Balkon aus Holz oder aus verzinktem Stahl?

Diskutiere Balkon aus Holz oder aus verzinktem Stahl? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo liebes Forum, ich wohne in einem Mietshaus in Markkleeberg. Die Fassade ist denkmalgeschützt und wurde im Jahr 2012 rekonstruiert. Dabei...
B

Birgit JUngnickel

Guest
Hallo liebes Forum, ich wohne in einem Mietshaus in Markkleeberg. Die Fassade ist denkmalgeschützt und wurde im Jahr 2012 rekonstruiert. Dabei wurden an der Giebelseite Holzbalkone angebracht, die jetzt baufällig geworden sind und durch eine Stahlkonstruktion ersetzt werden sollen. Nun stellt sich der Denkmalschutz quer und besteht wieder auf Holzbalkone. Dies wird jedoch von den Eigentümern des Gebäudes abgelehnt, da eine Stahlkonstruktion langlebiger ist. Darf der Denkmalschutz darauf bestehen, obwohl vor der Sanierung keine Balkone an der Giebelseite vorhanden waren?
Die Eigentümer würden sich auch bereit erklären, die Stahlbalkone mit einer Verkleidung aus Holzelementen zu versehen. Ich bitte dringend um eine Antwort, denn der Balkon (Südseite und sehr schön sonnig) wird von mir intensiv genutzt und war das entscheidende Element, diese Wohnung zu beziehen.
 
Balkone

2012 saniert, Balkone neu angebaut?
Da greift noch Gewährleistung vom Planer und vom Hersteller.
Ihr Hauseigentümer soll sich bewegen. Balkone die nur 3 Jahre halten sind Murks. Holzbalkone halten, richtig gebaut und gewartet, Jahrzehnte.
 
Wobei...

bewitterte Konstruktionen oft nicht lange leben. Mangelnde Fachkenntnis, falsches Material, falscher Anstrich...

Sind die Balkone mit einem Dach versehen? Allermeist sterben solche Konstruktionen schnell, wenn der Witterungsschutz nicht stimmt

Grundsätzlich sollten die Ansprüche des Denkmalschutzes auch in Stahl erfüllbar sein. Das ist genauso ein historisches Baumaterial für Balkone, es gibt schöne Zeitzeugen.

Hatte das Haus denn ursprünglich Balkone, oder ist das eine genehmigte Zutat der Nachwendezeit? Im letzteren Fall ist die Materialvorgabe des Denkmalamtes unverständlich. Da sitzen oft genug Leute, die Ihren rein persönlichen Geschmack von den Bauherren umsetzen lassen wollen. In jedem Fall muß die Materalvorgabe nachvollziehbar begründet sein.

Grüße

Thomas
 
Also

"Darf der Denkmalschutz darauf bestehen, obwohl vor der Sanierung keine Balkone an der Giebelseite vorhanden waren?" lese ich so, dass die Balkone vor 2012 gar nicht vorhanden waren.
 
Wer genau hinschaut...

...ist klar im Vorteil. Tatsächlich, diesen Satz habe ich überlesen. Das macht die Position der Denkmalschutzbehörde allerdings äußerst fragwürdig.

Bitgit, wenn Du Dich als Community-Mitglied anmeldest (kost nix, geht schnell) kannst Du ein Bild der betreffenden Fassade einstellen.

Grüße

Thomas
 
Thema: Balkon aus Holz oder aus verzinktem Stahl?

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