Fachwerk.de - Bauantrag erforderlich
Jetzt haben wir die Thüringer Bauordnung studiert um die Bauantragsunterlagen fertigzustellen und dort gelesen, dass man bei Nutzungsänderungen gar keinen Bauantrag beim Bauamt einreichen muss, sondern lediglich die geplante Maßnahme durch die Gemeinde absegnen lassen muss.
Wer hat hier Erfahrungen und kann mir helfen, ob diese Tatsache stimmt, ob es Ausnahmen gibt und welche Unterlagen überhaupt beizubringen sind. Den ganzen Verfahrensweg halt.
Vielen Dank erstmal
Liebe Grüße Kathrin
Nicht immer klappt, was man sich vornimmt....
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Kathrin Beckmann | 05.05.04
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Kathrin Beckmann | 05.05.04
1. Weg : Bauamt fragen !!
die sind verpflichtet, vollständig Auskunft zu geben, immerhin führen die ja die Baugesetze aus.
Ist immer gut und macht auch einen guten Eindruck dort (bin auch Sachbearbeiter im Amt), "Wie es in den Wald ..."
Viel Erfolg bei dem Vorhaben wünscht Doris aus Sachsen Anhalt
Schöne Grüße aus dem Harz
die sind verpflichtet, vollständig Auskunft zu geben, immerhin führen die ja die Baugesetze aus.
Ist immer gut und macht auch einen guten Eindruck dort (bin auch Sachbearbeiter im Amt), "Wie es in den Wald ..."
Viel Erfolg bei dem Vorhaben wünscht Doris aus Sachsen Anhalt
Schöne Grüße aus dem Harz
zwei halbe linke Haende - und Mut zur Veraenderung ...
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doris möller | 05.05.04
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doris möller | 05.05.04
Bauantrag erforderlich
Liebe Thüringer,
als planender Archi hier im Dreiländereck, Thüringen , Sachsen-Anhalt und Sachsen wäre dies mir neu, denn bei einem Fachwerkbau in Thüringen wurde dieser Bauantrag von meiner Bauherrenfamilie gefordet, was wir dann auch gut realisiert haben.
Auf welchen § beruft Ihr Euch ?
MfG B. Kupper
Liebe Thüringer,
als planender Archi hier im Dreiländereck, Thüringen , Sachsen-Anhalt und Sachsen wäre dies mir neu, denn bei einem Fachwerkbau in Thüringen wurde dieser Bauantrag von meiner Bauherrenfamilie gefordet, was wir dann auch gut realisiert haben.
Auf welchen § beruft Ihr Euch ?
MfG B. Kupper
Hallihallo
auf den Paragraphen 63a der am 01.05.04 neu in Kraft getretenen Thüringer Bauordnung, in der steht:
Gebäude der Gebäudeklasse I und II ( freistehend, nicht mehr als 400m² Nutzfläche und Höhe oberster Fußboden < 7m) sind in der Umnutzung genehmigungsfrei.
Das würde genau unsere Scheune betreffen.
Liebe Grüße
K. Beckmann
auf den Paragraphen 63a der am 01.05.04 neu in Kraft getretenen Thüringer Bauordnung, in der steht:
Gebäude der Gebäudeklasse I und II ( freistehend, nicht mehr als 400m² Nutzfläche und Höhe oberster Fußboden < 7m) sind in der Umnutzung genehmigungsfrei.
Das würde genau unsere Scheune betreffen.
Liebe Grüße
K. Beckmann
Nicht immer klappt, was man sich vornimmt....
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Kathrin Beckmann | 10.05.04
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Kathrin Beckmann | 10.05.04
Neue Thüringer Bauordnung
Hallo Kathrin,
die Genehmigungsfreihstellung nach § 63 a ist an die Voraussetzungen im Absatz 2 des selben § gebunden. Da es nach Eurer Aussage keinen B-Plan gibt, ist ein Bauantrag erforderlich.
Es ist auch zu klären, ob sich Euer Objekt überhaupt in einem Baugebiet oder im Außenbereich befindet und wie das Objekt erschlossen ist.
Die positive Bauvoranfrage gibt zumindest Hoffnung, daß Veränderungen am Objekt als zulässig erachtet werden.
Gerne können wir Dir ggfs. für eine Beratung zur Verfügung stehen oder Kontakt zu Kollegen herstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Schmidt-Schuchardt
Planungsgemeinschaft Schmidt & Partner
Hallo Kathrin,
die Genehmigungsfreihstellung nach § 63 a ist an die Voraussetzungen im Absatz 2 des selben § gebunden. Da es nach Eurer Aussage keinen B-Plan gibt, ist ein Bauantrag erforderlich.
Es ist auch zu klären, ob sich Euer Objekt überhaupt in einem Baugebiet oder im Außenbereich befindet und wie das Objekt erschlossen ist.
Die positive Bauvoranfrage gibt zumindest Hoffnung, daß Veränderungen am Objekt als zulässig erachtet werden.
Gerne können wir Dir ggfs. für eine Beratung zur Verfügung stehen oder Kontakt zu Kollegen herstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Schmidt-Schuchardt
Planungsgemeinschaft Schmidt & Partner
Holz verbindet
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Planungsgemeinschaft Schmidt & Partner | Holger Schmidt-Schuchardt | 18.05.04
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