Beweissicherungsverfahren beim Denkmalschutz

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emroko

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Hallo Leute,

mein denkmalgeschütztes Haus steht direkt an einer Bundesstraße, es ist im Prinzip nur der Bürgersteig dazwischen. Im neuen Jahr wird nun die Straße inkl. Bürgersteig erneuert/ausgebaut.
Habe zufällig erfahren, dass nun jemand vor Baubeginn kommt und ein Art "Beweissicherungsverfahren" druchführt, damit ich später nicht sagen kann, dass Schäden vom Ausbau der Bundesstraße kommen. Ist dies richtig oder muss ich mich selbst darum kümmern und wer kommt da genau vorbei? Der Bauträger, Denkmalschutz selbst....?
 
Ich kenne das nur so,

das das ausführende Unternehmen jemanden damit beauftragt.
Aber Sie als Eigentümer sollten da auch jemanden nachsehen lassen. Sicher ist sicher woll.
 
Bei mir ist ein Gutachternteam vorbei gekommen, die von der Baufirma beauftragt wurden.
Waren echt sehr genau.
 
Zusätzlich noch selbst die aktuelle Situation dokumentieren!
Fotos machen und Zeugen dazunehmen, dann gibt es später (hoffentlich) keinen Ärger.
Weihnachtlichen Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
 
Habe seit einem halben Jahr ein Tiefbau-Szenario vor der Tür,

durch das ständige Auf-und Ab der Bagger und Rüttelplatten ist nun endlich vom Sockelputz was abgefallen. Natürlich hat sich niemand gemeldet, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers sind der Stadt und der ausführenden Firma grundsätzlich nur dann bekannt, wenn sie Geld haben wollen.

Nachdem ich ein paar Faxe losgelassen hatte, erfuhr ich, daß das Beweissicherungsverfahren für die Schadensaufnahme im Gange sei. Zusätzlich hab ich natürlich eigene Fotos und Herrn Nachbar als "Zeugen". Beschädigung fremden Eigentums sehen die nicht so eng, wer sich nicht massiv regt, erfährt nix.

Ich würd alles selber vorher abklären und weder Stadt noch Firma weiter trauen, als mein Arm reicht.

Viel entscheidener als die Beweissicherung ist m.E. meist der Anliegerbeitrag. Wären bei uns nicht §§ 152-156 a BauGB zur Anwendung gekommen, dann hätten wir unser Haus verkaufen müssen ... ein Unterschied von mehreren 10.000 €.


Weihnachtliche Grüße !
 
Thema: Beweissicherungsverfahren beim Denkmalschutz
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