Fachwerk.de - Baugenehmigung für Altbausanierung im Außenbereich erforderlich?
Nun wollen wir das Haus sanieren,Dach neu decken nach EnEv , Fenster erneuern, wobei wir zugemauerte Fenster wieder öffnen wollen,Pellet-Heizung einbauen, Schornstein erneuern, Bad einbauen...eben um drin wohnen zu können. Brauchen wir dafür eine Baugenehmigung? PS: Die Grundfläche wird nicht verändert, eben nur die originalen Fensteröffnungen wieder geöffnet. Mit er Erschließung gibt es auch kein Problem, Strom, Wasser, Abwasser liegt direkt vor der "Tür".
Jeder sagt uns etwas anderes. Das Amt in unserer Gemeinde meinte sogar, dass selbst für ein gewöhnliches Bad und für eine Küche eine Baugenehmigung erforderlich sei.
Karla | 10.05.06
Behörden
Dachog. Der § 67 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) legt in etwa fest, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Dort sind auch Maßnahmen aufgeführt, die zwar als genehmigsfrei eingeordnet sind aber nicht im Außenbereich.
Auch die rechtlichen Belange anderer Interessengruppen sind im Außenbereich zu beachten. Wasserversorgung und -entsorgung, Abfallwirtschaft usw. die alle wollen ihren Senf dazugeben. Es muß nicht mal etwas mit dem Bau an sich zu tun haben, hängt aber unmittelbar mit Ihrem Vorhaben zu sammen. Immerhin stand das Haus über Jahre leer. Vorschriften und Anforderungen haben sich geändert. Ein Zusammengehen mit der Gemeinde ist zwar stressig kann aber machmal von Vorteil sein. Mfg ut de Oltmark.
Dachog. Der § 67 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) legt in etwa fest, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Dort sind auch Maßnahmen aufgeführt, die zwar als genehmigsfrei eingeordnet sind aber nicht im Außenbereich.
Auch die rechtlichen Belange anderer Interessengruppen sind im Außenbereich zu beachten. Wasserversorgung und -entsorgung, Abfallwirtschaft usw. die alle wollen ihren Senf dazugeben. Es muß nicht mal etwas mit dem Bau an sich zu tun haben, hängt aber unmittelbar mit Ihrem Vorhaben zu sammen. Immerhin stand das Haus über Jahre leer. Vorschriften und Anforderungen haben sich geändert. Ein Zusammengehen mit der Gemeinde ist zwar stressig kann aber machmal von Vorteil sein. Mfg ut de Oltmark.
"Aus der Zusammenarbeit der Vielen wächst der Wissenstand" Aristoteles
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Siegfried Kurze | 11.05.06
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Bauordnungsamt
Inzwischen haben wir uns mit dem Bauordnungdamt in Verbindung gesetzt und es scheint alles kein Problem zu sein. Solange wir an der Statik nichts verändern, sind unsere Maßnamhmen genehmigungsfrei. Im Zuge der Bauvoranfrage zum Bestandschutz wurden schon sämtliche Ämter beteiligt (Bergbauamt, Wasserverband ...) wir hatten natürlich Glück, dass das Grundstück schon erschlossen ist. Neueindeckung Dach (ohne Eingriff in die Balkenkonstruktion), Widerherstellen der originalen Fenesteröffnungen (ohne die Fenster zu vergrößern... ist genehmigungsfrei. es ist eben doch sinnvoll mit den Behörden zu sprechen. Letztlich findet man immer einen Weg.
Die Brandeburgische Bauordnung regelt eben die Genehmigungsfreiheit/ Pflichtigkeit nur für Innenbereich. Für den Außenbereich kann man sich nur an § 35 BauGB ff halten.
Danke dennoch für Ihren Hinweis.
Karla Fornoville | 23.05.06
Inzwischen haben wir uns mit dem Bauordnungdamt in Verbindung gesetzt und es scheint alles kein Problem zu sein. Solange wir an der Statik nichts verändern, sind unsere Maßnamhmen genehmigungsfrei. Im Zuge der Bauvoranfrage zum Bestandschutz wurden schon sämtliche Ämter beteiligt (Bergbauamt, Wasserverband ...) wir hatten natürlich Glück, dass das Grundstück schon erschlossen ist. Neueindeckung Dach (ohne Eingriff in die Balkenkonstruktion), Widerherstellen der originalen Fenesteröffnungen (ohne die Fenster zu vergrößern... ist genehmigungsfrei. es ist eben doch sinnvoll mit den Behörden zu sprechen. Letztlich findet man immer einen Weg.
Die Brandeburgische Bauordnung regelt eben die Genehmigungsfreiheit/ Pflichtigkeit nur für Innenbereich. Für den Außenbereich kann man sich nur an § 35 BauGB ff halten.
Danke dennoch für Ihren Hinweis.
Karla Fornoville | 23.05.06