Wie funktioniert eine Bauvoranfrage

Diskutiere Wie funktioniert eine Bauvoranfrage im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Zusammmen, wir möchten gerne auf einem Grundstück ohne B-Plan ein Fachwerkhaus bauen. Die Gemeinde plant aktuell die Verabschiedung eines...
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Daniela

Guest
Hallo Zusammmen,

wir möchten gerne auf einem Grundstück ohne B-Plan ein Fachwerkhaus bauen.
Die Gemeinde plant aktuell die Verabschiedung eines B-Planes.
Dies kann aber noch 2 Jahre dauern.
Auf dem Bauamt sagte man uns, dass wir eine Bauvoranfrage stellen können und wenn diese nicht gegen den neuen B-Plan verstößt dieser voraussichtlich durchgeht.

Meine Fragen:
1)Welche Fragen muss ich in der Voranfrage heute schon stellen um bei dem Bauantrag nachher keine Probleme zu
bekommen.
2) Brauche ich hierzu einen Architekten oder kann ich das selber machen
3) Ist es für den Antrag wichtig, ob wir ein traditionelles Fachwerhaus oder ein moderneres Fachwerk (viel Glas)bauen.
4) Muss ich auch die Außenanlagen mit einzeichnen/ beantragen?
5) Welche Fallen gibt es?
6) Muss ich bei einer bestehenden Baumsatzung schon heute die zu fällenden Bäume angeben?

Fragen über Fragen.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
 
Eier und Hennen

Hallo Daniela,
Wenn es noch keinen B- Plan gibt, kann Ihr Bauvorhaben ja nicht gegen den neuen B- Plan verstoßen und auch nicht damit übereinstimmen.

Eine Bauvoranfrage muss immer genaue Fragestellungen beinhalten.

Es gibt da noch Unklarheiten :
Wie ist die Situation jetzt?
Ist es Aussenbereich § 35 BauGB, oder unbeplanter Innenbereich?? § 34 BauBG.
Ist der Aufstellungsbeschluss für den B- Plan schon gemacht?

Wenn eine Baumsatzung existiert, handelt es sich sicher um ein 34er- Gebiet.

Wenn das Gebiet nach §34 zu beurteilen ist, brauchen Sie
m. E. keine Bauvoranfrage.
Dann legt das Bauamt die Grundzüge der Planung fest:
Baugrenzen , Baulinien, Höhen, GRZ, GFZ evtl. BMZ , Anzahl der Vollgeschosse. Gestalterische Vorgaben dürfen nicht gemacht werden.(Das darf nur die Gemeinde mit dem B- Plan)
Das Bauamt orientiert sich an der umgebenden Bebauung.

Wenn es schon einen Vorentwurf des B- Planes gibt--vorher Aufstellungsbeschluss-- und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden hat, die Abwägung beschlossen ist, können Sie vorzeitig einen Bauantrag einreichen, wenn Sie die zukünftigen Festsetzungen des B- Planes anerkennen.§ 33BauGB

Viele Grüße aus dem Planungsrechts- Dschungel
 
Bauvoranfrage

Hallo Daniela


Ich hab vor einigen Jahre mal eine Bauvoranfrage für mein Grundstück in M/V gestellt. Dabei hab ich eine Skizze des Baus angefertigt, auf der so ungefähr das Aussehen des Gebäudes zu erkennen war. Dazu eine kurze Baubeschreibung über Größe, Materialien, Farbe und Form der Hauses.


Vorteil: Ich brauchte keinen Architekten, keinen Planer und ES KOSTET KEIN GELD.

Die Gemeinde hat detailiert geantwortet und ich wußte, was ich durfte und was nicht.

Im Nachhinein hab ich erfahren, daß es auf der Gemeinderatssitzung zur Fassadengestaltung erhebliche Debatten gab, da ich Holz nehmen wollte. Holzhäuser sind halt im holzreichen M/V nicht ortstypisch. Genehmigt währe es aber dann doch gewesen....



Andreas
 
Bauvoranfrage

..da wir das gerade mit Bauwiiligen ( "Bauwillis")hatten ,
siehe
http://form.hannover-stadt.de/pdf/bauantrag/bauvoranfrage.pdf
wenn denn die Stadt zuständig ist . Hat aber jede Gemeinde online , den Antrag . Steht meist eine Tel.nummer drauf ,wenn ihr was nicht wisst,was im Antrag gemeint oder gefragt ist : da anrufen und fragen ..die kriegen's bezahlt ;-)
Gruß aus Minden
Jürgen Kube
Fensterecke Brüggemann + Kube ZiMMEREi
www.fensterecke-minden.de
 
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