Was kann Bauamt verlangen?

Diskutiere Was kann Bauamt verlangen? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, liebe Gemeinde Ich habe eher eine rechtliche Frage... Im Rahmen einer Zwangsversteigerung habe ich eine ehemalige Konservenfabrik erworben...
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Okeano

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Hallo, liebe Gemeinde
Ich habe eher eine rechtliche Frage...
Im Rahmen einer Zwangsversteigerung habe ich eine ehemalige Konservenfabrik erworben. Die Fabrik ist abrisswürdig bzw. stark sanierungsbedürftig. Die Besichtigung vor der Versteigerung war nicht möglich. Nach der Übernahme kamen neue Erkenntnisse, ich stellte fest das mein Anfangskapital für die Sanierung nicht ausreicht und ich eine andere, externe Finanzierung benötige. Ich habe keine Auflagen vom Bauamt, nur mündlich haben sie mir gesagt, sie wollen bis zum Winter das Objekt saniert haben und gaben mir Zeit bis zum 1.7.2011 mit meinem Architekt ein Bauantrag zu stellen.
Bis ich eine Finanzierung finde könnte aber das Jahr 2011 auch schnell zu Ende sein und ohne Finanzierung werde ich natürlich keinen Bauantrag stellen. Finde ich die Finanzierung nicht so muss ich die Fabrik verkaufen.
Meine Frage ist: Habe ich was negatives vom Bauamt zu erwarten auch wenn ich kein Bauantrag gestellt habe ?
Zur Info: Das Dach ist an mehreren Stellen abgestürzt, die Nachbarschaft ist aber direkt nicht gefährdet...
Danke im Voraus für die Hilfe oder Tipps.
 
Bauamt

Hallo Okeano,
Fragen Sie doch mal den Mann vom Bauamt wo das steht , das Sie bis zum 1.07.2011 einen Bauantrag stellen müssen?????

Niemand kann Sie zwingen einen Bauantrag zu stellen.

Wenn "Gefahr" von dem Gebäude ausgeht , ist eher das Ordnungsamt der Gemeinde zuständig.

Fragen Sie da einmal nach und besprechen Sie das Problem.

Ansonsten : Flatterband um das Grundstück und viele Schilder aufstellen: Betreten Verboten.

Auch wenn Sie jetzt einen Bauantrag stellen würden , wäre eine "Gefährdung" ja nicht weg!

Das war jetzt keine Rechtsberatung ,sondern resultiert aus Erfahrung.

viele Grüße
 
Moin,

Rechtsberatung erhalten Sie beim Juristen, der darf das.
Aber mal ehrlich; erst kaufen dann die Augen rollen?
 
Moin Okeano,

dass der gute Mann dir da was vorzuschreiben hätte, ohne Gefährdung, wäre mir auch neu, solange nichts schriftlich vorliegt hast du Zeit. Es ist natürlich nicht hilfreich, sich gleich zu Anfang mit denen anzulegen.

Verständlich wäre seine Aussage, wenn das Gelände schon ewig brachliegt, verfällt und bereits mehrere Besitzer nichts getan hätten.

Hol dir doch in der Zwischenzeit mehrere Angebote von Abrissunternehmen ein, das wäre doch ein erster Beweis, dass du dort wirklich etwas bewegen möchtest und kläre dein Anliegen durch eine Bauvoranfrage.

Umgekehrt nützt dir deine Finanzierung nämlich auch nix, falls dein Plan B nicht genehmigt wird.

Gruss, Boris
 
Hallo, Robert, hallo, Boris !

Danke für die Antwortern.
Da sitzen sie alle in einem Gebäude:
Gewerbeamt, Bauamt, Bauordnungsamt und bei der Besprächung kam einer dazu, glaube vom Bauordnungsamt, da ich aber ein Querreinsteiger bin war ich überfordert und nicht gleich alles gecheckt.
Die Fabrik verfällt seit 10 Jahren langsam.
Nach Angaben des Voreigentümers wurde ihm mehrmals vorgeschrieben hin und da das abgestürzte Dach zu beseitigen und es gab auch Strafen (nur in welcher Höhe unbekannt).
Bei dieser Besprächung sagte mir dieser Mann vom Bauordnungsamt: Da der Voreigentümer Insolvent ist haben wir uns entschieden den nächsten abzuwarten. Und das bin ich nun.
Architekt sagt, das Objekt kann saniert werden und ich gehe stark davon aus das es auch genehmigt wird, nur wenn ich keine Finanzierung finde ist das wieder weggeschmissenes Geld (Architekt + Bauantragausgaben = ca. 10.000 Euro)
Ich will mir erst die Finanzierung sichern und dann Bauantrag stellen. Sollte ich keine finden, werde das Objekt verkaufen. Allerdings würde ich auch gerne erfahren was mir droht falls ich kein Bauantrag stelle und auch nicht verkaufe...
MfG Andreas
 
Sanierungskonzept

Hallo Okeano,
das ist so eine Art Teufelskreis, in dem Sie sich jetzt drehen.
Ohne Baugenehmigung und damit ohne Sanierungskonzept und Kostenanschlag keine Finanzierung. Ohne Finanzierung kein Geld für den Architekten.
Deshalb wird üblicherweise schrittweise vorgegangen.
Lassen Sie sich zuerst von Ihrem Architekten ein Sanierungskonzept mit einem Kostenrahmen erstellen. Das kostet ein paar hundert, max. Tausend €. Gleichzeitig soll er eine Bauvoranfrage starten, auch das hält sich mit den Kosten in Grenzen. Je nach Behörde reichen ein Lageplan und eine verbale Beschreibung des Vorhabens bzw. das Sanierungskonzept.
Sie fertigen in der Zeit einen Businessplan für Ihre Investition, in dem zumindest die Einnahmen/Ausgaben der Maßnahme prognostiziert werden und die Kreditbesicherung/rückzahlung nachgewiesen wird.
Lassen Sie sich dafür das Wertermittlungsgutachten vom Verkäufer aushändigen.
Mit diesen 3 Unterlagen können Sie dann bei der Bank die Finanzierung sichern. Wenn die steht, geht es weiter mit der Genehmigungsplanung.

Viele Grüße
 
Details...

... mir fehlen Details ;-)

Hallo Andreas,

"alte Konservenfabrik" kann alles möglich sein, von hässlichem Industriebau der am besten abgerissen werden sollte bis zu spannendem aber leider marodem Gebäude das unter Denkmalschutz steht. Falls Denkmalschutz besteht, ist das für die weitere Planung auch sehr spannend.
In welcher Region steht die Fabrik denn? Und: Hast Du bereits Architekten und Sachverständige mit denen Du planst?

Viele Grüße

Dirk
 
Danke Georg

Sie haben mir echt richtig guten Tipp gegeben, das mit Bauvoranfrage war mir nicht bekannt. ! Aber erst jetzt cheke ich, das ist das was mir damals von den Herren gesagt wurde :), nur eben nicht so gut und verständlich erklärt. Danke nochmal.
@ Dirk : Da besteht kein Denkmalschutz. Da ist auch alles im grünen, mach was Du willst, allerdings nur landwirtschaftlich.
Hässlich würde ich diese Bauweise nicht nennen ^^, war einfach im Jahr 1911 gebaut dicht aneinander Wohnhaus (als Verwaltungsgebäude genutzt, wohnte bestimmt der Eigentümer - Großbauer selbst), Werkstatt und eine Produktionshalle. Dann weiter Schweinestall, Kuhstall und weitere 4 Lagerhallen. Fassade alles: Sichtmauerwerk, roter Klinkermauerwerk.
Neuen Architekten werde ich erst am Mo. ansprechen, da der erste nicht alle Kenntnissen basaß und der zweite zu viel verlangte. Fabrik steht im Landkreis Hildesheim.
Gruß
 
infos sammeln

Guten Tag Herr Okeano,

zum einen ist es ein guter Entschluss, den Architekten zu wechseln. Zum anderen ist jetzt das Sammeln von Informationen wichtig:
1. Warum wurde dem vorherigem Eigentümer eine Strafe angedroht. (Gefahr für Leib und Leben?, dann reicht es, einen Bauzaun ums Gelände zu stellen und "Betreten verboten, Lebensgefahr" dranzuschreiben. Substanzerhalt kann m.E. das Amt nur fordern wenn Denkmalschutz besteht (sie sagen, es besteht kein Denkmalschutz).
2. Meine Annahme: Falls Sie im ersten Gespräch beim Amt davon gesprochen haben, eine Wohnung einzubauen, dann muss der Beamte sie mündlich auf den Bauantrag hinweisen. Wohnen und Fabrik sind halt baurechtlich zwei paar Stiefel. Hier gibt es z.B. Unterschiede im vorbeugenden Brandschutz. Mündlich erteilte Fristen sind m.E. nicht justiziabel, erst wenn Sie auf eine schriftliche Aufforderung nichts machen, kann -ich sage extra kann- das Bauamt eine Geldbuße/Zwangsgeld o. ä. verhängen.
Solange Sie nichts an der Fabrik machen, und das Gelände gesichert ist, wüsste ich nicht zu was man Sie zwingen könnte. Also: Kopf hoch, jetzt haben Sie hoffentlich den richtigen Architekten, der diese Dinge für Sie regelt.

Mit besten Grüßen

Ulrich
 
Doch jetzt Brief vom Bauamt

Hallo Ulrich,
danke sehr für das Info, habe nun endlich alles verstanden und handele dem entsprechend.
Habe heute doch Brief vom Bauamt bekommen in dem ich angedroht wurde bis zum 15.10.11 falls ich mich nicht melde den Abbruch der einsturzgefährdeten Gebäudeteile mittels kostenpfichtiger Bauaufsichtsverfügung zumindest teilweise anzuordnen und die Nutzung des Grundstücks zu untersagen.

Ich gehe davon aus das sie es nicht wissen das ich das Objekt nicht nutze, denken wahrscheinlich das ich ohne Genehmigung dort meine Geschäftidee verwirkliche...
Fakt ist, beim Kauf geplant war dort Gewerbe zu betreiben und erst im Bauamt wurde mir klar dass das Gewerbe nicht ohne Sanierung der Fabrik genehmigt wird. Da ich mittlerweile verstanden habe das ich anstatt Gewerbe mich 1-2 Jahre mit der Sanierung der Fabrik beschäftigen werde, habe ich beschlossen die zu verkaufen und in der Zeit dort langsam aufzuräumen und die bereits abgestürzte Dächer zu beseitigen. Das Objekt selbst nutze ich nicht.
Ist das OK, wenn ich mich bei Bauamt melde und sage eben das ich die Fabrik nicht nuzte, zum Verkauf ausgestellt habe und langsam für Ordnung sorge...? Abriss oder Reparatur des Daches darf ich ja ohne Bauantrag durchführen..? Hab ich mal gehört... Und sollte sich kein Käufer finden, dann i-wann kann ich mich auch mit dem Rest beschäftigen, sprich ein Abrisswürdiges Gebäude hinten Stein für Stein abtragen (Backsteine verkaufen) und dann Bauantrag stellen für Nutzungsänderung und leichtes Umbau für Gewerbe...? Kann das Verfahren dann unter diesen Bedienungen eingestellt werden ?
Bin sehr dankbar für jegliche Hilfe.
MfG Okeano
 
Thema: Was kann Bauamt verlangen?

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