Spitzbodenausbau wurde ohne Baugenehmigung gemacht und jetzt???

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KATJA HOFFMANN

Guest
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.Wir haben eine Dachgeschosswhg gekauft mit Sondereigentum am Spitzboden.Der gesamte Spitzboden gehört zu unserer Whg,ein Teil des Spitzbodens liegt über einer anderen Whg.Jetzt gibt es Ärger mit den Nachbarn da es bei Ihnen in der Whg zu laut ist(Trittschall usw).Wir haben uns überlegt einen Statiker kommen zu lassen,dieser wollte dann auch die Baugenehmigung sehen.Also haben wir beim Verkäufer der Whg angerufen,die sagten uns das sie damals den Ausbau ohne Baugenehmigung gemacht haben.Sie haben lediglich das okay der anderen Eigentümer zum Sondereigentum erhalten(unsere Nachbarn wohnten zu dem Zeitpunkt noch nicht in der Wohnung).
Was können wir jetzt machen???Das einzige was wir schriftlich haben(Notar,Kaufvertrag)das wenn die Wfl von 130qm nicht stimmt wir für jeden qm 1000 Euro bekommen.
Das wären 60qm a 1000 Euro.
Wir wollen allerdings den Spitzboden als Whg nutzen und nur das die Verkäufer für den sachgemäßen Ausbau und die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
Gruß
Katja
 
Baugenehmigung notwendig?

Zuerst würde ich mich mal erkundigen, ob überhaupt eine Baugenehmigung notwendig war.
 
die Eigentümer hätten wohl eine Baugenehmigung gebraucht

so wie es aussieht hätten die damaligen Eigentümer die
Baugenehmigung gebraucht.Ist das nicht schon fast Betrug,sie haben uns schließlich 130qm Wfl verkauft,aber die Whg unten hat nur 70qm,der Spitzboden hat ca 60qm Wfl.
Gruß

Katja
 
Naja ....

Einen Anwalt würde ich den Kaufvertrag auf diesen zweifelhaften Punkt hin untesuchen lassen.
Und beim zuständigen Bauamt kann man fragen, ob es nachträglich eine Baugenehmigung erteilt. Das kann aber auch nach hinten losgehen, weil dann auf die Einhaltung aller Vorschriften beim Umbau geschaut wird...

Wenn man etwas illegal errichtetes kauft, wird es dehalb nun mal nicht legal.

Im saubersten Fall wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.
 
Hallo Katja

mit dem Bauamt das kann wirklich nach hinten los gehen und zwar für den Verkäufer! Schwarzbau bleibt Schwarzbau und da sind die manchmal recht zickig. Auf alle Fälle solltet ihr möglich alle Belege für Kosten die ihr deshalb habt gut aufheben. Die könnt ihr dann noch geltend machen. Wenn ihr Glück habt kriegt ihr sie wenigsten teilweise ersetzt. Und wegen den Untermietern sich immer vorsehen und leise machen ist auch nicht schön. Auf alle Fälle stellt der mangelnde Trittschallschutz schon einen versteckten Mangel dar. Und allein deshalb könntet ihr den Kaufpreis schon etwas mindern. Aber ohne Gutachter wird das wohl auch nicht gehen!
Mit Sicherheit würde ich bis zum Vorlegen einer Baugenehmigung durch den Verkäufer auch nur 7/16 des Kaufpreises zahlen (wenn es nicht schon zu spät ist). Das mit der Baugenehmigung ist sein Problem. Ihr habt eine doch 160m² Wohnung gekauft und nicht 70m²+60m²Spitzboden. Und wenn der Spitzboden nicht als Wohnraum zugelassen ist, ist das dann Betrug!

Viel Glück

Marko
 
hallo

eine schnelle massnahme zum mindern von Trittschall ist das Auslegen von teppichboden. Bei der Berechnung der Fläche im Spitzboden (jedenfalls hier in bayern) zählt alles ab 1,50 halb, ab 2m ganz zur Wohnfläche.

wird nicht viel weiter helfen aber ich musste es einfach loswerden :)
Gruß
dorothée
 
Eigentumswohnung - Baugenehmigung

Hallo Katja,
ich gehe davon aus, dass das Objekt in NRW liegt. Entsprechend der Bauordnung Eures Landes ist für solche Maßnahmen eine Baugenehmigung erforderlich, da beim Ausbau eines Spitzbodens Eingriffe in die statische Konstruktion und wohl auch Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild vorgenommen werden mussten. Desweiteren ist für die Anforderung von separat, als Eigentumswohnungen, abgeschlossenen Wohnungen eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die neben den schallschutztechnischen besonders auch brandschutztechnische Anforderungen erfüllen muß.
Sollte eine Eigentumswohnung nicht die erforderlichen Parameter erfüllen, und dies nicht nur in Decken, sondern auch im Bezug auf Wände und Eingangstüren bis hin zum Treppenhaus, ist keine abgeschlossene Wohneinheit vorhanden und darf auch nicht als solche verkauft werden.
Mit den Unterlagen zum Verkauf der Wohnung ist zu prüfen inwieweit dies bei Euch zutrifft oder eben nicht.
Dies solltet Ihr mit einem Architekten aus Euerer Nähe besprechen ohne gleich daraus einen großen Auftrag zu machen.
Der zweite Schritt wäre dann den Verkäufer ggf. für Unterlassungen in Haftung zu nehmen, (Rückabwicklung, Nachreichen der Baugenehmigung, baulich notwendige Maßnahmen, Ausgleichszahlungen), hier dann ebenfalls besser mit einem baurechtlich bewandertem Juristen.
Ansonsten, wenn dies zuviel Besorgnis bedeutet wirklich bloß denn Trittschallschutz auf dem Fußbodenbereich verbessern. (Teppichbelag, ggf. separater Trockenestrich mit Trittschalldämmung - bedeutet jedoch viel Aufwand und ist abhängig von der Raumhöhe, den Türanschlüssen usw.)
Vielleicht mit den Nachbarn die Extrembereiche lokalisieren und nur einzelne Bereiche aufbessern.

Gruß Dirk
 
Fehlende Baugenehmigung

kann in NRW durch nachträgliche Baugenehmigung geheilt werden.
Die kann allerdings einiges kosten, weil sämtliche Bauvorlagen und Gutachten zu erstellen sind:
- Zeichnung 1:100 mit Lageplan
- Schall- und Wärmeschutznachweis
- Brandschutznachweis.

Dabei werden keine höheren Anforderungen gestellt, als die, welche zum Zeitpunkt des Schwarzbaues gestellt wurden. Das festzustellen kann allerdings Aufwand bedeuten.

Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie sich irgendwie mit den Nachbarn einigen und den Schallschutz verbessern.
Sollten Sie aber lieber ausziehen wollen, hilft nur der Rechtsstreit. Ob irgendwer das für Betrug hält, schließlich haben Sie das Haus ja gesehen, bleibt dann noch dahingestellt.

Grüße
 
Ach mir ist da noch was eingefallen

Sicher kannst du dich auch irgendwie mit dem Verkäufer und den anderen Bewohnern auch ohne Baugenehmigung einigen. Du solltest aber auch bedenken, dass wenn du die Wohnung mal wieder verkaufen willst oder musst bekommst du wieder ein Problem! Sage ich es? Muss ich eigentlich! Wie viel sinkt dadurch der Preis?

Da möchte ich dann nicht in deiner Haut stecken. Ich würde versuchen es jetzt ordentlich zu klären.

Gruß Marko
 
Thema: Spitzbodenausbau wurde ohne Baugenehmigung gemacht und jetzt???

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