Umklaheit beim Bauamt, Genemigungspflichtig oder nicht?

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Christoph Asmus

Guest
Für eine Wohnungszusammenlegung vom Seiten in einem "Gründerzeithaus" von 1908 plane ich den Einbau einer Brandschutztür und entsprechendem 24'er Fertigsturz in einer 24'er Mauernische (gemauerter Bogensturz) der 50'er Brandwand (Rohdichte 1200 kg/m³.
>Die Frage ist T30 oder T90?(erheblicher Kostenunterschied)
>Genemigungspflicht oder Frei?
>Milieuschutzgebiet, aber nicht Sanierungsgebiet, was bedeutet "Milieuschutzantrag"?
Vielen Dank für Eure Tips.
 
Milieuschutz

Dieser Begriff ist vermutlich die berliner Überzetzung von Ensembleschutz, obwohl er auch ins Niederlandische einen gebräuchlichen Begriff ist für Umfeldplanung oder Umweltplanung. Aber dies nur nebenbei.
Die Bauordnung der Stadt Berlin kann da etwas genaueres sagen ob T30 oder T 60. Fragen Sie bei Bauamt. Ich vermute T 30 wurde reichen. Es ist mir jedoch nicht klar was eine T 30 Tür mit einem Milieuschutzantrag zu tun hat?
m.f.g.
J.E.Hamesse
 
Umklaheit beim Bauamt, Genemigungspflichtig oder nicht?

Das Bauamt sagt: "Das müssen Sie selbst wissen!"
Laut Berliner Baugesetz erschließt sich jedoch nicht für mich, ob die zu durchbrechende Wand eine echte Brandwand ist oder nicht, eine echte Brandwand muß zum Beispiel über die Dacheindeckung des Hauses hochgeführt werden, das ist aber bei uns nicht der Fall.
Damit ist die Sache in meinen Augen Genemigungsfrei, eine T30 Tür wäre nur eine Vorsichtsmaßnahme von mir wegen der Holzbalkendecken.
ich möchte mich nicht in die Nesseln setzen, und Planungssicherheit haben.
Für eine genemigungspflichtige Baumaßnahme muß parallel ein ein Milieuschutzantrag gestellt werden, der entsprechende Sachbearbeiter des Bauamtes ist leider krank, daher meine Frage hier.
 
T 30

Ihre Frage ist zu komplex und auch zu unvollständig, um hier auf diesem Forum zu beantworten, vor allem weil wir ein Fachwerk Forum sind. Das Bauamt MUSS Ihnen irgend eine Antwort geben, sonst beschweren Sie sich bei der Bürgerberatung. Ausserdem haben die Bauämter in den Großstädten eine allgemeine Anlaufstelle eingerichtet, die (gegen Bezahlung) allgemeine Auskunft erteilt. Die Planung muss jedoch ein Fachmann durchführen. Dafür gibt es Architekten.
m.f.g.
 
t30

"Die Planung muss jedoch ein Fachmann durchführen. Dafür gibt es Architekten" nennen Sie mir bitte einen, der eine Tür plant, Materialkosten mit Sturz 100,-€, ich glaube die werden sich um den Auftrag reißen, zumal dem Sturz schon die Statik beiliegt....
 
Thema: Umklaheit beim Bauamt, Genemigungspflichtig oder nicht?
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