Alte Scheune Umgebaut Zur Wohnung !

Diskutiere Alte Scheune Umgebaut Zur Wohnung ! im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo ich habe eine frage !!! Ich habe bei meiner Mutter (besitzerinn von einem bauernhof 1912) den alten ziegenstahl umgebaut zum wohnraum ...
A

Achim

Guest
Hallo ich habe eine frage !!!
Ich habe bei meiner Mutter (besitzerinn von einem bauernhof 1912)
den alten ziegenstahl umgebaut zum wohnraum !!!

die aussenwände standen schon !
wir haben uns dann die baupläne besorgt und genau dort wo es in bauplan eingezeichnet worden ist fenster usw eingebaut !
vor der alten mauer haben wir eine neue mauer gesetzt !
wir haben an der statikt nichts verändert !

wir sind soweit fast vertig !
kleinigkeiten fehlen halt noch im bad muss noch ca 2 quadratmeter gefliest werden usw ! aber der grösste teil ist soweit fertig (man könnte einziehen)

so nun war das bauamt da hat von alles ein bild gemacht und wir dürfen nicht weiter machen !!!
ich (wir) wussten nicht das man es beim bauamt angeben musst da wir ja an der statik nix verändert haben und das gebaude ja schon fast 100 jahre steht !



müssen wir es vlt alles wieder abreißen ??
oder ein nutzungs ändereungs vertrag stellen ???

ich habe jetzt ca 18.000 euro reingesteckt

und wir (meine frau und ich ) wollten zum 1 dezember einziehen !

was wird jetzt auf uns zukommen ???

ne strafe ??? wie hoch wird die strafe werden ??

wird sie prozentual von der bausumme gerechnet ?? wenn ja wie viel prozent werden die berechnen ??

bin ratlos und habe ehrlich gesagt ein wenig angst das ich wieder alles abreisen muss und mein ganzes geld aus dem fenster geschmissen haben

die wohnung ist ca 87 m2 gross
hat kein keller nur ein dachgeschoss wo aber nix drinn gemacht worden ist !!!

Helft mir bitte
 
So

einfach wie das vielleicht klingen mag, aber diese Fragen kann/ wird euch am besten und genauesten das Bauamt beantworten, das bei euch war un dden Bau eingestellt hat. Ich würde auf jeden Fall Kontakt suchen und im Gespräch bleiben. Nicht erst warten was kommt, sondern vorher anfragen un dmit dem Verantworlichen ein persönliches Gespräch führen. Nicht am Telefon, sondern hingehen. Vielleicht lässt sich dann dort die eine oder andere "Spitze" nehmen. Viel Glück. H. Köhler
 
Da sind wir ja nun Leidensgenossen :-(

Hallo Achim
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass nun viel Kaffee trinken angesagt ist. Und zwar am besten auf dem Bauamt mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Du musst den "persönlichen" Draht zu dem Sachbearbeiter herstellen, und den Sachverhalt erörtern. Wie auch mein Vorredner schon beschrieben hat. Ich habe zwar nicht wirklich "illegal" , also ohne Baugenehmigung gebaut, aber beim Austausch des Dachstuhls ist der Bestandsschutz für unsere kleine Gaube erloschen. Mein Nachbar hat das genutzt und einen Baustopp wegen der fehlenden Grenzabstände erreicht. Das geht nun seit 2 Jahren so .
Da hilft einfach nur, sachlich und mit viel Arbeit die Positionen beider Seiten ( Bauamt und meine ) in eine Richtung zu bekommen.
Sind aber alles auch nur Menschen. Ist halt auch Ihr Job.
Aber Baurecht kann schon ganz schön schnell ins Verwaltungsrecht rutschen, und dann wird es richtig kompliziert.
Ein freundlicher Architekt kann euch bestimmt auch Infos dazu geben, ob die Massnahme bei euch im Ursprung schon genehmigungsfähig gewesen wäre. Das wäre schon mal eine gute Info. Dann müsst Ihr dem zuständigen Sachbearbeiter noch erklären, dass es eine "Zeitverzögerung" beim einreichen der Bauunterlagen gab, aufgrund der fehlenden Sachkenntniss. Nur den Mut nicht verlieren.

Wünsche euch auf jeden Fall viel Glück bei der Genehmigung.
Und ein kleines Bußgeld ist ja immer noch besser , wie eine Rückbauverfügung, oder ?

Trotzdem wünsche ich Euch ein schönes Wochende,
Grüße, Karin
 
auwei

Hallo Achim,
wie habt Ihr Euch denn die Baupläne „besorgt“? Über einen Architekten / Bauingenieur?
Derjenige hätte Euch das sicherlich kundtun können, denn dass eine Umänderung der Nutzung eines Gebäudes vom Stall zu Wohnraum genehmigungspflichtig ist, gehört nun nicht gerade zu den bestgehüteten Behördengeheimnissen...

Wie hat das Bauamt davon Wind bekommen? Ihr solltet auf jeden Fall ehrlich und kooperativ sein und natürlich – wie schon meine Vorredner empfohlen haben – den persönlichen Kontakt suchen. Es hängt nämlich sehr viel davon ab, was für ein Typ Mensch Euer Sachbearbeiter ist – wie so oft bei Ämtern.

Viel Erfolg, mag
 
Hallo Achim,

hier kurz ein paar Infos über eure formale Situation: Auch für eine veränderte Nutzung eines schon bestehenden Gebäudes - selbst wenn baulich nichts verändert wird - braucht men eine Baugenehmigung in der Form einer Nutzungsänderungsgenehmigung. Da ihr diese nicht vorher eingeholt habt, ist die Nutzung des vorherigen Stalles als Wohnung illegal. Das heißt aber nicht, dass damit alles zu Ende wäre. Theoretisch könnt ihr eine Baugenehmigung (= Nutzungsänderungsgenehmigung) auf Antrag bekommen, allerdings nur, wenn das baurechtlich möglich ist. Hierfür sind einige Voraussetzungen nötig, einmal bauplanungsrechtlich (hängt davon ab, welche Art "Lage" ihr habt (Innenbereich, Außenbereich wg. Bauernhof, mit oder ohne Bebauungsplan , ist geregelt im Baugesetzbuch) und natürlich bauordnungsrechtlich, d.h. es müssen gesunde Wohnverhältnisse einzuhalten sein, die Statik muss stimmen und so weiter (steht in der Bauordnung NW, ein Landesgesetz). Für das alles könnt ihr entweder einen Fachmann (Architekten) befragen, euch aber auch erstmal beim Bauamt selbst kundig machen (da seid ihr dann am Kaffetrinken, kann ich euch auch nur empfehlen).

Viel Erfolg, Monika
 
Thema: Alte Scheune Umgebaut Zur Wohnung !
Zurück
Oben