Bruchstein Backhaus NRW restaurieren zu Wochenendzwecken

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W. Fischer

Guest
Hallo,
wir sind im Begriff ein Backhaus für längere Jahre zu pachten/mieten. Leider hat "Kyrill" das Backhaus sehr beschädigt. Wir würden das Backhaus, bevor es ganz zusammenfällt, gerne wieder restaurieren und dann für Wochenendzwecke nutzen. Brauchen wir in NRW hierfür eine Nutzungsänderung oder dürfen wir das ganze weiterhin nur als Backhaus bzw. z.Zt. als Lager nutzen?
Gibt es irgendeinen Weg das Backhaus im Kosten/Nutzen Verhältnis zu erhalten.

W. Fischer
 
Architekt

Guten Tag, Sie sollten einen Architekten einbinden, der die Sachverhalte "abklopft". Grundsätzlich wird wohl ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich sein. Dann ist auch zu prüfen ob das Gebäude im Außenbereich § 35 BauGB liegt o. ä.. Ob es Ortssatzungen gibt, ob das Gebäude ein Denkmal ist. Welche Anforderungen bezüglich eines "Wochenendhauses" einzuhalten sind. Vermutlich steht das Haus ja auch nicht auf einem Wochendhausplatz. Baufreiheit bedeut zwar, dass man bauen und umnutzen kann, jedoch muss man im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleiben. Es könnte sein, dass Ihre Wünsche nicht zu verwirklichen sind. ....
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Thema: Bruchstein Backhaus NRW restaurieren zu Wochenendzwecken
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