Dachboden

Diskutiere Dachboden im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, Ich möchte für einem guten Bekannten den Dachboden ausbauen.Früher war es mal eine Mietswohnung leider wurden die ganzen Wände und Decken...
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Tom1

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Hallo,
Ich möchte für einem guten Bekannten den Dachboden ausbauen.Früher war es mal eine Mietswohnung leider wurden die ganzen Wände und Decken entfernt.Jetzt mein Problem,brauche ich eine Baugenehmigung?Leider gibt es keine Unterlagen für dieses Haus.Es wurde damals (1945)alles von den Russen vernichtet.Ich denke ich brauche keine Baugenehmigung da die Dachwohnung bei der Wohnugsverwaltung noch als Wohnung eingetragen ist.

Danke im vorraus für Eure Antworten
 
Baugenehmigung ?

Kompetente Auskunft kann da nur die Bauordnung geben. Falls keine Baugenehmigung erforderlich ist, heißt das aber nicht, daß formelles und materielles Baurecht nicht beachtet werden müßten.
Es sind trotzdem alle Anforderungen an Wohnungen, die die Bauordnung und diverse andere Verordnungen stellen, auch einzuhalten. Bauordnung ist Ländersache. Sie müßten schon schreiben, in welcher Region Sie leben.
 
Dachausbau

Ist Berlin!

Danke
 
Bauordnung Berlin

Die Genehmigungsfreiheit könnte sich aus § 56a BauO Berlin ergeben, soweit das anhand Ihrer Angaben beurteilt werden kann. Auch dann müssten Sie jedenfalls die üblichen Bauvorlagen einreichen. Dazu sollten Sie sich mit einem Architekten in Verbindung setzen. Auch die Bauaufsicht kann Ihnen helfen, wobei man meistens besser vorbereitet den Kontakt aufnimmt. Viel Erfolg!
 
Bauordnung Berlin

Die Genehmigungsfreiheit könnte sich aus § 56a BauO Berlin ergeben, soweit das anhand Ihrer Angaben beurteilt werden kann. Auch dann müssten Sie jedenfalls die üblichen Bauvorlagen einreichen. Dazu sollten Sie sich mit einem Architekten in Verbindung setzen. Auch die Bauaufsicht kann Ihnen helfen, wobei man meistens besser vorbereitet den Kontakt aufnimmt. Viel Erfolg!
 
Decke und Waende

Wenn Decken und Waende fehlen muss das ein erheblicher Eingriff gewesen sein. Auch bedarf es nach einer Leerstandszeit von 7 Jahren einem Bauantrag wegen Nutzungsaenderung (wird nicht so heiss gegessen). Der Ausbau der Decken und Waende kann aber zu statischen Veraenderungen im Gebaeude gefuehrt haben, was Sie moeglicherweise nicht einschaetzen koennen und schon deshalb eine bauordnungsrechtliche Aufsicht rechtfertigt.
 
Thema: Dachboden
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