Bauen im Außenbereich

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Claudia

Guest
Hallo liebe Fachwerkexperten,
seit langer Zeit auf Immobiliensuche haben wir letzte Woche unser Haus in Traumlage (natürlich Außenbereich, Kreis Un, NRW) gefunden. Das Problem: das Haus! Ein Fachwerkhaus, dem so übel mitgespielt wurde, dass uns davon abgeraten wurde an Renovierung auch nur zu denken ("Fass ohne Boden"). Gibt es denn die Möglichkeit trotz § 35 Abs. 4 an gleicher Stelle ein im Prinzip gleiches Haus zu errichten, auch wenn mann dort nicht selbst seit längerer Zeit als Eigentümer gewohnt hat? Hat es so einen Fall schon mal gegeben? Für Informationen wären wir sehr dankbar. Grüße von Claudia
 
ich

kenne ein Haus im Nachbarort, das wude neu neben dem alten im Außenbereich errichtet und das alte nach dem Umzug abgebrochen. Aber Dir nützen unsere Ratschläge wenig, Du mußt diese Fragen beim zuständigen Bauamt stellen, möglichst mit Zeugen oder schriftlich. Nur diese können dir ein Okay geben, auch als Einzelfalllösung.
 
Bauen im AB

Es hat viele solcher Fälle gegeben. Und nicht nur ein Bauherr ist im Gefängnis gelandet.
Nach den Buhstaben des Gesetzes geht es aber nicht.

Was wollen Sie überhaupt dort, wenn das Haus sie gar nicht interessiert ?

Grüße vom Niederrhein
 
Warum denn nicht "renovieren"?

Hmmm... ein Haus zu entkernen und die Gefache zu entfernen ist ja recht einfach. Wenn die Balken des Fachwerks marode sind, werden sie durch neue ersetzt. Ein paar Hübsche kann man ja behalten! Und wer sollte etwas dagegen haben können?
Wenn man dann die Gefache nicht mehr mit Ziegeln ausfüllt, sondern eine wärmedämmendere Füllung vornimmt, sollte das ebenfalls niemanden stören, ausser es besteht Denkmalschutz.

Was man natürlich auf diese Weise nicht kann, ist an den Außenmaßen des Gebäudes etwas ändern. Wenn das Haus also von der Geometrie her nicht passend ist, dann geht das nicht.

Zum Hausersatz habe ich gefunden:
http://www.baurecht.de/forum/messages/3260.html

Viele Grüße
Wolfgang
 
Vielen Dank

zunächst für die Antworten. Mit dem zuständigen Bauamt habe ich natürlich schon telefoniert. Dort sagte man mir, dass ich eine Bauvoranfrage stellen soll. Das würden wir ja tun, aber wenn die Wahrscheinlichkeit eine Genehmigung zu bekommen bei Null liegt, halte ich das für relativ sinnfrei, oder? Das Haus interessiert uns allein schon aufgrund der traumhaften Lage und bevor wir mit einem Architekten drin waren, dachten wir auch, dass man daraus wieder ein traumhaftes Fachwerkhäuschen zaubern kann (sprich: entkernen, etc.). Aber der Architekt, der selbst übrigens in Fachwerk wohnt, hat gemeint, er möge für die Sanierung lieber keine Kostenaufstellung machen, weil das, wie schon geschrieben, ein Fass ohne Boden wird. Ein wenig ratlos sind wir also immer noch, nur im Gefängnis landen wollen wir auf keinen Fall, das wäre es uns dann doch nicht wert.

Viele Grüße
Claudia
 
also

Voranfrage stellen, um die vom Amte zu binden - ich glaube 3 Jahre gilt das erst mal. Alles andere sind Spekulationen. Je besser die Voranfrage untersetzt ist (künftiges Aussehen, landschaftliche Einpassung, ev. Gründung landwirtschaftlicher Nebenerwerb....) um so mehr Chancen. Aber wie gesagt, Einzelfallentscheidung, ev. auch Widerspruch bei erster Ablehnung. Planer ist Dein (!) Partner.
 
Thema: Bauen im Außenbereich

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