kfw-Bank - 30 Jahre leer stehendes Haus

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Ruth Lutterbüse

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Hallo zusammen,

wir sind in der Planungsphase...alles ist gerade ziemlich spannende..besonders die Finanzierungsfrage. Wir hatten schon ein Beratungsgespräch mit der Bank, die uns gleich ein Vorschlag mit Einbindung der KFW-Bank gemacht hat. Ist ja im Grunde auch nichts gegen einzuwenden, eher im Gegenteil, allerdinsg bezweifel ich, ob die KFW-Bank in unserem Falle mitspielt. Das Haus, welches wir sanieren wollen, liegt im Außenbezirk, ist mit einer Baulast belegt(" darf nicht mehr für Wohnzwecke verwendet werden") und schon seit 30 Jahren unbewohnt.
Was meint ihr: Fallen wir da in die Programme "Wohneigentumsprogramm" und "CO2-Gebäudesanierungsprogramm"?
Notfalls muss ich halt ein Beratungstermin bei der KFW-BAnk wahrnehmen, nur möchte ich ja auch keine schlafenden Hunde wecken. Mmh? und nun?
 
mich

würde wundern, wenn es überhaupt eine bank gäbe, die ein wertloses objekt (wegen der baulast) beleiht. und selbst wenn, bewundere ich ihren mut, ein illegales bauwerk errichten zu wollen. oder solls ein wochenendhaus werden?
an sich, was co2 angeht - je länger nichts gemacht wurde, um so besser. desto größer halt die chancen auf 20kg/qm einsparung zu kommen, um die höchstsumme abzugreifen. (an meinem haus wurde auch bestimmt 30 jahre nichts getan, ich komme locker auf 185kg/qm)
 
voraussetzung für den erhalt eines kfw-darlehen ist, dass das gebäude ein wohngebäude ist

was in ihrem fall eindeutig nicht der fall ist

wenn sie nun trotzdem einen kredit erhalten sollten, kann es passieren dass sie in falle einer innenrevision der bank "auffliegen" den kredit zurückzahlen müssen und vielleicht auch noch ein verfahren wegen subventionsbetrug an den hals kriegen

eine ziemlich heisse kiste also, ich kann ihnen nur raten
davon die finger zu lassen

im übrigen ist mir nicht ganz klar was sie mit einem gebäude anfangen wollen in dem sie sowieso nicht wohnen dürfen

gruss aus münster
 
Baulast loswerden

Sehr geehrte Frau Lutterbüse,

nach den bisherigen Beiträgen scheint das wichtigste, die Baulast loszuwerden. Bringen Sie doch mal in Erfahrung, welchem Zweck sie genau dienen soll. Wenn ein öffentliches Interesse daran nicht mehr besteht, müsste die Bauaufsichtsbehörde - auf Antrag - auf die Baulast verzichten. Näheres ist in der jeweiligen Bauordnung geregelt, in NRW in § 83 Abs. 3 S. 2.

Mit freundlichen Grüßen

RA Dr. Bernd H. Uhlenhut
 
schön und gut,

aber de facto bringst im außenbereich denn trotzdem nichts - es sei denn, es wäre ein privilegiertes vorhaben.
die baulast drückt doch eh nur den aktuellen rechtsstand aus.
und bei einem gebäude, dass 30 jahre nicht als wohnhaus genutzt wurde, wird auch niemand "drüber weg" sehen
 
Förderung KfW-Bank

Hallo zusammen,

sorry, da ist wohl etwas falsch rüber gekommen: Wir sind mit dem Bauamt im Gespräch, der Bauantrag wird genehmigt, damit entfällt die Baulast!! Also alles paletti. Es handelt sich also keineswegs um eine illegale Angelegenheit oder ein wertloses Objekt!!
Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob die KFW-Bank fördert, das es ja die letzten 30 Jahre quasi kein Wohnhaus war.
Ich werde mich mal weiter schlau machen, da ich auf keinen Fall irgendeinen nachträglichen Ärger bekommen möchte. Falls ich eindeutige Fakten habe, werde ich diese noch nachtragen.
 
sie scheinen

auf einem planeten ger glückseligen zu wohnen: eine genehmigung im außenbereich - das hat ja seltensheitswert. und der antrag auf nutzungsänderung? auch kein problem?
jetzt verstehe ich auch, wo ihr problem liegt.
zu beantworten wüßte ich das aus dem stegreif auch nicht.
ich überlege mal laut: bauordnungsrechtlich mag das haus ja kein wohnhaus mehr sein - aber das ist bauordnungsrecht. wen interessiert das schon ;-) de facto ist ein wohnhaus ein wohnhaus und bleibt es, solange es einige grundeigenschaften erfüllt - die ja irgendwie noch gegeben sein müssen, sonst würden sie nicht über eine sanierung nachdenken.
übrigens gilt die sonstige co2 förderung - niedrigenergie- und passivhaus - ja auch für neubauten.
also nicht gleich abwimmeln lassen - steter tropfen höhlt den stein :))
und ab dem zeipunkt, wo der antrag auf nutzungsänderung durch ist, haben sie auch bauordnungsrechtlich ein wohnhaus, wenn auch kein bewohnbares haus :)
unter www.kfw-foerderbank.de finden sie auch aber auch eine nummer zur telefonberatung. mir ist da durchaus mal kompetent geholfen worden.
by the way - ob sich wohnraummodernisierung bei den aktuellen zinskonditionen auf dem freien matkt noch lohnt? im gegenzug für einen nur geringfügig geringeren zins haben sie eine recht hohe tilgung ohne sondertilgung. da würde ich sehr genau rechnen. ich habs für mich negativ beschieden. co2 ist natürlich unschlagbar günstig
 
Hypokredit nicht günstiger???

Lassen Sie sich mal die KOnditionen gegenrechnen. Soweit ich weiß, wird KFW für eine Zeit zinsfrei gestellt und dann vierteljährig zurückgezahlt. Bei den jetzigen Baukonditionen könnte es durchaus sein, dass Sie mit einem einfachen Hypothekendarlehen mit Sondertilgung wesentlich besser wegkommen hinsichtlich der Gesamtrückzahlungshöhe... Einfach mal die Bank bitten beides auszurechnen.

Liebe Grüße Kathrin
 
Thema: kfw-Bank - 30 Jahre leer stehendes Haus

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