Bahnwärterhaus von 1895,dringend Hilfe

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Andrea Reim

Guest
Hallo,
Wir haben 2005 ein ehemaliges Bahnwärterhaus im Außenbeleuchtung gekauft und wohnen seit nunmehr 10 Jahen in diesem.
Jetzt haben wir vom Bauamt eine Nutzungsverweigerung als Wohnraum bekommen.Mit der Begründung das kein Antrag auf Nutzungsänderung vorliegt.
Der erste Mietvertrag ist 1902 für eine Dienstwohnung ausgestellt worden.Danach wohnte ein bahnangestellter mit seiner Familie ca.60 Jahre bis einem halben Jahr vor dem Verkauf in dem Haus auch als Dienstwohnung .
Also wohnen seit 113 Jahren Leute in dem Haus .
Sie wohnten auch noch 15 Jahre als Rentner in dem Haus.
wir sollen jetzt einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung mit Architekt usw. Abgeben.Er kostet uns ca.4500 Euro und garantiert wird die Genehmigung auch nicht.
Was soll ich tun????
Ich liebe dieses Haus und möchte auf keinen Fall ausziehen.
Das Bauamt lässt nicht mit sich reden

Wer kann mir helfen???
Lg. Andrea Reim
 
Umnutzung

Ihr könnt auch bei der IGB anfragen, ob die jemand im verein haben,der sich in solchen Fragen auskennt oder evt auch günstig eine Umnutzung beantragen kann.
Hast du Pläne vom Gebäude?

Evt auch Haus und Grundbesitzerverein kontaktieren, wo man wohl Mitglied sein müßte.

Von wem wurde das Gebäude veräußert und als was?

Zur Genehmigung mehrere örtliche Architekten fragen oder zur übergeordneten Behörde gehen und dort nachfragen, welche Bestimmungne es dazu gibt.

Auch bei der Bahn nachfragen, die euch das Haus verkauft hat- es wurden viele solcher Gebäude veräußert, die alle dieselbe Problematik haben dürften- vielleicht gibts auch einen Eisenbahnervereien, der Kontakte vermitteln kann.

Auch beim Denkmalschutz fragen - selbst wenn es kein Denkmal ist- die Problematik ist oft ähnlich.

Und am besten mehrere Architekten ansprechen- manche haben einen guten Draht zum Bauamt oder übergeordneten Stellen, die eher Ausnahmen erwirken können
-und sind vielleicht auch zu Abstrichen bei den Kosten bereit.Vorarbeiten wie Pläne und ggf Energieausweis etc lassen sich extern günstiger bekommen.

Nicht verzagen- meistens gibts eine Lösung- es wurden masssenhaft solcher Immobilien verkauft, sodass es genügend Leidensgenossen/-innen geben muß.

Andreas Teich
 
Außenbereich

im Außenbereich braucht man auch eine Außenbeleuchtung -lach !

Meine Erfahrung: mein Bauantrag für Umnutzung im Außenbereich wurde erst einmal abgelehnt, da das Regierungspräsidium da eine harte Linie vorgibt. Ich konnte aber nachweisen, daß zu DDR-Zeiten eine offizielle Umnutzung von Wochenendgrundstück in Wohnhaus durch Eintrag in die Wohnungskartei der Gemeinde stattfand !!!! Mehr war damals nicht notwendig bei ehemals genutzen und und über Jahre leehrstehenden Wohnräumen! Einen Außenbereich gab es nicht in der DDR. Da das Bauamt wie gesagt nicht zustimmte nach Rücksprache mit RP, ging ich mit den inzwischen gefundenen Unterlagen in Widerspruch und mit Anwalt zum RP. Die zogen die Köpfe ein (meine Unterlagen reichten scheinbar) und sagten, ich soll meinen Bauantrag zurückziehen - auf die Frage nach Kostenerstattung für unnötigen Bauantrag wurden die dann noch kleiner. Am Ende war es ein genehmigungsfreies Bauvorhaben, dem stattgegeben wurde und ich konnte sogar Eigenheimzulage für Neubau beantragen (Finanzamt kannte alle Zusammenhänge, also kein Betrug!). Es gibt also immer einen Weg. Oftmals hilft dann noch eine Landwirtschaft im Nebenerwerb (für Anbauten oder Nebengebäude), da zumindest ein Carport trotzdem abgelehnt werden kann.
 
Tja

"im Außenbereich brauch man auch eine Außenbeleuchtung -lach !"

Die Autokorrektur ist schon ein Hund :-D Kennt ein Wort nicht und macht unbemerkt irgendeinen Blödsinn draus.
 
Thema: Bahnwärterhaus von 1895,dringend Hilfe

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