Bestandsschutz
Eingentlich ganz einfach, alles was besteht und ordenlich (d.h. mit Genemigung) errichtet worden ist, genießt bestandsschutz. Also keine Schwarzbauten. Aber wie immer stekt der Teufel im Detail. Was ist wenn nur ein Teil besteht? z.B. die Gründung und der Keller eines Fachwerkhauses, das Haus selbst genießt kein Bestandsschutz, muss also nach den Regeln der Bauordnung und des öffentlichen Rechtes errichtet werden. Noch schwieriger wird es bei Nutzungsänderung, z.B eine Scheune wird zum Wohnhaus: Die Scheune hat Bestandsschutz, aber nicht die Scheune als Wohnhaus. Eine weitere Komplikation: Ein Fachwerkhaus wird stufenweise abgerissen und stufenweise wieder aufgebaut: Hier handelt es sich um ein Neubau. Ein Teil wird abgerissen und wieder aufgebaut: Hier spielt Ermessungssache eine Rolle.
Also stellen Sie bitte Ihre Frage etwas deutlicher, d.h. konkret warum es geht.
m.f.G.
J.E.Hamesse