Besitzer lässt denkmalgeschütztes Sandsteinhaus vergammeln

Diskutiere Besitzer lässt denkmalgeschütztes Sandsteinhaus vergammeln im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich wohne in einer schönen Straße mit vielen gut sanierten Fachwerkhäusern. Leider gibt es auch ein ehemals wunderschönes...
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Susi2

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Hallo, ich wohne in einer schönen Straße mit vielen gut sanierten Fachwerkhäusern. Leider gibt es auch ein ehemals wunderschönes, denkmalgeschütztes Sandsteinhaus das mittlerweile nach und nach in sich zusammenfällt. Da ich Interesse habe, das Haus zu erwerben habe ich mit dem Besitzer in Kontakt gesetzt. Dieser war leider sehr unfreundlich und hat mir unwirsch zu verstehen gegeben das dass Haus nicht zu verkaufen ist aber er auch nicht bereit ist an dem Zustand des Hauses etwas zu verbessern. Ich finde das unmöglich! Frei nach der Taktik man wartet bis es einfällt und der Denkmalschutz erlischt um dann günstig wieder darauf zu bauen. Ich möchte dagegen etwas unternehmen und frage mich was es da für Möglichkeiten gibt. Muss der zuständige Denkmalschutz nicht einschreiten? Dafür muss es doch Gesetze geben die den Besitzer zum Erhalt des Gebäudes verpflichten. Es wäre schade wenn man das Haus nicht retten könnte...
 
Wenn es dieses Gesetz

geben würde. sähe es auf dem Sektor der Denkmale und der Sanierungen viel besser aus.

Es ist für den Staat viel wichtiger sinnlose Klima-Schutz-Maßnahmen zu verordnen als für die Geschichte und die Kultur zu sorgen.

Beim Denkmalschutz verdient die Industrie und der Handel zu wenig (nur ein paar Handwerker mit Ihren Stunden schöpfen den Rahm ab).

Da gibt es 1000e Beispiele.

Das beste ist es: Kaufen - herrichten - wohnen!

Nur zu!

FK
 
Am einfachsten

wäre es , wenn du anonym das zuständige Amt anschreibst und behauptest im 18/19 Jahrhundert häts in diesem Haus eine kleine Privatsynagoge gegeben, der jetztige Besitzer sei ein Nazi und wolle das vertuschen, hätte auch schon Kontakte zur örtlichen NPD gehabt. Was glaubst du wie schnell da die Behörden reagieren werden und das Ding retten!!

Mit der Nazinummer kommst du in diesem Irrenhaus genannt BRD überall mit durch!
 
Der Trick ist gut!

Der erinnert mich an den Witz oder die Spassgeschichte in der sich ein Palestinenser aus Israel am Telefon mit seinem Vater unterhält.
Der Sohn wohnt und studiert in Detroit - der Vater wohnt in Palestina (Israelisches Protektorat)
Sohn: Wie gehts?
Vater: Gut - Besser würde es mir gehen, wenn ich noch etwas mehr Kraft hätte um den Garten umgraben könnte, dann könnte ich wieder sähen und ernten in diesem Jahr. Da du nicht hier bist wird es für mich und deine Mutter eine schlechte Ernte geben ...
Sohn: Bitte Vater - lass den Garten in ruhe, grab dort nicht um ich und meine Freunde haben da etwas versteckt, das keiner finden darf …
Vater: Was denn?
Sohn: Das kann ich nicht sagen! Bitte mach nichts ...

Tage später ruft der Sohn wieder an
Sohn: Und wie geht es heute?
Vater: Danke! Nach der Aufregung der letzten Tage kann ich jetzt sähen und ernten in diesem Jahr - deine Mutter ist glücklich.
Nach dem wir letztens telefoniert hatten, kamen am nächsten Tag Herren vom Militär und gruben mir den ganzen Garten um und redeten von Sachen, die dort vergraben wurden - ich wusste von nichts und gefunden wurde auch nichts.
Danke - das war eine gute Idee!

Und noch ein Ähnliches:
Vorschlag 1. einer Dissertations-Themas: Das Liebesleben von westkanadischen Regenwürmern.
Keine Zulassung - keine Forschungsgelder!

Vorschlag einer Dissertations-Themas: Das Liebesleben von westkanadischen Regenwürmern im Hinblick auf die Klimaerwärmung.
Zulassung - 350.000€ Forschungsgelder

Ja!

So ist die Welt!

FK
 
Liebe Forantinen und Foranti,

bei aller Wertschätzung der hochgeschätzten Meinungen, hier muss ich widersprechen.

der Denkmalschutz verpflichtet den Besitzer -soweit zumutbar- die Substanz zu erhalten. Wenn bauliche Maßnahmen erfolgen sollen, müssen sie denkmalgerecht ausgeführt werden.
Nun sehen manche Besitzer dieses als Freibrief, eben gar nichts zu machen. Das scheint hier der Fall zu sein. Dennoch hat die Gemeinde / DS Behörde durchaus Mittel, diesen Anspruch, den sie ja im Auftrag der Öffenlichkeit an den Besitzer hat, durchzusetzen. Es bleibt eurer Phantasie überlassen, wie man die nötigen Mittel und die Arbeitskräfte bereit stellen kann.

Sicher, die Nazis haben die Fachwerkarchitektur erfolgreich als national-deutsches Kulturgut propagiert, obwohl die meisten historisch bedeutsamen Fachwerkbauten im heutigen Deutschland lange vor der eigentlichen deutschen Reichgründung erbaut worden sind. Wir wissen alle, dass der Fachwerkbau wir wie ihn kennen, eine europäische und keine deutsche Spezialität ist. Eigentlich sollte das jeder Bürgermeister oder Denkmalschutzbeauftragter auch wissen.

Die Empfehlung, jemand, der möglicherweise kein Geld und/oder keinen Geist hat, anonym als Nazi anzuschwärzen, halte ich in diesem Rahmen für äußerst fragwürdig.
Wenn ich solventer Nazi wäre, würde ich natürlich ohne viel Lärm eine solche Immobilie kaufen, herrichten und nutzen.
Diese Diskussion hier scheint mir eine Einladung zu sein, genau das zu tun.

Also bitte: wenn es ein schützenswertes Denkmal gibt, überlegt euch, wie man sie erhält, ohne jemanden zu denunzieren. Das hatten wir früher schon genug.

G.Ehlerding
 
Tatsachen

Tatsache ist ja nun mal, dass das "wunderschöne, denkmalgeschützte Sandsteinhaus das mittlerweile nach und nach in sich zusammenfällt" seinem Besitzer gehört.

Offensichtlich hat er keine besondere Ambition, das Haus herzurichten (vielleicht hat er andere Pläne als das Amt?).

Ich bin hin- und hergerissen zwischen "und? is ja seins, kann er machen wie er will" und "Schweinerei! Historisches Denkmal".

Schon verständlich, wenn jemand, der's vielleicht eh nicht so dicke hat, ein uraltes Haus nicht mehr saniert (nach den Vorstellungen des Amtes, das da ja sicherlich ein Wörtchen mitredet), weil's sich nicht rechnet.

Gesetze, die den Besitzer zum Erhalt des Gebäudes verpflichten AUCH WENN ER DARAN ZUGRUNDE GEHT sind ja nichts anderes als Enteignung. Gell?

Vielleicht, wenn Sie ihm ein gutes Angebot machen ("ich gebe ihnen 200 000 € und freies Wohnrecht auf 10 Jahre")?

Meine Meinung

stt
 
Das....

...mit der Enteignung ist wohl so.
Davon abgesehen, sollte wohl keiner von einem anderen etwas fordern, was er nicht selbst schonmal geleistet hätte.

Wer die arbeit, den finanziellen und zeitlichen Aufwand und die unzähligen Behördengänge nicht selbst schonmal erfolgreich hinter sich gebracht hat, der sollte eben das wohl kaum von einem anderen fordern.

Liebe Susi, wie sieht denn Ihr Auto aus? Gibt es da evtl Dellen oder gar Rostbeulen? Wenn es denn so ist, argumentieren Sie sicher: "Ist ja meins, ich finds so OK."
Und mir käms nicht in den Sinn, am Zustand Ihres Autos was ändern zu wollen!

Viele Grüße
Michael
 
Mit der Frage, wieweit das persönliche Eigentum bzw. die Verfügungsgewalt darüber gehen darf, rührt man an eine der Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung.
Sie können zum Beispiel einige hundert Hektar Agrarland irgendwo in der Dritten Welt kaufen und dort Bioethanol oder Tierfutter-Soja produzieren lassen, auch wenn es beliebig viele landlose Kleinbauern gibt, und vom Staat, wo das Land liegt, auch noch erwarten, dass er Ihr Eigentum schütze. Mit ein paar geläufigen Tricks kann man leicht erreichen, dass die Steuern "optimiert" werden, d.h. in einem Steuerparadies oder nirgendwo anfallen.

Ein altes Haus verfallen zu lassen, auch wenns schade darum ist, ist noch vergleichsweise harmlos.
Man kann zudem anführen, dass Staatsformen mit Kollektiveigentum noch wesentlich mehr verrottete Bausubstanz hinterlassen haben. Wir leben nun mal in einer Welt voll Egoisten, und die Frage ist immer "was nützt es mir?" Wenn man von Gesetzes wegen die Besitzer verpflichtet, alte Bausubstanz zu erhalten, würde man viele Leute ruinieren, ohne die Bauten zu retten, denn für sowas noch mehr Steuern bezahlen will selbstverständlich auch keiner.
Also unternehmen Sie selber etwas - es ist wahrscheinlich eine reine Geldfrage.
 
@ Florian Kurz:

Bekommen Sie Fördergelder?
"Das Einstellen von Witzen mit ellenlangem Bart in themenbezogene Foren und die Klimaerwärmung?"

Wenn man nachher weiss, wie die Welt ist, würde sich das doch lohnen.
 
Wenn es ein mitteloser Mann wäre...

...dann würde ich das alles verstehen. Aber der Bestizer des Sandsteinhauses hat noch einiges an Immobilien in der Umgebung. Er möchte das Haus nicht herrichten weil es ihm um den wertvollen Baugrund geht. Ich möchte das Haus ja gerne zu einem angemessen Preis kaufen. Aber mir wird nicht die Möglichkeit dazu gegeben weil der Besitzer um keinen Preis verkaufen möchte. Das ist das Dilemma. Soll ich warten bis das Haus schlussendlich einfällt und ein 08/15 Reihehnhaus hingestellt wird?
 
Sie sollten sich damit abfinden,

daß zu einem Kaufvertrag auch ein Verkäufer gehört. Der Eigentümer ist ein Spekulant. Das sind nicht die angenehmsten Zeitgenossen, das spekulieren (nicht nur mit Spekulatius) ist aber legal und wird, wenn man eine gewisse Größe erreicht hat, im Verlustfall auch gern subventioniert (HRE).

Enteignungen aus dubiosen Gründen hatten wir in der Vergangenheit immer wieder, wer soll festlegen welche Enteignung rechtens ist? Susi, Angela, Wladimir?

Privateigentum wird hierzulande höher geschätzt als der Schutz erhaltenswerter Bausubstanz. Das mag für manches Haus bedauerlich sein, ist aber im Allgemeinen nicht zu beanstanden, trotz gewisser Auswüchse.

Suchen Sie sich einfach was Anderes. Mit Ihrem Enthusiasmus sind Sie doch die geborene Saniererin. Auskunft über hilfbedürftige "Patienten" geben auch gern die Denkmalämter.

Grüße

Thomas
 
Enteignung

ist im Denkmalschutz durchaus möglich, aber mit einem entsprechenden angemessenen Ausgleich. Da es sich wohl um einen Spekulanten handelt, wird es ihm aber egal sein, welches Grundstück er weiter vertickern oder bebauen kann.
Wenn man den Bebauungplan kennt, würde man vielleicht etwas genauer wissen, was eigentlich geplant ist.

Wenn er das Grundstück mit dem DS Gebäude verkaufen würde, hätte die Gemeinde ein Vorkaufsrecht.

Geht aber alles natürlich nur dann, wenn ein öffentliches Interesse besteht und auch entsprechende Mittel da sind. Daran könnte es scheitern.

Wenn man es wirklch ernst meint, gibt es sicher Möglichkeiten den Verkäufer, den DS oder die Gemeinde zum Handeln zu bewegen.
(Bürgerinitiative gründen, Presse ansprechen, Brief an die obere DS Behörde oder den Bürgermeister oder die Opposition im Rat). Dazu müsste man aber wirklich gut über das Objekt Bescheid wissen, damit man begründen kann, warum das Ganze diese Bedeutung hat.
 
Zurückgeholtzurückstetig_I4313_200921210950.jpgkommt darauf an, wie weit Du gehen möchtest.

Die für Deinen Bereich gültige Gesetzesgrundlage, das " Bayrische Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz -DSchG" sagt unter

II. Baudenkmäler
Art. 4 - Erhaltung von Baudenkmälern

Erhaltung von Baudenkmälern
(1) 1 Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. 2 Ist der Eigentümer oder der sonst dinglich Verfügungsberechtigte nicht der unmittelbare Besitzer, so gilt Satz 1 auch für den unmittelbaren Besitzer, soweit dieser die Möglichkeit hat, entsprechend zu verfahren.

(2) 1 Die in Absatz 1 genannten Personen können verpflichtet werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen ganz oder zum Teil durchzuführen, soweit ihnen das insbesondere unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Aufgaben und Verpflichtungen zumutbar ist; soweit sie die Maßnahmen nicht selbst durchzuführen haben, können sie zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet werden. 2 Entscheidungen, durch die der Bund oder die Länder verpflichtet werden sollen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Obersten Denkmalschutzbehörde.

(3) 1 Macht der Zustand eines Baudenkmals Maßnahmen zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz erforderlich, ohne daß eine vollstreckbare Entscheidung nach Absatz 2 vorliegt, so kann die zuständige Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen. 2 Die dinglich und obligatorisch Berechtigten können zur Duldung der Maßnahmen verpflichtet werden. 3 Die Kosten der Maßnahmen tragen die in Absatz 1 genannten Personen, soweit sie nach Absatz 2 zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet wurden oder hätten verpflichtet werden können, im übrigen der Entschädigungsfonds (Art. 21 Abs. 2).

(4) Handlungen, die ein Baudenkmal schädigen oder gefährden, können untersagt werden.


Solange Du nicht schriftlich bei der UDB mitteilst das das Haus im Begriff ist zu verfallen, wird die Behörde dieses Umstandes gar nicht erst gewahr. Zeitgleich kannst Du das bei der Landesdenkmalbehörde anzeigen, sodass der Informationsfluss nirgends "gebremst" wird. Das Ganze muss derart formuliert werden, dass eine Pflicht zum Handeln daraus abgeleitet werden muss.
Wenn das Gebäude einmal einen Status erreicht hat indem die Kosten der Instandsetzung den tatsächlichen kulturellen Wert deutlich übersteigen, wird gewiss ein Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt werden. Das Ganze wird nur etwas, wenn Du die Beteiligten zum Erhalt begeistern kannst.

Des weiteren gibt es in der Bayrischen LBo eine in Art. 3(1) verankerte Instandhaltungspflicht. => schriftlich Bauaufsichtsbehörde.


Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Ich verstehe die Relativierungshaltung von manchen Verfassern nicht:

Das Gebäude steht doch laut Fragesteller aktuell unter Denkmalschutz.
An seiner Erhaltung und Pflege besteht demnach also ein öffentliches Interesse. Demnach spielt hier auch die Gewichtung Privateigentum ./. öffentliches Interesse hier eine völlig andere Rolle, als im "normalen Leben". Warum hat sonst die Behörde ein Wörtchen mitzureden, wenn Restaurierungen, Veräußerungen oder dergleichen anstehen.

Die Gesetzeslage ist eindeutig (siehe Beitrag von Christoph)
Ich kann deshalb hier im Zweifel keine "Enteignung" aus dubiosen Gründen heraus erkennen. Dubios handelt hier wohl offenbar jemand anderes, der Eigentümer selbst nämlich, wenn es denn stimmt, daß er auf den Bauplatz spekuliert (soll ja "hin und wieder" schon vorgekommen sein) Ganz davon abgesehen, daß eine Enteignung wohl das letzte Mittel sein dürfte von dem die Behörde Gebrauch machen wird. Mir wäre auch kein Fall bekannt, wo das überhaupt praktiziert wurde - Aber einen Spekulanten ungeschoren davon kommen zu lassen, der aus schnöder Gier heraus ein solches Gebäude bewußt zugrunde richtet, das ist völlig in Ordnung oder wie?

Mit den Eigentümern erneut ins Gespräch zu kommen könnte zunächst einmal das Ziel sein. Sie von dem Wert des Gebäudes und einer Restaurierung zu überzeugen, ggf. Nutzungskonzepte anzuregen. - Vielleicht starten Sie noch einen weiteren Versuch? Wobei ein Spekulant sicherlich beratungsresistent bleiben dürfte. - Die anderen Möglichkeiten hat Christoph Kornmayer gut beschrieben, insbesondere mit dem Hinweis auf die Landesbehörde (es soll ab und an geschehen sein, daß die UDB "Maulkörbe" verpaßt bekommen hat) und meiner Meinung nach hat die Beschreitung dieser Wege auch erstmal mit Denunziantentum nix zu tun.

Viele Grüße
Achim
 
Vermutlich...

...wird nach einigem Hin und Her der Denkmalstaus einfach aufgehoben, und dann hat der Enthusiast dem Spekulanten noch einen Gefallen getan.

Zudem sind Einstufungen als Denkmal oft auch recht leger erfolgt, ohne daß wirklich klar ist, worin die besondere zu bewahrende Qualität des Bauwerkes nun überhaupt besteht. Das Alter allein reicht eher nicht. Das von Christoph aufgezeigte Procedere wird doch nur seltenst wirklich durchgezogen, und wird in der Praxis über zwingend erforderliche Sicherungsmaßnahmen kaum hinausgehen - wenn's denn nicht ein Bauwerk von ganz herausragender Bedeutung ist. Das alles wissen wir nicht, weshalb das hier bislang nur Schattenboxerei ist.

Gibt's Fotos? Detailinfos zum Objekt?

Grüße

Thomas
 
Es ist ein...

Erdgeschossiges Wohnstallhaus, Sandsteinvolutengiebel, Ende 18. Jh. Den Besitzter habe ich nochmal versucht zu kontaktieren. Leider hat er direkt nachdem ich gesagt habe um was es geht aufgelegt. Ich habe nicht das Gefühl das es recht viel bringt. Auf jeden Fall werde ich mich mit dem den DM in Nürnberg in Verbindung setzten. Sonst bekommen die Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden strenge Auflagen, dann kann man hier ja nicht einfach tatenlos zusehen. Allein in dieser Straße sind 4 denkmalgeschützte Gebäude. Alle toll und mit großem finanziellem Aufwand ihrer Besitzer restauriert. Da muss man zumindest versuchen das Haus zu retten solange es noch in einem einigermaßen Zustand ist...
 
Da scheint...

...nichts einzustürzen, keine Gefährdung von auszugehen. Es besteht eine Pflicht zur Erhaltung (die oft genug nicht eingeklagt wird). KEINE Pflicht zur Restaurierung / Sanierung / Nutzbarmachung / Vermietung etc. Die Mühe, so glaube ich, können Sie sich sparen.

Grüße

Thomas
 
Das Dach...

...ist an vielen Stellen undicht. Das die Außenmauern nicht einfallen ist klar, aber wenn Feuchtigkeit eindringt ist bald auch die Statik des Gebäudes in Gefahr.
 
nicht schlecht, aber auch nicht einzigartig

Nicht schlecht, aber auch nicht einzigartig. Ich glaube ihnen, dass Sie sich in das Haus verguckt haben, hat was. Aber da habe ich schon in - mehreren! schöneren alten Häusern gelebt. Ehrlich (na ja, finde ICH jetzt).

Schauen Sie sich um! Es gibt viele tolle alte Häuser, und zu wirklich guten Preisen, weil nur Wenige sich mit den (richtig alten) Häusern Mühe machen wollen.

Sie werden bestimmt was finden, wo der Besitzer nicht gleich auflegt.

Meine Erfahrung.

Gutes Gelingen wünscht

stt
 
Thema: Besitzer lässt denkmalgeschütztes Sandsteinhaus vergammeln

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