Fachwerk.de - Austausch Ständerwerk -> Bauantrag?
Ist das so? Die Denkmalbehörde hat keine Bedenken.
Greetinxx | 07.08.08
Ist euer Haus denn ein Denkmal?
Wenn dem so ist, müsstet ihr den teilweisen Austausch der Fachwerkkonstruktion eh bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Und zwar bevor angefangen wird.
Bei uns in Hessen ist dann die Denkmalschutzrechtliche Genehemigung gleichbedeutend mit einer "normalen" Baugenehmigung. Der Antrag wird dann Verwaltungsintern "durchgereicht".
Soll heißen, wenn die Denkmalschutzbehörde "grünes Licht" gibt, ist der Behördengang abgeschlossen und es kann los gehen.
Wie gesagt, in Hessen ist das so. Wie es bei euch ist, vermag ich nicht zu sagen.
Grüße
Martin
Wenn dem so ist, müsstet ihr den teilweisen Austausch der Fachwerkkonstruktion eh bei der unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Und zwar bevor angefangen wird.
Bei uns in Hessen ist dann die Denkmalschutzrechtliche Genehemigung gleichbedeutend mit einer "normalen" Baugenehmigung. Der Antrag wird dann Verwaltungsintern "durchgereicht".
Soll heißen, wenn die Denkmalschutzbehörde "grünes Licht" gibt, ist der Behördengang abgeschlossen und es kann los gehen.
Wie gesagt, in Hessen ist das so. Wie es bei euch ist, vermag ich nicht zu sagen.
Grüße
Martin
Fachwerk ist Lebensqualität (nicht immer, aber oft)
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Martin Wittwar, Dipl. Ing. (FH) | 08.08.08
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Martin Wittwar, Dipl. Ing. (FH) | 08.08.08
Kulturdenkmal oder Ensemble
Hallo Greetinxx,
erstmal kommt das drauf an, in welcher Weise das Haus denkmalgeschützt ist (Einzeldenkmal, Ensemble..). Hieraus ergibt sich, ob die Denkmalschutzbehörde gefragt werden muss.
Zweitens: Wenn in statisch relevante Bauteile im Haus eingegriffen wird weil Veränderungen stattfinden muss ein Bauantrag gestellt werden. Bei einem reinen Austausch - z. B. im Inneren eines Gebäudes - wäre dies m.E. nicht nötig.
Im Falle eines Kulturdenkmals kommen Sie aber nicht darum herum. Wo steht das Haus?
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornamyer
Hallo Greetinxx,
erstmal kommt das drauf an, in welcher Weise das Haus denkmalgeschützt ist (Einzeldenkmal, Ensemble..). Hieraus ergibt sich, ob die Denkmalschutzbehörde gefragt werden muss.
Zweitens: Wenn in statisch relevante Bauteile im Haus eingegriffen wird weil Veränderungen stattfinden muss ein Bauantrag gestellt werden. Bei einem reinen Austausch - z. B. im Inneren eines Gebäudes - wäre dies m.E. nicht nötig.
Im Falle eines Kulturdenkmals kommen Sie aber nicht darum herum. Wo steht das Haus?
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornamyer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 08.08.08
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 08.08.08
Es werden die Aussenwände an 3 Wänden erneuert. Vielleicht wird noch die 1. Balkenlage um 30 cm angehoben. Das Dach bleibt drauf (wird also nur abgestützt).
Beim Umbau des Haupthauses war der Schoben mit im Bauantrag. Aber es sind bereits 5 Jahre her und damit die Genehmigung abgelaufen. Der Schoben steht in der Nähe von Trier.
Greetinxx | 08.08.08
Austausch von Ständern
Bei Trier sind Sie wohl in RP, dann gilt laut Bauordnung § 62 als genehmigungsfrei:
"10. tragende und nicht tragende Bauteile
a) tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern; die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 5 Satz 1 bestätigen lassen,"
Also liegt bei Ihnen der Punkt da, daß Sie ein Baudenkmal haben, womit die Automatik des Gesetzes von Ihnen den Bauantrag verlangt.
Grüße
Bei Trier sind Sie wohl in RP, dann gilt laut Bauordnung § 62 als genehmigungsfrei:
"10. tragende und nicht tragende Bauteile
a) tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern; die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 5 Satz 1 bestätigen lassen,"
Also liegt bei Ihnen der Punkt da, daß Sie ein Baudenkmal haben, womit die Automatik des Gesetzes von Ihnen den Bauantrag verlangt.
Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 08.08.08
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 08.08.08
Wenn
schon eine Baugenehmigung vorlag, lässt sich diese vielleicht ganz einfach wiederbeleben.
MfG
dasMaurer
schon eine Baugenehmigung vorlag, lässt sich diese vielleicht ganz einfach wiederbeleben.
MfG
dasMaurer
alt und neu ist kein widerspruch
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Maurermeister | Ulrich Warnecke | 10.08.08
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Maurermeister | Ulrich Warnecke | 10.08.08