Bruchsteinhaus-Putz entfernen, EnEV ?

Diskutiere Bruchsteinhaus-Putz entfernen, EnEV ? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, mein Bauernhaus von um die 1900 ist bis kurz oberhalb der Erdgeschossfenster Bruchstein. Diesen will ich freilegen, Sandstrahlen und dann...
A

AndyOcean

Beiträge
34
Hallo,

mein Bauernhaus von um die 1900 ist bis kurz oberhalb der Erdgeschossfenster Bruchstein. Diesen will ich freilegen, Sandstrahlen und dann verfugen.

Hat jemand eine Ahnung wie das mit der EnEV ist? Ich kenne mich damit gar nicht aus... Das Haus stand bis in die 60er/70er ohne Putz da!

Ansonsten ist meine Dachboden komplett gedämmt.

Oder hat das mit der Verordnung gar nichts zu tun?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Grüße
 
Offiziell...

muss bei Veränderungen/Sanierungen der Fassade >10% der Fläche die aktuelle ENEV eingehalten werden. Ein neuer Anstrich zählt zum Glück noch nicht als Sanierung, aber das Entfernen vom Putz bzw. neu verputzen z.B. schon.
Die ENEV-Vorschriften werden bei Bestandsimmobilien aber zum Glück nicht großartig kontrolliert. Ich würde das einfach machen, wenn man nicht gerade böswillige Nachbarn o.ä. in der Nähe hat, die einem aktiv anschwärzen, sollte das niemand von den Behörden mitbekommen.
Falls sich wieder erwarten irgendwann mal jemand von den Behörden meldet, würde ich einfach behaupten, dass die Fassade schon immer unverputzt war (zumindest seit man das Haus besitzt), es müsste ja erstmal das Gegenteil bewiesen werden.
Als allerletze Rettung hätte man noch die Möglichkeit, sich aufgrund von Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme (müßte dann durch einen Energieberater rechnerisch nachgewiesen werden)von der Auflage der ENEV befreien zu lassen.

Viele Grüße
 
Putz entfernt

Die EnEV ist einzuhalten. Ein Verstoß ist strafbewehrt.
Zu den Änderungen bei denen die Vorgaben der EnEV zu erfüllen ist sagt sie unter Anlage 3 Anforderungen ... für die Bewertung bestehender Wohngebäude; 1. Außenwände [...] b) der Außenputz erneuert wird.
Soweit die EnEV:
Die vorhandene Situation könnte man so auslegen, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Im Zweifel hilft das Gutachten eines zugelassenen Gebäudeenergieberaters (dena-Liste) weiter. Bei Bedarf bei mir anfragen.
 
Thema: Bruchsteinhaus-Putz entfernen, EnEV ?

Ähnliche Themen

Zurück
Oben