Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz?

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Behrens

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Meine Eltern haben 1986 ein Fachwerkhaus von 1800 (fast grenzständig / 30 cm) in Niedersachsen gekauft.
Das Haus wurde dann bis 1987 modernisiert (z.B. Erneuerung aller bereits vorhandener Fenster).
1993 wechselten die Nachbarn an der Grenze.
Nun will der relevante Nachbar sein Haus verkaufen.
Um den Marktwert zu erhöhen behauptet er seit Ende 2003, das in unserem Haus illegal ein Teil vom Haus aus einem Wirtschaftsgebäude (lag an seiner Granze) Wohnraum geworden ist.
Eine Überprüfung vom Bauamt ergab dann tatsächlich, das ein Teil von unserem Haus einst als als Stall eingetragen war (noch immer) .
Zur Zeit läst sich meinerseits nachweisen, das bereits seit 1975 keine derartigen Umbaumaßnahmen stattgefunden haben.
Dessen ungeachtet beharren Bauamt & Nachbar auf die Schließung der bereits vor 1975 vorhandenen Fenster und die Errichtung einer Brandmauer sowie die Unterlassung der vorhandenen Räume zu Wohnzwecken.

Hat jemand Erfahrung auf dem Sektor
Bestandschutz,
Umnutzung,
Brandschutz,
Untersagung der Nutzung?
 
Bestandsschutz

Grundsätzlich gilt, dass es keinen Bestandsschutz für, auch früher, illegale Baumaßnahmen gibt!
Allenfalls kann es eine Duldung geben, wenn sich niemand beschwert oder die Überschreitung nur gering ist. Ansonsten heißt es einfach: Nachgenehmigung. Und was nicht genehmigungsfähig ist muss entweder abgebrochen oder von der Nutzung wieder in den alten zustand gebracht werden.
Das ist hart, aber es ist so.
 
da hilft nur

ein richtig ausgefuxter Anwalt für Baurecht, evtl. kann dieser es erreichen, das eine Baugenehmigung nachträglich auch ohne Zustimmung des jetzigen Nachbars eteilt wird, und zwar nach den Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung/Änderung der Nutzung von Stall in Wohnraum.
Ein Bauantrag muß auf jeden Fall gestellt werden.

Viel Erfolg
Klaus
 
Danke für die Antwort!... F90 Verglasung

Dem Bauamt würde es genügen, wenn ich ein Dokument vorweisen könnte, das belegt das der Umbau beispielsweise zu Kriegszeiten stattgefunden hat (alte Versicherungspolicen) – dann hätte ich nach deren ermessen Bestandsschutz!
Oder ein Dokument (z.B. der nicht mehr existenten Gemeinde), das beweist, das der - entgegen den Unterlagen vom Bauamt - jetzige Zustand jemals legal war.
Konkret habe ich aber vor allem die Beweislast! (bisher existieren derartige Dokumente nicht)

Ansonsten fordert das Bauamt, das die zu schließenden Fenster, die weniger als 5 m Abstand vom Nachbarhaus entfernt sind fordert das Bauamt die komplette Schließung.
Für die Fenster über 5 m Abstand zum Nachbarhaus „genügt“ dem Bauamt (aus Sicht vom Brandschutz) eine F90 Verglasung.
Das neue (seit mindestens 1975), hinter der Mauer befindliche Gefahrenpotential in einem Fachwerkhaus ist doch sicher sowieso groß, warum dann die Option mit der F90 Verglasung? – Die Balken brennen doch auch nicht erst nach 90 Minuten…..
…oder kann das Bauamt (und wird) anschließend noch eine „richtige“ Brandschutzisolierung fordern?
Konform Bauamt muss nach Abschluss vom Brandschutz (F90) der streitsüchtige Nachbar noch immer der illegalen Umnutzung (vor 1975) hinter der Mauer zustimmen.
 
Beweislast

Auf der Suche nach alten Bauakten, hat es mir oft geholfen sehr genau im nächsten Staatsarchiv zu suchen.

Für euch wäre das höchstwahrscheinlich:
Staatsarchiv Wolfenbüttel
Forstweg 2, D-38302 Wolfenbüttel
Telefon: (05331) 935-0
Fax: (05331) 935-211
E-Mail: **********

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8.00-18.30 Uhr (ab 16.00 Bereitschaftsdienst)




Gruß

L. Parisek
 
zeit hast du ja

nun ja - ich würde das jetzt nicht so tragisch sehen .

du hast ja geschrieben das dein nachbar sein haus verkaufen möchte mit wertsteigerung und daher dir nun einiges querschießt .

erstens sollst du die fenster schließen - gut - das könntest du ja tun - natürlich nicht gerade schön - du siehts die wand ja nicht . und eine häßlich mauer an der grundstücksgrenze die dazu noch mehr als baufällig aussehen wird nach der fensterschließung macht auf käufer keinen guten eindruck.

damit könnte man schon mal durch die blume drohen - da kann er nichts machen - geschlossen ist geschlossen - sowas sieht nicht immer appetitlich aus. mit lehm verputzt -
braune streifen auf der wand - feuschter eindruck - alleine eine androhung einer solchen baumaßnahme wird ihn zum nachdenken bewegen

und außerdem warum wartest du nicht bis er verkauft hat und
einigst dich mit dem hoffentlich vernünftigen neuen nachbarn.

hast du evtl. einen termin - sowas kann sich ja ziehen bis zum baubeginn. schreibe dem bauamt das du umbauen wirst jedoch aus gesundheitl. gründen erst in einem jahr.

sitze es aus - deinen schilderungen nach hat er möglicherweise finazielle engpäße die er nun versucht auf anderen schultern auzutragen - die zeit ist für dich.
 
Wie ist es ausgegangen?

Wir haben einen ähnlich gelagerten Fall. Wir haben 2000 ein Haus gekauft, von dem wir ausgingen, es sei ein Wohnhaus. Im Rahmen einer Bauvoranfrage kam jetzt heraus, dass es sich um Behelfsheim handelte. Dieses war nicht genehmigungspflichtig, wohl aber die Änderung der Nutzung, sprich in ein Wohnhaus. Laut Bauamt liegt diese Genehmigung nicht vor. Wir sollen nun an der Hausseite, die die Grenzabstände unterschreitet, Brandschutzmaßnahmen sprich F90 Fenster und Brandwände errichten, also ähnlich wie in Eurem Fall. Mich würde interessieren, wie weit ihr mit dem Bauamt seid. Bitte Mail an **********
 
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