Fachwerk.de - Denkmalschutzrechtliche Genehmigung vor Baugenehmigung?
Zuständigkeiten
Das Denkmalamt beurteilt in der Regel nur die denkmalrechtlichen Belange, aber nicht die bauordnungsrechtlichen Belange. Das heißt nur, dass das aus der Sicht des Denkmalamts durch den Ausbau der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt wird. Ein Bauantrag kann demnach dennoch notwendig sein, es sei denn die sächsische Bauordnung besagt etwas anderes.
Das Denkmalamt beurteilt in der Regel nur die denkmalrechtlichen Belange, aber nicht die bauordnungsrechtlichen Belange. Das heißt nur, dass das aus der Sicht des Denkmalamts durch den Ausbau der Denkmalschutz nicht beeinträchtigt wird. Ein Bauantrag kann demnach dennoch notwendig sein, es sei denn die sächsische Bauordnung besagt etwas anderes.
Altbauten qualitätvoll sanieren
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Architektur + Baubiologie Rainer Stasch | Rainer Stasch | 16.10.05
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Tut sie nicht!
Auch in Sachsen wird natürlich für eine Umnutzung eine Baugenehmigung benötigt. Also abgesehen von Umnutzungen und statischen Eingriffen auch bei Umbauten die zu äußerlichen Veränderungen führen. Im Zweifelsfall einen Architekten oder einen vorlageberechtigten Bauingenieur befragen.
Grüße aus Leipzig von
Martin Malangeri
Auch in Sachsen wird natürlich für eine Umnutzung eine Baugenehmigung benötigt. Also abgesehen von Umnutzungen und statischen Eingriffen auch bei Umbauten die zu äußerlichen Veränderungen führen. Im Zweifelsfall einen Architekten oder einen vorlageberechtigten Bauingenieur befragen.
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Martin Malangeri
planen + bauen mit holz
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Malangeri - planen + bauen mit holz | Martin Malangeri | 17.10.05
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Malangeri - planen + bauen mit holz | Martin Malangeri | 17.10.05