Brandschutzanforderungen Grenzwand in Fachwerk

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Susi

Guest
Hallo,
wir möchten einen alten denkmalgeschützen Fachwerkspeicher (letzter Fußboden ca. 11 m Höhe) zu Wohnzwecken umnutzen. Leider ist das Gebäude in einem Hinterhof als dreiseitige Grenzbebauung ausgeführt. Die Giebelwände sind massiv errichtet, so dass es hier keine Probleme mit dem Brandschutz gibt. Lediglich eine Außenwand macht uns Probleme. Diese ist als Fachwerkwand mit ausgemauerten Gefachen ausgeführt. Zudem befinden sich zahlreiche Fenster in dieser Außenwand. Diese Fnester müssen bei der Umnutzung zur Belichtung der Innenräume erhalten bleiben. Nach Aussagen des Bauamtes ist eine "Brandwand" herzustellen; Schwerpunkt Standfestigkeit und Schutz der Nachbarn ist sicherzustellen.
Kennen Sie hier beispile, die wir uns ansehen können oder typische Lösungen um den Brandschutz herzustellen?
 
Brandschutzanforderungen Grenzwand in Fachwerk

Ich denke das wird nicht ganz einfach.Wir hatten im letzen Jahr das Problem im Decken Bereich in Brandenburg . Ich denke hier ist ihr Planer gefragt Wir hatten einen Gutachter dieser hat uns und dem Bauherren dann einen Aufbau empfohlen in Verbindung mit Naturbaustoffen.Gerne Vermittle ich Ihnen den Kontakt.Die Brandwand Fenster Decken usw. muss den Brandschutz Vorgaben in Brandenburg entsprechen.Diese Infos zum Aufbau und Art muss ihr Planungsbüro entsprechend Ausschreiben inkl Bauzeichnungen im Detail und niemand anders sonst gibt es Probleme bei der Ausführung der Bauleistungen. Wir hatten in Sachsen ein Fachwerk Altbausanierung das könnte passen.Mit ähnlichen Problemen .....
 
Spannendes Projekt!

Nur leider werden Sie das ohne Hilfe eines Architekten sowie den entsprechenden Fachplanern nicht umsetzen können.

Es handelt sich offensichtlich um ein Gebäude "mittlerer Höhe" ...: hier gibt es nicht nur erhöhte Anforderungen an den Brandschutz (wobei die Brandwand nur ein kleiner Aspekt ist), sondern auch Auflagen für das Anfertigen und vor allem auch die Prüfung sogenannter "bautechnischer Nachweise" durch Fachingenierue und öffentlich bestellte Prüfingenieure.

Als bautechnische Nachweise kommen mindestens in Betracht: Standsicherheitsnachweis, Brandschutzkonzept, EnEV - Nachweis ... den notwendigen Bauauntrag reicht ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur ein.

Sie brauchen professionelle Hilfe. Suchen Sie sich einen passenden Architekten, der mit solchen Aufgaben vertraut ist und von seiner Bürostruktur für kleinere Bauvorhaben geeignet ist. Der wird Sie dann betreuen und beraten.

Mit den besten Grüßen,

Stefan
 
fachwerk-I9360_201615123236.JPGHallo,

die Brandschutzverordnungen sind etwas unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und es gibt gewisse Interpretationsspielräume.

Bei einem denkmalgeschützten Haus, das ohne Umnutzung nicht zu halten ist, helfen sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde gern, die Brandschützer zu überzeugen. Brandschutz steht zwar vor Denkmalschutz, aber eine Besprechung unter Kollegen, die alle zum Ressort Bauen beim Kreisamt gehören, macht's vielleicht einfacher eine gute Lösung zu finden.

Im Gespräch zwischen Brandschützer und Denkmalpflegerin, Architekt und uns kam dann die Lösung: Scheune / Speicher haben heute eine sehr hohe Brandlast. Durch Umnutzung in Wohnbereiche wird die Brandlast deutlich reduziert, alle vorhandenen Fenster werden daher akzeptiert. Alle glücklich ;-)

Da es hier auch nur wenige Fenster gibt, haben wir übrigens zusätzlich vier "Sola Tubes" einbauen lassen (gibt's wohl auch von Velux): Die Lichtröhren geben erstaunlich viel Tageslicht, würde ich immer wieder machen.

Viele Grüße

Dirk
 
Nachbarn

Baurechtlich könnten durch die Umnutzung Abstandsflächen auf den jeweiligen Nachbargrundstücken entstehen. Wenn da die Nachbarn nicht mitspielen, was Zustimmung bzw. Baulasten betrifft hat man ganz andere Probleme als ein paar Fensterchen!
 
Naja, da gibt's noch einiges anderes mehr, mit dem man bei der Baugenehmigung für eine Umnutzung "Spaß" haben kann. Bei uns waren das zum Beispiel eben Fenster / Fenstergrößen (passt der "Norm-Feuerwehrmann" mit Atemschutz durch?), Fluchtwege, Brandschutztüren im Haus, Brandschutzplatten außen und an Decken, Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum, Genehmigung durch Nachbarn, selbst Parkplatz ja oder nein...
Aber mit konstruktiver Abstimmung war es lösbar.
 
Vielen Dank,

für die vielen Antworten. Dann werden wir uns nach einem Fachmann umsehen müssen. Ich dachte nur, vielleicht hat jemand schon mal ein ähnliches Projekt irgendwo gesehen.
Auch werde ich mich mal über die Sola Tubes informieren, denn Belichtung muss sein.
 
"Ähnlich"...

... gibt's schon: Meine Sanierung war - ähnlich wie bei Euch - die Umnutzung eines Einzeldenkmals: Vorher Einhaus mit Wohnbereich, Scheune und Ställen unter einem Dach; nachher Wohnhaus.

Aber: Anderes Bundesland - Brandenburg / Hessen - andere Gebäudeklasse - mein Haus ist niedriger - andere Nachbarn / Denkmalpfleger / Brandschützer / Eigentümer. All das macht Eure Umnutzung anders.

In meinem Profil findest Du den Link zu meinem Blog, da kannst Du ein bisschen hinter die Kulissen der Umnutzung schauen - und findest auch Fotos von den eingebauten Sola Tubes.
 
Thema: Brandschutzanforderungen Grenzwand in Fachwerk
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