Baugenehmigung im Aussenbereich?

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Franz

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Ich habe ein Grundstück mit ca. 2500 qm im Aussenbereich und eine Firma für Garten- und Landschaftsbau im April gegründet.
Nun möchte ich ein Betriebsgebäude auf dem Grundstück errichten evt. auch mit Betriebsleiterwohnung. Das Grundstück ist im derzeit noch gültigen FNP als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. derzeit ist der neue FNP 2010 in der Aufstellung und soll demnächst Gültigkeit erlangen. In dem neuen FNP ist das Grundstück als Grünland ausgewiesen. Das Grundstück ist über einen Weg mit ca. 2,50 m Breite zu erreichen. Strom und Wasser sind kein Problem, lediglich das Abwasser ist nicht an einen Kanal anzuschließen. Wie ist eine Baugenehmigung zu erlangen?
 
bauen im außenbereich wird in der regel nur privilegierten gestattet, und das sind fast ausschließlich landwirte. trifft das für sie zu? maßgeblich sin d ansonsten die festsetzungen des flächennutzungsplanes: sie müssten bei der gemeinde erwirken, dass ihr grundstück als gewerbegebiet ausgewiesen wird. in diesem fall wäre alerdings die gemeinde für eine ordnungsgemäße erschließung förmlich zuständig, die allerdings die kosten wohl voll auf die anlieger, in diesem fall sie, umlegen würde. in der regel sind die vorgaben für die erschließung gewerblicher flächen weitaus strenger als bei landwirtschaftlichen gebäuden oder privatgebäuden, gerade was die abwasserentsorgung angeht. entscheidend für sie wird die änderung des fnp sein, sonst haben sie wohl schlechte karten.
gf, wagenhausen
 
Baugenehmigung im Außenbereich

Planungsrechtlich könnte Ihr Vorhaben u.U. zugelassen werden. Eine Baugenehmigung könnte aber an der fehlenden Erschließung scheitern.
Sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Gemeinde.
 
Baugenehmigung im Aussenbereich?

Dies ist eine sehr!!! interessante Frage. Ich stehe im Moment auch vor dieser "Problematik" und würde gerne einen Erfahrungsaustausch bezüglich §35 in Gang setzen.
Gruß Frank (**********)
 
Thema: Baugenehmigung im Aussenbereich?

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