Bauvorlagenberechtigte

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maxderlange

Guest
möchte bei meinem haus die Fassade dämmen und 4 etwas größere Fenster einbauen.würde natürlich nun gern den Architekten sparen,in der Familie sind vorhanden: gelernte Bauzeichnerin,Dipl.Ingeneur Chemieanlagenbau(in Rente)und Baustatiker(ebenfalls in Rente).kann ich diese Personen dafür einspannen und wenn negativ,wie wäre die vorgehensweise und was benötige ich für einen positiven Abschluss/Einreichung einer Baugenehmigung?Das Wohnhaus ist nicht Denkmalgeschützt.
 
Vorlageberechtigt

Hallo,
In Hessen sind auch Maurermeister, Zimmermeister, Bautechniker und natürlich Bauingenieure eingeschränkt bauvorlageberechtigt.
Bei Ihnen wird es nicht viel anders sein.
Schauen Sie doch mal in Ihre Landesbauordnung.(Googlen)
Viele Grüße
 
Guten Abend,

www.archifee.de ist die gute Helferin (nicht nur) für das bayerische Architekturbüro. Hier laden Sie sich die S-Anhaltinische BauO herunter und lernen vermutlich, daß Sie keinen Bauantrag brauchen (wenn Sie die umfangreichen Ausführungen der einschlägigen §§ verstehen und zu Ihrer Übersetzung nicht doch einen Schriftgelehrten oder Rechtsanwalt brauchen) - solche Texte zu schreiben hat nämlich System -.
Mit diesem Wissen ausgestattet und der BauO in Griffweite vertreiben Sie dann den Beamten, der Ihre Baustelle stillegen lassen will.

Viel Erfolg und Grüße vom Niederrhein
 
Hallo Herr Derlange,

so einfach sehe ich das aber nicht, dass man da keine Baugenehmigung braucht. Hier wird vermutlich erheblich in das Erscheinungsbild eingegriffen und ebenso in statisch vermutlich nicht unwichtige Außenwände auf denen auch Decken aufliegen können.
Nachbarschaft? Brandschutz? Was ist wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen? Vielleicht ist die Maßnahme nur Anzeigepflichtig?

Erst prüfen, dann anfangen. Im Falle - und so denke ich - einer benötigten Baugenehmigung dürften die von Ihnen aufgeführten Personen den Bauantrag höchstwahrscheinlich nicht stellen. Rein versicherungsrechtlich schon nicht.

Zum Sparen: Im Normalfall spart der beauftragte Architekt während der Durchführung erfahrungsgemäß sein eigenes Honorar und meist mehr durch geschickte Lösungen, Verhandlungen und vor allem durch Ausschreibung wieder ein.
Beratung, 30 Jahre Kopfhinhalten, verlängerte Gewährleistung der Handwerker inklusive.
Alleine bei Ihren 4 Fenstern wird es große Preisschwankungen in den Ausschreibungen geben.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Bauvorlagenberechtigte

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