Fachwerk.de - Bauberufsgenossenschaft

Hallo,

ich weiß gar nicht ob ich hier für diese Frage richtig bin -aber ich probier es mal..

Wir bauen derzeit einen Holzanbau mit Dachterrasse der aufgrund der Grenzbebauung genehmigunspflichtig gewesen ist.

Nun haben wir gestern ein Formular von der Bauberufsgenossenschaft erhalten, indem wir jegliche Hilfen eintragen sollen.

Muß man für jede Hilfe die Nachbarschafs - Freundschafts - oder Verwandtenmäßig erfolgte einen Beitrag bezahlen?

Uns hat bisher "nur" mein Schwager, mein Vater und der beste Freund geholfen - alles ohne Geld.
Freundschaftsdienst fällt doch nicht etwa schon in Schwarzarbeit oder?

Der Mindestbeitrag ist 100 Euro. Alle haben eine private Unfallversicherung - wofür soll man also diesen Beitrag zahlen?

Geht da kein Weg dran vorbei?


debbie | 13.04.08
es geht um die Rentenversicherung
Wenn etwas passiert, egal wen es von den dort tätigen trift (sogar auch Schwarzarbeiter), die Berufsgenossenschaft muß für die Rente aufkommen.
Deshlb will die BauBG den Beitrag haben.
Das ist nachvollziehbar und sicher auch in Ordnung.
Holz ist wunderbar - und manchmal voller Leben...
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SV-Büro für Holzschutz Rüpke / Dr. Kürsten | Hans-Joachim Rüpke | 13.04.08
Na ja...
Bislang wenn wir hier etwas im Haus gemacht haben, stand noch nie diese Frage im Raum...

Eine private Unfallversicherung käme im Schadensfall auch dafür auf, oder nicht?

Ich behaupte jetzt einfach mal, daß wenn irgendjemand zu Hause etwas renoviert, saniert, umbaut oder anbaut... daß so gut wie niemand dies der Berufsgenossenschaft meldet, oder??


debbie | 13.04.08
Egal,
ob gemeldet oder nicht, Kraft Gesetz sind alle Tätigen auf der Baustelle versichert, deshalb muss auch ein Beitrag entrichtet werden. Die privaten Unfallversicherungen sind deshalb auch nicht zuständig.
MfG
dasMaurer
alt und neu ist kein widerspruch
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Maurermeister | Ulrich Warnecke | 13.04.08

Und wenn man gar niemanden, oder eine absolut unrealistische Stundenzahl angibt um überhaupt nichts oder weniger zu bezahlen, dann kommen die Jungs vorbei ! Und dann sagen die "Alleine werden sie Ihr Haus ja nicht gebaut haben, also müssen wir schätzen wieviele Stunden ein Handwerker in der Regel für dieses und jenes Gewerk braucht ! Und dann kann es teuer werden !
Es gibt Wichtigeres im Leben,als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.
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Malermeister | Thomas Lingl | 13.04.08
Und.....
wenn ich doch mein Haus alleine baue?
Katja und Steffen tun es. Was dann???

Viele Grüße aus Lindenthal/Leipzig
Alles wird gut...
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Katja Funke & Steffen Behnke | 14.04.08
Hm..
dann muß man lt. Formular auch einen Beitrag zahlen!!
Das ist ja gerade das was ich auch nicht verstanden habe..

Wir wohnen z.B. mit meinen Eltern in einem Haus - dementsprechend wird natürlich auch mitgeholfen.
An einen Tag hat uns unser bester Freund geholfen.

Aber Familie und Ehegatten sind ebenso zu melden...

Meines Erachtens Geldmacherei !!


debbie | 14.04.08
Als wir gebaut haben
war Bauherr und Ehepartner nicht beitragspflichtig.
Alle anderen (Vater,Bruder...)dagegen schon.
Vielleicht hat sich da seit 2001 was geändert?
Warum soll das nicht möglich sein,daß man als Bauherr mit
Ehepartner allein ein Haus baut... ?
Gruß H.Bernhardt
Ich lebe ohne Sorgen mein freies Leben hin und freu mich jeden Morgen das ich ein Tischler bin.
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Tischlerei Holm Bernhardt | Holm Bernhardt | 14.04.08
Bauberufsgenossenschaft
Hallo,
auf der Seite der Bau BG (www.baubg.de)in der Rubrik Mitglieder/Beitrag gibt es eine Broschüre für den Privaten Bauherrn die alle Fragen erläutert.
In dem unterpunkt Beiträge gibt es einen Beitragsrechner für das jeweilige Bundesgebiet.

Beispiel für Hessen:

Die Beitragshöhe für die Helferversicherung orientiert sich an der Anzahl der geleisteten Helferstunden, am Beitragsfuß des letzten Umlagejahres und an der Gefahrklasse für Eigenbauarbeiten (2007 = 44,7). Hinzu kommt der Anteil für den internen Lastenausgleich. Der Beitragssatz berücksichtigt sowohl die Gefahrklasse als auch den internen Lastenausgleich.

Für jede geleistete Arbeitsstunde wird ein fiktives Entgelt auf Basis der gesetzlichen Bezugsgröße zugrunde gelegt. Für 2007 sind dies € 8,70 (West) und € 7,46 (Ost) je Arbeitsstunde.

Beispiel für 100 geleistete Helferstunden:
West 100Std. x € 8,70 x 21,5090(Beitragssatz)=€ 187,13

Der Mindestbeitrag je Bauvorhaben beträgt € 100,00.
Der Beitrag für eine freiwillige Versicherung des Bauherrn und/oder des Ehegatten beträgt je Person für das Jahr 2007 monatlich = € 526,97 aus einer Versicherungssumme von
€ 29.400,00.

Mfg
Hartmut
Fachwerk begeistert
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Hartmut Hoffmann | 14.04.08
Bauberufsgenossenschaft
Hallo ,
Die Bauberufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts . Jeder Selberbauer und seine Helfer sind "Nicht gewerbsmäßige Bauunternehmen" im Sinne der BBG.
Auch wenn kein Beitrag gezahlt wird ,sind alle auf dem Bau -tätigen, von "amtswegen" versichert. Die BBG ist immer für
Personenschäden am Bau zuständig.Die Beiträge werden dann rückwirkend erhoben.
viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 14.04.08
Moin,
die Entrichtung des Beitrages ist m. E. gerring und sollte wohl von jedem Häuslebauer für seine Helfer entrichtet werden. Wer hier schon Geld Sparen möchte sollte es lieber ganz lassen. Für die eigene UV ist der Bauherr nebst Ehegatte selbst verantwortlich und muss eben abwägen ob oder ob nicht.
sinnvolles Bauen
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Olaf Bernhardt | 14.04.08

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