Fachwerk.de - Gebäude über Eck Brandschutz
Ich hätte eine Frage zum Brandschutz. Wie sieht es bei Gebäuden ,über Eck (90 Grad) gebauten Objekten aus, muss eine Brandschutzwand ausgebildet werden??
Es befinden sich 2 Nutzungseinheiten im einen Teil eine weitere wurde in dem Trakt der über Eck gebaut wurde eingerichtet. Meiner Einschätzung nach muss keine Brandschutzwand zwischen den 2 NE und er weiteren errichtet werden!! Objekt in NRW!
Danke!
Dirk1111 | 07.02.09
Es befinden sich 2 Nutzungseinheiten im einen Teil eine weitere wurde in dem Trakt der über Eck gebaut wurde eingerichtet. Meiner Einschätzung nach muss keine Brandschutzwand zwischen den 2 NE und er weiteren errichtet werden!! Objekt in NRW!
Danke!
Dirk1111 | 07.02.09
Brandschutz
Hallo Dirk,
die Bestimmungen zum baulichen Brandschutz finden Sie in Ihrer Landesbauordnung.
Baulicher Brandschutz ist mehr als nur die Einteilung in Brandabschnitte.
Er hängt davon ab, ob:
- es ein oder zwei Grundstücke sind,
- welche Nutzungsarten vorliegen,
- wie das Umfeld strukturiert ist (Grenzabstände, Zugang Rettungskräfte),
- welche Geschoßhöhen, Geschossigkeiten und inneren Verkehrswege vorhanden sind (Fluchtwege),
- aus welchem Baumaterial bzw. Konstruktionsweisen die Wände, Decken und Zugänge zwischen den Nutzungseinheiten bestehen (Feuerwiderstand).
Viele Grüße
Hallo Dirk,
die Bestimmungen zum baulichen Brandschutz finden Sie in Ihrer Landesbauordnung.
Baulicher Brandschutz ist mehr als nur die Einteilung in Brandabschnitte.
Er hängt davon ab, ob:
- es ein oder zwei Grundstücke sind,
- welche Nutzungsarten vorliegen,
- wie das Umfeld strukturiert ist (Grenzabstände, Zugang Rettungskräfte),
- welche Geschoßhöhen, Geschossigkeiten und inneren Verkehrswege vorhanden sind (Fluchtwege),
- aus welchem Baumaterial bzw. Konstruktionsweisen die Wände, Decken und Zugänge zwischen den Nutzungseinheiten bestehen (Feuerwiderstand).
Viele Grüße
Immer vorher Gehirn einschalten
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 07.02.09
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 07.02.09
Brandschutz
Vielen Dank für die zügige Antwort!
Ich vergaß wesentliche Informationen zur Beurteilung zu erwähnen.
- Objekt auf einem Grundstück
- ausschließlich Wohnnutzung
- Gebäude geringer Höhe
____________________
[ ? ]
[ 2 NE ? ]
[ ? 1 NE ]
___________? ]
[ ]
[ ]
[ ]
________
schematische Zeichnung
So nun stellt sich die Frage wie muss die Wand, welche durch Frageteichen dargestellt ist ausgebildet werden?
Dirk1111 | 07.02.09
Vielen Dank für die zügige Antwort!
Ich vergaß wesentliche Informationen zur Beurteilung zu erwähnen.
- Objekt auf einem Grundstück
- ausschließlich Wohnnutzung
- Gebäude geringer Höhe
____________________
[ ? ]
[ 2 NE ? ]
[ ? 1 NE ]
___________? ]
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[ ]
[ ]
________
schematische Zeichnung
So nun stellt sich die Frage wie muss die Wand, welche durch Frageteichen dargestellt ist ausgebildet werden?
Dirk1111 | 07.02.09
upps, leider wurde die Zeichnung zerschossen
Ich hoffe der Fall läßt sich trotzdem beurteilen. Vielen Dank im Voraus!
Dirk1111 | 07.02.09
Ich hoffe der Fall läßt sich trotzdem beurteilen. Vielen Dank im Voraus!
Dirk1111 | 07.02.09
Auf dem selben Flurstück
Hallo,
wenn die Gebäude auf einem Flurstück stehen, kann man sie baulich verbinden.
Dann wird es ein Gebäude.
Dieser "Trick" wird zB angewendet, wenn in 1m Abstand eine Garage am Wohnhaus gebaut wird, dann verbindet man die Garage und das Wohnhaus mit einer Wand mit Rundbogendurchgang;-))
viele Grüße
Hallo,
wenn die Gebäude auf einem Flurstück stehen, kann man sie baulich verbinden.
Dann wird es ein Gebäude.
Dieser "Trick" wird zB angewendet, wenn in 1m Abstand eine Garage am Wohnhaus gebaut wird, dann verbindet man die Garage und das Wohnhaus mit einer Wand mit Rundbogendurchgang;-))
viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 07.02.09
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 07.02.09
Brandschutz
Das Objekt ist verbunden. Es ist ein langgezogenes Haus mit, einem im Winkel von 90 °, verbundenem Anbau!
Wenn ich jetzt nach BauO NRW das Objekt einstufe, komme ich zu dem Ergebnis, dass ich ein
Gebäude mit 2 WE und ein Gebäude mit einer WE habe! Somit wäre die Gebäudeabschlusswand F 90 AB und keine Brandschutzwand!Zusätzlich wären Fenster im Bereich der innenen Eck der anstoßenden Gebäude zulässig!
Mein Problem ist dann eher § 33 (6) BauO ! Allerdings denke ich, dass dieser nur anwenbar ist, wenn bei der Gebäudeeinstufung schon ohnehin eine bRandschutzwand nötig gewesen wäre und diese müsste dann (und nur dann) 3m weitergeführt werden!
§ 33
6) Müssen Gebäude und Gebäudeteile, die über Eck zusammenstoßen, durch eine Brandwand abgeschlossen oder unterteilt werden, so muss die Wand über die innere Ecke mindestens 3 m hinausragen. Dies gilt nicht, wenn die Gebäude oder Gebäudeteile in einem Winkel von mehr als 120° über Eck zusammenstoßen.
Dirk111 | 07.02.09
Das Objekt ist verbunden. Es ist ein langgezogenes Haus mit, einem im Winkel von 90 °, verbundenem Anbau!
Wenn ich jetzt nach BauO NRW das Objekt einstufe, komme ich zu dem Ergebnis, dass ich ein
Gebäude mit 2 WE und ein Gebäude mit einer WE habe! Somit wäre die Gebäudeabschlusswand F 90 AB und keine Brandschutzwand!Zusätzlich wären Fenster im Bereich der innenen Eck der anstoßenden Gebäude zulässig!
Mein Problem ist dann eher § 33 (6) BauO ! Allerdings denke ich, dass dieser nur anwenbar ist, wenn bei der Gebäudeeinstufung schon ohnehin eine bRandschutzwand nötig gewesen wäre und diese müsste dann (und nur dann) 3m weitergeführt werden!
§ 33
6) Müssen Gebäude und Gebäudeteile, die über Eck zusammenstoßen, durch eine Brandwand abgeschlossen oder unterteilt werden, so muss die Wand über die innere Ecke mindestens 3 m hinausragen. Dies gilt nicht, wenn die Gebäude oder Gebäudeteile in einem Winkel von mehr als 120° über Eck zusammenstoßen.
Dirk111 | 07.02.09
Brandschutz
Hallo,
ich teile Ihre Ansicht, daß 33(6) hier nicht anzuwenden ist.
Übrigens können in Fällen, in denen er doch anzuwenden ist, auch Kompensationsmaßnahmen die gleiche Wirkung erzielen: z.B. Fenster mit automatischem Feuerschutzvorhang versehen.
Aber letztendlich entscheidet die Behörde hohheitlich.
Grüße vom Niederrhein
Hallo,
ich teile Ihre Ansicht, daß 33(6) hier nicht anzuwenden ist.
Übrigens können in Fällen, in denen er doch anzuwenden ist, auch Kompensationsmaßnahmen die gleiche Wirkung erzielen: z.B. Fenster mit automatischem Feuerschutzvorhang versehen.
Aber letztendlich entscheidet die Behörde hohheitlich.
Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 07.02.09
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 07.02.09
Brandschutz
Ich kenne zwar die LBO NRW nicht, gehe aber mal davon aus, das sie so aufgebaut ist wie die BauO LSA.
Und da ist im § 32 (1) definiert, WANN eine Brandwand erforderlich ist (Bei Ihnen wahrscheinlich § 33)
Die drei genannten Kriterien (Grenzabstand, Gebäudegröße und Nutzungsart)sollten Sie erst mal auf Konformität prüfen.
Wenn sich ergeben sollte, das eine Brandwand erforderlich ist, muß die nicht zwingend in die Ecke gesetzt werden.
Viele Grüße
Ich kenne zwar die LBO NRW nicht, gehe aber mal davon aus, das sie so aufgebaut ist wie die BauO LSA.
Und da ist im § 32 (1) definiert, WANN eine Brandwand erforderlich ist (Bei Ihnen wahrscheinlich § 33)
Die drei genannten Kriterien (Grenzabstand, Gebäudegröße und Nutzungsart)sollten Sie erst mal auf Konformität prüfen.
Wenn sich ergeben sollte, das eine Brandwand erforderlich ist, muß die nicht zwingend in die Ecke gesetzt werden.
Viele Grüße
Immer vorher Gehirn einschalten
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 07.02.09
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 07.02.09