Fachwerk.de - brunnen, zisterne, Gemeinde, Gebühren, Unterschiedlich
irle | 09.11.09
Moin Karin,
am besten das Wasser untersuchen lassen, abfüllen und an Freunde und Nachbarn verkaufen.....als Mineral- bzw. Heilwasser....dann kommt auch wieder Geld rein.
;-) Boris
am besten das Wasser untersuchen lassen, abfüllen und an Freunde und Nachbarn verkaufen.....als Mineral- bzw. Heilwasser....dann kommt auch wieder Geld rein.
;-) Boris
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten....
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Boris Webler | 09.11.09
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Boris Webler | 09.11.09
Wie wird die Forderung denn begründet?
Ich bin verantwortlich für das, was ich schreibe! Nicht für das, was Du verstehst!
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Jens Paulsen | 09.11.09
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Jens Paulsen | 09.11.09
Hallo Irle,
die Gemeinden halten das ganz Unterschiedlich. Die Frage ist meist: Wie nutzt Du das Wasser?
- geht es nur in den Garten oder betreibst Du WM und WC-Spülung damit? Bei letzteren wird das Abwassersystem mitbenutzt und dafür werden Gebühren fällig.
- bei ersterem - also reiner Gartennutzung gewähren einige Gemeinden sogar Rabatte auf die Gebühren, das anfallendes Regenwasser nicht/weniger über das Kanalsystem abläuft.
Eine Auskunft beim Wasser-/Abwasserverband hilft da gewiss weiter, bevor man sich mit der Gemeinde anlegt.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 09.11.09
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 09.11.09
Wasser ist Allgemeingut
Nachtrag:
Mit den Brunnen ist es ähnlich, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und ist in der Gemeindesatzung nachzulesen. Meist muss ein Brunnen angezeigt werden, bei einem alten Brunnen würde ich mich ein wenig bockig verhalten. Zurücklehnen. Lassen Sie die Gemeinde mal in den eigenen unterlagen blättern ob der Brunnen nicht eingetragen ist.
Das Brunnenrecht ist ein Almenderecht, und auf dass kann verwiesen werden. Schon immer hatten Grundbesitzer das Recht auf dem eigenen Grundstück Wasser für Feld und Tiere zur fördern. Dieses war ein kaiserliches Recht und hat noch immer Bestand. Diese Recht können -meinem Wissen nach – nicht durch Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechtes aufgehoben werden. Trotzdem, wenn dieses Wasser in die Kanäle gelangt wird eine Abwassergebühr fällig. In der Bei mir gültigen Abwassergebührenordnung taucht das Wort Brunnen nicht auf. Wenn bei Dir ein preislicher Unterschied auftritt kannst Du ja mal nachfragen, ob es Dir gestattet ist auch Oberflächenwasser von Dächern in den möglicherweise Grundwasserberührenden Brunnen statthaft ist. Das wird es natürlich nicht sein und die Einstufung als Zisterne ist eher nicht möglich.
Wäre mal interessant ob jemand noch mehr darüber weiß.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Nachtrag:
Mit den Brunnen ist es ähnlich, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und ist in der Gemeindesatzung nachzulesen. Meist muss ein Brunnen angezeigt werden, bei einem alten Brunnen würde ich mich ein wenig bockig verhalten. Zurücklehnen. Lassen Sie die Gemeinde mal in den eigenen unterlagen blättern ob der Brunnen nicht eingetragen ist.
Das Brunnenrecht ist ein Almenderecht, und auf dass kann verwiesen werden. Schon immer hatten Grundbesitzer das Recht auf dem eigenen Grundstück Wasser für Feld und Tiere zur fördern. Dieses war ein kaiserliches Recht und hat noch immer Bestand. Diese Recht können -meinem Wissen nach – nicht durch Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechtes aufgehoben werden. Trotzdem, wenn dieses Wasser in die Kanäle gelangt wird eine Abwassergebühr fällig. In der Bei mir gültigen Abwassergebührenordnung taucht das Wort Brunnen nicht auf. Wenn bei Dir ein preislicher Unterschied auftritt kannst Du ja mal nachfragen, ob es Dir gestattet ist auch Oberflächenwasser von Dächern in den möglicherweise Grundwasserberührenden Brunnen statthaft ist. Das wird es natürlich nicht sein und die Einstufung als Zisterne ist eher nicht möglich.
Wäre mal interessant ob jemand noch mehr darüber weiß.
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 09.11.09
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 09.11.09
Zisterne ?
Hallo,
bei uns in NRW richtet sich das Entnahmerecht nach dem Landeswassergesetz, das es erlaubt, für Bewässerungszwecke im Garten Grundwasser zu entnehmen. Dabei ist es gleichgültig, ob dies durch einen (alten) Brunnen oder eine niedergebrachte Bohrung mit Motorpumpe geschieht.
Allerdings kann das Recht eingeschränkt werden, z.B. auf Altlastenverdachtsflächen.
Eine Zisterne ist etwas anders, sie dient der Regenwassersammlung, nicht der Förderung von Grundwasser.
Grüße vom Niederrhein
Hallo,
bei uns in NRW richtet sich das Entnahmerecht nach dem Landeswassergesetz, das es erlaubt, für Bewässerungszwecke im Garten Grundwasser zu entnehmen. Dabei ist es gleichgültig, ob dies durch einen (alten) Brunnen oder eine niedergebrachte Bohrung mit Motorpumpe geschieht.
Allerdings kann das Recht eingeschränkt werden, z.B. auf Altlastenverdachtsflächen.
Eine Zisterne ist etwas anders, sie dient der Regenwassersammlung, nicht der Förderung von Grundwasser.
Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 09.11.09
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 09.11.09
Brunnenwasser
kann man zumindest mittels Wasseruhr erfassen - um die Gebühren - je nach Verwendung gestaffelt - Gartenwasser oder Toilettenwaser - korrekt abzurechnen. Wenns nur für den Garten ist, dann sollten auch keine Gebühren anfallen. Das wiederum ist aber regional unterschiedlich.
kann man zumindest mittels Wasseruhr erfassen - um die Gebühren - je nach Verwendung gestaffelt - Gartenwasser oder Toilettenwaser - korrekt abzurechnen. Wenns nur für den Garten ist, dann sollten auch keine Gebühren anfallen. Das wiederum ist aber regional unterschiedlich.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 09.11.09
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Olaf aus Sachsen | 09.11.09