Begrabene Grundschwelle

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fachwerk-I18908_201652922201.jpgLiebes Forum,

wir schauen uns gerade im Raum Hannover/Hildesheim nach einem alten Haus um. Gerade haben wir ein Fachwerkhaus besichtigt, das günstig verkauft wird, d.h. unter Grundstückswert. Wie der Preis vermuten lässt, sind auch direkt Schäden am Haus sichtbar. Es ist klar, dass wir das Haus vor einem Kauf mit einem Gutachter besuchen müssten.

So weit sind wir aber noch nicht, sondern wir stellen uns die Frage, ob wir angesichts der momentanen Situation die Grundschwelle dauerhaft sanieren können. Die Grundschwelle ist anscheinend auf allen Seiten des Hauses vergraben. Gut sichtbar ist dies auf der Frontseite, wo der Bürgersteig direkt oberhalb der Schwelle an das Haus stößt. Dort kann man sehen, dass die Ständer schon angegriffen sind. Unsere Frage ist nun, ob man dieses Problem dauerhaft angehen kann?

Da der Zaun an der Garage noch drei/vier Platten Richtung Straße geht, denken wir (noch nicht geklärt), dass dieser Bereich zum Grundstück gehört. Hier könnte man eventuell die Platten aufnehmen und das Bodenniveau absenken, wir denken, am Besten mit einer kleinen Mauer zum verbleibenden Bürgersteig. Könnten wir so die Schwelle dauerhaft trocken halten?

Wir freuen uns über Meinungen des Forums.

Viele Grüße
Daniel
 
Hauskauf

Hier ist eine Menge Klärungsbedarf.
Eine Absenkung des Gehweges im öffentlichen Bereich- eine potentielle Gefahrenquelle.
Ein Vordach das Spritzwasser und Schnee an Fußschwelle, Deckenbalken und Rähm führt.
Regenwasser und Treibschnee der in den Hausflur dringen kann...
Giebel die wohl kein Sichtfachwerk mehr sondern eine Vormauerung haben.
Seltsame Steinformate der Klinkerausmauerung die mnchmal wie ein aufgemaltes Fake wirkt.
Die Schwelle sollte man entfernen und die Stiele einkürzen.

Ob Sie damit leben können müssen Sie entscheiden.
 
Kann ..

mich Herrn Böttcher nur anschließen.
An diesem Objekt erwarten einen schon auf den ersten Blick große Maßnahmen mit einem entsprechenden finanziellen Aufwand.

Freundliche Grüße

GFM-mbH
C. Heinrich
 
Hallo Herr Böttcher

vielen Dank für ihre Einschätzung. Gerade der Eintrag von Schnee und Regen in den Hausflur ist bedenkenswert.

In meine Galerie habe ich noch zwei weitere Fotos eingestellt, da kann man gut sehen, dass das Ziegelmuster nur aufgemalt ist. Wir können nur raten aus was die Gefache der Außenwände bestehen. Im Haus wurden auf jeden Fall Lehmziegel genutzt, aber an einer Außenwand haben wir unter einer Verkleidung Ziegelsteine gesehen.

Wie sie vermutet haben sind die Giebelwände tatsächlich verkleidet. Bei der linken Wand sind Kunststoff-Ziegelriemchen auf Holzlatten angebracht. Problematischer ist die rechte Wand der Vollgeschosse, dort wurde eine gemauerte Wand und zum Teil die Garage vor das Fachwerk gesetzt. Ich Dachgeschoss ist kunststoffverkleidetes luftiges Fachwerk.

Auf jeden Fall gibt es mehrere Problemstellen, die man mit einem Gutachter anschauen müsste. Jetzt interessiert uns aber wie man mit der Schwelle umgehen kann außer die Ständer einzukürzen. Das dies mit Kosten verbunden ist, ist uns klar.

Viele Grüße
Daniel
 
Sie haben 2 Möglichkeiten bezüglich der Schwelle:

1. Geländeniveau rund um das Haus so absenken, das die Grundschwelle nicht mehr im Spritzbereich von Niederschlag und außerhalb des Erdreiches liegt.

2. Grundschwelle ringsum erneuern und höher legen, so dass das vorhandene Geländeniveu unterhalb der neuen Schwelle liegt und diese sich dann außerhalb des Spritzbereichs befindet,

Lösung 1 dürfte keine Zustimmung bei der örtlichen Gemeinde finden

Lösung 2 bedeutet Stiele und Streben zurückschneiden , Fundament erhöhen, dabei gleich noch eine horizontale Feuchtesperre einbauen.

Und gleich noch eine Frage an die Experten hier,

Die Erhöhung des Geländeniveaus im Zusammenhang mit öffentlichen Wegen, bei dem gleich ganze Grundschwellen einbetoniert oder angeschüttet werden kommt recht häufig vor. Dies ist m.E. eine vorsätzliche Schädigung privaten Eigentums. Merkt so etwas meist keiner uund hat man als Eigentümer derartige Maßnahmen hinzunehmen? Das die Kommune an einem Privathaus die betroffene Schwelle angehoben hätte, habe ich jedenfalls noch nie mitbekommen ebensowenig das Schadenersatz geleistet worden wäre.
 
Es gäbe noch Variante 3

Das ganze Haus anheben.
 
Schwelle freilegen

Der Bereich zur Straße könnte tiefergelegt und mit ca 30 cm breiten, abnehmbaren Metallrosten abgedeckt werden-analog zu barrierefreien Terassentüren für die es fertige Lösungen gibt.

Der tiefere Bereich muß dann dauerhaft entwässert und gereinigt werden können.
Ob sich der Aufwand bei einem derart verbauten Gebäude rentiert ist kaum zu sagen.
Ein Sachverständiger wird ohne Bauteilöffnungen auch nur auf Risiken hinweisen, aber keine genauen Aussagen machen können.

Das Gebäude muß schon sehr günstig sein, um alle evt Unwägbarkeiten in Kauf zu nehmen.

Andreas Teich
 
Thema: Begrabene Grundschwelle

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