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Frau G.
Guest
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg von 1908. Alles Eigentumswohnungen inzwischen.
Die vordere Fassade (Stuck etc pp) steht inklusive der Balkone klar unter Denkmalschutz. Da wurde wohl vor Jahren saniert und renoviert und es mussten viele Auflagen eingehalten werden.
Die hintere Fassade ist stuckfrei und schlicht verputzt, auch hier gibt es vier Balkone.
Im August wurde mit Wärmedammungsmassnahmen begonnen (von denen ich nicht begeistert bin, aber das ist eine andere Geschichte!) und im Zuge dessen stellte man fest, dass die Träger der Balkone so verrostet sind, dass es angeblich lebensgefährlich ist sie zu betreten.
Nun stellte uns die Verwaltung zwei Möglichkeiten zur Auswahl das Problem zu lösen:
1. Balkone abreissen, Stahlträger abflexen und (hässliche) Fertigbalkone davor setzen
2. Balkone abreissen, Stahlträger rausziehen, neue Träger einziehen und alles im alten Stil wieder herstellen.
Die meisten Eigentümer sind für diese Stahlungetüme auf Stelzen, weil es ja angeblich total schwierig ist die alten Träger zu ziehen und in den betroffenen Räumen der Holzboden hochgenommen werden müsste. Da klönnten, so die Angst, enorme Folgekosten entstehen.
Wir hingegen sind der Meinung, dass die alten Balkone doch sicher auch unter Denkmalschutz stehen und nicht einfach abgerissen werden dürfen und durch Fertigbalkone ersetzt.
Wisst Ihr vielelicht mehr? Betrifft Denkmalschutz grundsätzlich und immer ein ganzes Haus?
Morgen ist die Eigentümerversammlung und ich brauche unbedingt Urteile und links, sonst haben wir bald Dauergerüste hier herum stehen. *grusel*
Viele Grüsse,
Frau G.
Die vordere Fassade (Stuck etc pp) steht inklusive der Balkone klar unter Denkmalschutz. Da wurde wohl vor Jahren saniert und renoviert und es mussten viele Auflagen eingehalten werden.
Die hintere Fassade ist stuckfrei und schlicht verputzt, auch hier gibt es vier Balkone.
Im August wurde mit Wärmedammungsmassnahmen begonnen (von denen ich nicht begeistert bin, aber das ist eine andere Geschichte!) und im Zuge dessen stellte man fest, dass die Träger der Balkone so verrostet sind, dass es angeblich lebensgefährlich ist sie zu betreten.
Nun stellte uns die Verwaltung zwei Möglichkeiten zur Auswahl das Problem zu lösen:
1. Balkone abreissen, Stahlträger abflexen und (hässliche) Fertigbalkone davor setzen
2. Balkone abreissen, Stahlträger rausziehen, neue Träger einziehen und alles im alten Stil wieder herstellen.
Die meisten Eigentümer sind für diese Stahlungetüme auf Stelzen, weil es ja angeblich total schwierig ist die alten Träger zu ziehen und in den betroffenen Räumen der Holzboden hochgenommen werden müsste. Da klönnten, so die Angst, enorme Folgekosten entstehen.
Wir hingegen sind der Meinung, dass die alten Balkone doch sicher auch unter Denkmalschutz stehen und nicht einfach abgerissen werden dürfen und durch Fertigbalkone ersetzt.
Wisst Ihr vielelicht mehr? Betrifft Denkmalschutz grundsätzlich und immer ein ganzes Haus?
Morgen ist die Eigentümerversammlung und ich brauche unbedingt Urteile und links, sonst haben wir bald Dauergerüste hier herum stehen. *grusel*
Viele Grüsse,
Frau G.