Blitzschutz bei Fachwerkbauten

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Thomas Sedlaczek

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Hallo miteinander,

momentan steht bei uns das Thema Blitzschutz zur Debatte. Ich habe mir in der Umgebung sämtliche Häuser angesehen und keines davon hatte einen Blitzableiter (zumindest nicht sichtbar) auf dem Dach. Ist ein Blitzableiter heutzutage etwas so ungewöhnliches auf Wohnhäusern insbesondere auf Fachwerkhäusern? Mich würde gern mal eure Meinung/Erfahrungen dazu interessieren.

Dank euch.

Gruß
Thomas
 
Blitzschutz

Ja, das ist ungewöhnlich. Was glauben Sie, bei wie vielen Industriebauten sogar entgegen der Industriebaurichtlinie der Blitzschutz fehlt ?
Es ist aber auch unverantwortlich.
M.E. liegt das daran, daß weder Architekten noch Bauingenieuren irgendwo im Studium etwas über Brandschutz beigebracht wurde, man muß sich das alles selber erarbeiten (on the job, in Lehrgängen etc.).
Mit Sicherheit werden Gewitter nicht seltener.
Gebäude, die exponiert sind, besonders groß, weich bedacht oder von besonderem kulturellen Wert sollten deshalb eine Blitzschutzanlage bekommen. Nicht unbedingt das Reihenmittelhaus.

Grüße vom Niederrhein
 
Blitzschutz bei Fachwerkbauten

Hallo Thomas,

das stimmt. Auch bei uns hat keines der Fachwerkhäuser einen Blitzableiter.

Ist mir aber auch erst durch deine Frage aufgefallen.

Warum das so ist, weiß ich jedoch auch nicht.

Interessant ist es aber allemal, denn man sollte doch eigentlich davon ausgehen, dass gerade bei Fachwerk ein Blitzschutz hilfreich ist.

Vieleicht kennt hier ja auch jemand die Begründung, weshalb es wohl nicht so ist.

Gruß
Martin

P.S. Dietmar Beckmann war "schneller" ;-) Die Antworten haben sich etwas überschnitten!
 
Blitzschutz

Hallo!

Halte ehrlich gesagt Blitzableiter an "normalen" Gebäuden für Unsinn. Habe früher damit beruflich zu tuen gehabt und muss sagen, die Häuser mit Blitzableiter hatten meist schwerere Schäden als welche ohne ( vor allem in der Elektrik). Ein Blitzableiter leitet wie der Name schon sagt den Blitz auch nur gegen "Masse" in diesem Falle die Erde. Dabei richtet er so oder so meistens kaum Schäden am Gebäude als vielmehr an der Elektrik an.
Bei Weichdachdeckung ist das etwas anders, dort wird auch meist von der Gebäudeversicherung eine Blitzschutzanlage verlangt. Auch alle öffentlichen Gebäude müssen diese haben.

Stehen größere Bäume oder Häuser in der Nähe, die höher als das Haus selber sind? Dann würd ich mir da sowieso keine Gedanken machen, da schlägts dann eher als bei dir ein.

Gruss,

Oliver Rust
 
Blitzschutz

Mit Blitzschutzanlage und zugehörigen Überstromschutzschaltern, durchgemessenen Tieferdern und ausreichenden Fangstangen kann es eigentlich keine Schäden an der Elektrik geben. Selbst dann nicht, wenn der Blitz neben dem Haus einschlagen sollte und dabei einen indirekten Stromimpuls auf die Elektrik gibt.
Um dies zu verhindern, ist die Anlage ja da.
Wenn welche zu beobachten waren, würden mich die näheren Umstände sehr interessieren. Waren das Eigenbauten ? Haben Antennenanlagen die Wirkung aufgehoben ?

Grüße
 
Blitz und Donner

Dank erstmal für die Antworten.
Unser Häuschen ist mit wunderschönen neuen roten Biberschwanz-Ziegeln gedeckt und steht inmitten anderer gleichhoher Gebäude. Auf manchen Gebäuden finden sich sogar die schönen Antennen aus früheren Zeiten auf den Dächern. In ca. 100m Entfernung steht der Kirchturm und drei größere Linden. Eine größere Gefährdung liegt eigentlich nicht vor und die Statistik weißt 2 Einschläge pro Jahr und Quadratkilometer aus. Ich werde mir wohl erstmal ein Angebot machen lassen, mit wieviel Euronen müßte ich rechnen?

Gruß

Thomas
 
Einen Gruss allerseits,

mich beschäftigt das auch. Grund: Bau einer PV-Solaranlage auf dem Dach, die gemäss Vorschrift geerdet sein muss. Einen Blitzableiter gibt es nicht, jedoch wurde in unbekannter Vorzeit der Antennenmast (mit SAT-Schüssel dran, noch in Gebrauch) mit viel zu dünnem Normalstromkabel an einen in den Erdboden getriebenen Erdstab geerdet, damals war DDR-Zeit und man hatte an Material nur, was gerade verfügbar war. "So isses" statt "wünsch Dir was". Das will ich jetzt verbessern und das Ganze mit richtigem Blitzableiterdraht neu bauen. Habe dazu einen eigenen Thread gestartet, Thema "PV-Anlage-BLitzschutz-Erdung". An nahestehenden Einzeldenkmal-Nachbarhäusern sehe ich Blitzableiterdrähte direkt auf die Fachwerkbalken geschraubt und frage mich, ob das ok ist. Da von Fachfirmen vorschriftsmässig gebaut, sollte ich wohl davon ausgehen, traue der Sache aber nicht und bin auf der Suche nach entsprechenden Vorschriften und finde nichts...Denn die PV-Anlage MUSS geerdet werden, da wird nicht gefragt, ob ich, wie der Themenstarter auch, in geringer Entfernung den Kirchturm habe.

VIelleicht hat jemand Zugang zu derartigen Vorschriften? Evtl. Oliver Rust, der etwas weiter oben schreibt, beruflich damit zu tun gehabt zu haben?

Viele Grüsse

Stefan
 
Warum das so ist, weiß ich jedoch auch nicht.
Weil Blitzschutzanlagen im privaten eben keine Pflicht sind.
Eine Erdung ist nicht zwangsläufig ein Blitzableiter (andersrum schon).
Meiner Kenntnis nach ist selbst der Blitzschutz bei PV-Anlagen nicht zwingend vorgeschrieben, wohl aber die Erdung.
VIelleicht hat jemand Zugang zu derartigen Vorschriften?
Vorschriften hierzu gibts z.B. beim VDE
 
oli8, danke sehr für den Link zu der VDE-Seite, sehr hilfreich! Bringt mich vorwärts. Am Ende wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich für das Gestell der PV-Anlage einen komplett neuen separaten Blitzableiterdraht herunterführe mit einem neuen Erdanker weit genug weg vom derzeit genutzten Erdanker. Ob es ok ist, Blitzableiterdrähte auf Fachwerkbalken zu verlegen, ist mir aber immer noch unklar.
 
Wir haben frisch ein Fachwerkhaus gekauft. Hinten dran steht aber eine (so glaube ich) höhere Scheune, und als Anbau zur einen Seite ein leicht höheres Haus.

Ist ein Blitzableiter denn insb. am Denkmal untersagt, oder ist es schlichtweg unsinnig? Wir haben Ton- bzw. Betonziegel.
 
Hallo Thomas,

Eigentümer von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäuser sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Blitzschutzanlagen zu installieren. Es gibt eine bauwerksbezogene Risikoeinschätzung, die z. B. dazu führt, dass in der Regel Gebäude (meist öffentlich, Krankenhäuser, Schulen, Theater) mit einer Höhe von über 20 Metern mit Blitzschutzanlagen zu versehen sind, ebenso besonders exponierte Häuser, Hochhäuser.
Als Erstes hilft ein Blick in die eigene Gebäudeversicherung. Diese tritt bei Schäden am Gebäude ein. Manche Versicherer schreiben einen Blitzableiter vor. Für Schäden am Inventar, oder Überspannungsschäden, tritt die Hausratversicherung ein. Wenn Überspannungsschäden inkludiert sind, sollte auch hier mal nachgesehen werden, ob ein Blitzableiter erwähnt wird.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Blitzschutz bei Fachwerkbauten

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