Von diesen Produkten habe ich noch nie gehört) Danke für den Tipp, Danilo!
Ralph Schneidewind
 
Thema: Werte Fachleute!

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