Bauweise
Hallo, die Bauweise spielt hier keine Rolle. Daß ein Bauwerk ein ordentliches Fundament benötigt, ist doch klar.
Jede Garage, für deren Bauantrag der Antragsteller keine Bauvorlageberechtigung braucht, hat doch auch Betonfundamente, eine Bodenplatte und auch oft genug gemauerte Wände.
Beim angebauten Gewächshaus ist die Sache evtl. etwas komplizierter. Nach §53 BauO NW (Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude) ist ein Gebäude untergeordnet, wenn es selbstständig genutzt werden kann; nicht zum dauernden Aufenthalt dient; sog. Nebenzwecken dient, also einer Hauptnutzung zugeordnet ist. Meiner Meinung nach würde z.B. ein Abstellgebäude und auch ein Gewächshaus dies erfüllen, ein Wintergarten aber nicht. Aber es muß auch noch die Abstandflächenregelung beachtet werden, da Sie ja innerhalb einer Abstandsfläche bauen wollen. Am besten nutzen Sie wirklich das Angebot der kostenlosen Beratung des Bauordnungsamtes, um evtl. Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen; das mache ich auch so. Außerdem lernt man so gleich den Sachbearbeiter kennen, der später die Unterlagen auf dem Tisch liegen hat. Da Sie in der Regel einen statischen Nachweis benötigen, könnte Ihr Statiker die Bauzeichnungen anfertigen, Sie machen noch den Lageplan und die Formulare, und dann sollte das klappen, denke ich. Viel Erfolg,
Johannes Prickarz