Wer macht mir Bauantrag für Fahrradunterstellplatz und Geräteschuppen in Münster

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BauO NW

Hallo, nach §70 BauO NW braucht man keine Bauvorlageberechtigung für Garagen und überdachte Stellplätze bis 100m² Nutzfläche sowie überdachte Fahrradabstellplätze. Auch für sogenannte Behelfsbauten und untergeordnete Räume (§53) braucht man diese nicht. Es kann also jeder, der eine vernünftige Zeichnung anfertigen kann, und die dazugehörigen Formulare versteht, einen Bauantrag hierfür stellen. In der Bauprüfverordnung steht, was man liefern muß. Oder am besten beim zuständigen Bauordnungsamt vorsprechen, und die zu erbringenden Unterlagen absprechen.
Viele Grüße, Johannes Prickarz
 
S.g. Herr Prickarz

vielen Dank für die prompte Antwort. Aber gilt das auch wenn
dieser Geräteraum ( 4mx4,5m) gemauert sein soll (17,5 KS) und eine Bodenplatte aus Beton den Unterbau bilden sollen?

Und wenn ich noch fragen dürfte: Der Schornsteinfeger braucht ein Dachausstiegsfenster an jedem Kamin. Wie sieht es hier mit Baulageberechtigtem aus?

Und ist ein Gewächshaus, das direkt an das Haus angebaut wird auch vom Bauvorlageberechtigtem befreit?
 
Bauweise

Hallo, die Bauweise spielt hier keine Rolle. Daß ein Bauwerk ein ordentliches Fundament benötigt, ist doch klar.
Jede Garage, für deren Bauantrag der Antragsteller keine Bauvorlageberechtigung braucht, hat doch auch Betonfundamente, eine Bodenplatte und auch oft genug gemauerte Wände.
Beim angebauten Gewächshaus ist die Sache evtl. etwas komplizierter. Nach §53 BauO NW (Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude) ist ein Gebäude untergeordnet, wenn es selbstständig genutzt werden kann; nicht zum dauernden Aufenthalt dient; sog. Nebenzwecken dient, also einer Hauptnutzung zugeordnet ist. Meiner Meinung nach würde z.B. ein Abstellgebäude und auch ein Gewächshaus dies erfüllen, ein Wintergarten aber nicht. Aber es muß auch noch die Abstandflächenregelung beachtet werden, da Sie ja innerhalb einer Abstandsfläche bauen wollen. Am besten nutzen Sie wirklich das Angebot der kostenlosen Beratung des Bauordnungsamtes, um evtl. Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen; das mache ich auch so. Außerdem lernt man so gleich den Sachbearbeiter kennen, der später die Unterlagen auf dem Tisch liegen hat. Da Sie in der Regel einen statischen Nachweis benötigen, könnte Ihr Statiker die Bauzeichnungen anfertigen, Sie machen noch den Lageplan und die Formulare, und dann sollte das klappen, denke ich. Viel Erfolg,
Johannes Prickarz
 
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