Dachausbau

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Micha

Guest
Hallo, wir beabsichtigen das Dach unseres Hauses neu einzudecken. Gleichzeitig wird dabei erstmalig eine Wärmedämmung (Aufsparrendämmung) eingebaut. Benötige ich für diese Maßnahme in NRW eine Baugenehmigung? GGf. wollen wir später den Dachspeicher ausbauen und nutzen. Grüsse aus dem Rheinland Micha
 
Aufsparrendämmung!

Bei dieser Variante ist aber auf eine Vielzahl von Bauteilübergängen zu achten, dmit Ihnen die Wärme nicht aus dem Baukörper entweicht. Entkopplungslatten umlaufend in's Mauerwerk einlassen und darauf die Vordeckbahn einlaufen lassen und die Dachschalung dagegen stoßend befestigen. Habe bei mir selbiges Problem am Gebäude: im Winter vereisen die Dachüberhänge und traufen, weil die Dachdeckerfirma und auch die Zimmerei dies einfach nicht wußten und ich jetzt den Baufehler mit großem Aufwand korrigieren muß. Eine Vollsparrendämmung mit einem wetterfesten Unterdach ist auf jeden Fall preiswerter. Grüße aus der Lausitz
 
Baugenehmigung

Im Normalfall ist es nicht nötig, wegen einer Aufsparrendämmung eine Baugenehmigung einzuholen. Da das Dach jedoch dadurch ein bischen höher wird, würde rein theoretisch jedoch eine Forderungspflicht entstehen. In der Praxis habe ich das allerdings noch nicht erlebt. Sie können ja aber, um sicher zu gehen, bei Ihrer zuständigen Verwaltungsbehörde nochmal (schriftlich?) nachfragen. Vergessen Sie die Fördermöglichkeiten der energetischen Altbausanierung nicht! (z.B. KFW)
 
Thema: Dachausbau

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