Brandschutzauflagen( Vollschutz) bei Renovierung historischen Fachwerkhauses

Diskutiere Brandschutzauflagen( Vollschutz) bei Renovierung historischen Fachwerkhauses im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Wir renovieren ein Fachwerkaus aus dem Jahr 1657. In dem stark sanierungsbedürftigen Gebäude wurde vorher im Erdgeschoß eine Gaststätte betrieben...
J

Johannes Selbach

Guest
Wir renovieren ein Fachwerkaus aus dem Jahr 1657. In dem stark sanierungsbedürftigen Gebäude wurde vorher im Erdgeschoß eine Gaststätte betrieben. Das Haus wird nach Vorgaben der Denkmalpflege aufwendig renoviert. Das Erdgeschoß soll zukünftig als Weinstube genutzt werden und in den beiden Obergeschossen kommen insges.zwei Gästezimmer und ein Aufenthaltsraum hinzu. Massive Probleme machen uns die Brandschutzvorschriften denen wir bisher weitestgehend entsprrochen haben, soweit im Ramen eines 1657 errichteten Hauses möglich, inkl. Durchbruch in den Keller um diesen als 2. Fluchtweg neben der Haustüre und eines großen mannshohen ( per Feuerwehrleiter gut zugänglichen )Flügelfensters im Dachgeschoß. Die örtl. Behörde besteht darüber hinaus auf Vollschutz mit einer vernetzten Brandschutzanlage, wie in einem Hotel mit 50 Betten!! Wir sind auf diesem Gebiet Laien und das Architekturbüro hat zu spät bemerkt, daß es nicht um eine Brandmeldeanlage ( kein Problem! ) sondern eine vernetzte Brandschutzanlage nach DIN Norm instaliert und abgenomen zum Vollschutz geht. Diese Auflagen seien in Stein gemeisselt lt. Auskunft der Behörde. Zahlreiche Winzerhäuser entlang der Mosel vermieten ebenfalls Fremdenzimmer, haben aber noch nicht einmal Rauchmelder geschweige denn Vollschutz.
Hat die Behörde überhaupt keinen Ermessenspielraum, insbes. da wir in einem historischen gebäude unter Denkmalschutzauflagen arbeiten und schon viele ( Brandschutz)Verbesserungen gegenüber dem Altzustand erzielt haben ? Wenn jemand auf diesem gebiet Erfahrung hat sind wir für Informationen sehr dankbar da die zusaätzl. Auflagen das eigentlich Prjekt zweier Gästezimmer infrage stellen.
Besten Dank im Voraus.

Barbara und Johannes Selbach, Zeltingen/ Mosel
 
Beratungsgespräch

bei einem RA führen. Wenn Ihr bei Euch einen Haus- und Grundbesitzer Verein habt, kann der Euch auch weiterhelfen!

Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
 
Brandschutz

geht vor Bestandsschutz, soweit der BGH. Und wenn an einem gewerblichen Betriebsgebäude erhebliche Eingriffe vorgenommen werden, dann muß zwangsläufig ein Brandschutz nach "Stand der Technik" verlangt werden, besonders wenn Menschenleben gefährdet sein können.
In NRW ist es ohnehin nicht möglich einen Bau wie den von Ihnen beschriebenen ohne Brandschutzgutachten (baulicher und anlagentechnischer Brandschutz) zu errichten, die Feuerwehr nimmt dann Stellung zum abwehrenden Brandschutz.
Ich verstehe allerdings nicht was Sie unter einem "vernetzten Brandschutz" verstehen: eine Sprinkleranlage ?
Wenn das so ist, ließe sich unter Brandschutzsachverständigen sicher trefflich darüber diskutieren. Wenn die Feuerwehr meint, man müsse zwei Betten sprinklern, fällt einem Sachverständigen sicher eine geeignete Kompensation ein. Ich rate Ihnen, Ihr gesamtes Brandschutzkonzept sachverständig aufstellen zu lassen. Ein RA, der was vom Brandschutz versteht, mag leben, er wird sich aber kaum finden lassen.

Grüße vom Niederrhein
 
Brandschutz ist auch Denkmalschutz, aber ...

ich gehen davon aus, dass Sie unter "Vollschutz" eine automatische Brandmeldeanlage mit Rauchmeldern in allen Räumen und Aufschaltung auf die Feuerwehrleitstelle verstehen. Eine solche Brandschutzmaßnahmen ist in historischen Gebäuden immer sinvoll, zumal man in Fachwerkhäusern die heutigen Vorschriften der Bauordnung nicht erfüllen kann. Die Behörde kann Ihre Ermessensspielräume ausnutzen und für die nicht erfüllten Vorschriften eine Kompensierung in Form beispielsweise einer Brandmeldeanlage fordern.
Da Ihre Angaben nicht präzise genug sind, lässt sich nicht beurteilen, ob die ausgeführten Brandschutzmaßnahmen vielleicht jetzt schon ausreichend sind. Außerdem müsste klar sein, für welche nicht ausgeführten Maßnahmen die Kompensierung in Form einer Brandmeldeanlage gefordert wird.
Gruß aus Ostwestfalen
 
Thema: Brandschutzauflagen( Vollschutz) bei Renovierung historischen Fachwerkhauses

Ähnliche Themen

M
Antworten
4
Aufrufe
654
Dietmar Fröhlich
D
Zurück
Oben