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Robinia
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Hallo,
mich treibt die Sorge um mein Nebengebäude ins Forum.
Ich möchte dort im Obergeschoss über 2 Etagen Wohnräume ausbauen.
Das Gebäude steht knapp neben der Grenze, der Nachbar hat ebenfalls ein gleiches Gebäude etwas längenversetzt dort stehen. Abstand ist zwischen den Wänden ist ca. 40cm, beidseitiges Traufrecht, ein sogenannter "Ahl".
Beide Gebäude haben im Erdgeschoss eine Mauerwerkswand, darüber gibt es nur einen Fachwerkgiebel, Gefache sind ausgemauert, Wandstärke ca. 15cm. OK FB bis First ca.7m
Ich möchte eine Geschossdecke einziehen.
Die Gebäude stehen unter einfachem Denkmalschutz, Ortskern.
Kann ich die Fachwerkwand überhaupt zur Brandwand ertüchtigen?
Stimmt der Denkmalschutz in diesen Fällen einer F90 Verkleidung zu, ggf. beidseitig?
mich treibt die Sorge um mein Nebengebäude ins Forum.
Ich möchte dort im Obergeschoss über 2 Etagen Wohnräume ausbauen.
Das Gebäude steht knapp neben der Grenze, der Nachbar hat ebenfalls ein gleiches Gebäude etwas längenversetzt dort stehen. Abstand ist zwischen den Wänden ist ca. 40cm, beidseitiges Traufrecht, ein sogenannter "Ahl".
Beide Gebäude haben im Erdgeschoss eine Mauerwerkswand, darüber gibt es nur einen Fachwerkgiebel, Gefache sind ausgemauert, Wandstärke ca. 15cm. OK FB bis First ca.7m
Ich möchte eine Geschossdecke einziehen.
Die Gebäude stehen unter einfachem Denkmalschutz, Ortskern.
Kann ich die Fachwerkwand überhaupt zur Brandwand ertüchtigen?
Stimmt der Denkmalschutz in diesen Fällen einer F90 Verkleidung zu, ggf. beidseitig?