Kann mir jemand kurzfristig eine Antwort geben ?

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molto01

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Hallo ein Arbeitskolege hat ein Problem . Kann jemand helfen ?
Danke und Grüße .

Wir haben folgendes Problem: bei unserer Wohnungsheizung (Mietwohnung) ist im Wohnzimmer ein Steuergerät installiert, mit dem die Soll-Raumtemperatur eingestellt werden kann und an dem auch ein Fühler für die tatsächliche Temperatur angebracht ist. Zusätzlich sind an den meisten Heizungen in der Wohnung noch normale Thermostatventile angebracht (halte ich irgendwie für "doppelt genäht"...).

Soweit ich das verstehe, schaltet sich die Heizung über eine Reglervorschrift abhängig von Soll- und Isttemperatur im Wohnzimmer und Aussentemperatur ein- und aus und scheint auch die Kesseltemperatur danach zu regeln. Nun ist aber unser Wohnzimmer meistens eher kühl, wenig geheizt, das Leben spielt sich tagsüber i.w. in der Küche ab. Die Vorwahl der Temperatur im Wohnzimmer halte ich prinzipiell für sinnvoll, weil wir so zB. während Abwesenheit von dort aus die Heizung auf Nachtbetrieb schalten können.

Unsere Vermieterin behauptet nun (nach Rücksprache mit dem Heizungsinstallateur), dass die Heizung nur das kühle Wohnzimmer erkennt und permanent die Kesseltemperatur ans Maximum regelt und dass dadurch Schäden an der Heizung ausgelöst werden (der "Druck im Kessel würde steigen und dadurch würde der Kessel schneller kaputtgehen" - O-Ton) . Sie hat uns aufgefordert, entweder das Wohnzimmer permanent zu heizen oder den Temperaturfühler abklemmen zu lassen (auf unsere Kosten) und nach späterem Auszug (auch auf unsere Kosten) wieder anklemmen zu lassen.

Mein Verständnis von Heizungen ist recht beschränkt, aber ich bin der Meinung, dass eine vernünftige Heizungssteuerung die Kesseltemperatur nicht über die sinnvollen zB. 70°C anheben sollte, egal, ob im Wohnzimmer nun 17°C oder 21°C herrschen. Ausserdem vermute ich, dass die Heizungssteuerung nach Abklemmen des Temperaturfühlers eher permanente Tiefsttemperatur erkennen würde. So einfach lässt sich die Regelung sicher nicht überlisten.

Konkret eigentlich nur die beiden Fragen:
Kann es durch den beschriebenen Effekt wirklich zu Schäden am Kessel kommen?
Wäre das Problem mit Abklemmen des Fühlers behoben?

Nochmal ganz herzlichen Dank für die Hilfe!
 
Hallo

Also ich kann nur eine "oberflächliche" Antwort gaben, aber die Heizungsprofis werden sicherlich auch noch antworten.
Da ich aus dem Elektrobreich komme, ist mir die Materie allerdings nicht ganz fremd.

Zu 1) Nein. Der Kessel hat im Regelfall eine funktionierende Übertemperatursicherung. DIese würde auslösen , und den Kessel auf Störung setzen. Normalerweise müsste auch das Kesselthermostat eingreifen. Da habe ich keine Bedenken, bei einer normalen Anlage.

Zu 2) Nein. Der Kessel fährt dann seine Temperatur selbst über das eigene Kesselthermostat an seine voreingestellte Max. Temperatur. Der Brenner startet öfter.

Der Raumfühler ist soweit sinnvoll auf der Etage. Er sollte aber eigentlich schon in einem Raum des täglichen Leben sitzen. Ist denn das Wohnzimmer wirklich immer so kalt?
Das ist schon der Referenzraum. Habt Ihr denn dann auch Thermostate an den Heizkörpern , die zugedreht werden im Wohnzimmer? Das wäre dann doppelt geregelt. Die Temperatur soll ja über den Raumthermostat geregelt werden. Also die Thermostate am Heizkörper auf. Für die anderen Räume machen die Thermostate Sinn. Da diese Räume dem Wohnzimmer untergeordnet sind. Da kann man dann auch zu drehen, wie zum Beispiel im Schlafzimmer.

Eine bessere Lösung wäre der Einsatz eines Raumthermostat in der Küche. Die gibt es auch als Funklösung zum Nachrüsten. Der Regler im Wohnzimmer würde einfach nur stillgelegt in der Zwischenzeit.
Nur mal so ein Denkansatz.
Vielleicht hilft dir das schon mal ein wenig weiter.
Aber hier sind auch echte Heizungsspezis unterwegs.

Grüße aus dem Saarland, Juergen
 
Meiner Meinung nach ist das weniger eine technische Frage,
als eine mietrechtliche Frage, fragen Sie Ihren örtlichen Mieterverein und/oder Verbraucherzentrale.

Fordern Sie Ihren Vermieter auf,
einen sachkundigen Heizungsinstallateur zu beauftragen,
möglicherweise geht ja eine Gefahr von der Heizung aus. ;-)

Viele Grüße,
Philipp Kawalek
 
Also erst mal

etwas zur Raumtemperatur. Ich hatte mal gelesen, dass der Vermieter die Einhaltung einer Mindestraumtemperatur von 17°C verlangen kann.

Ich habe auch einen Steuereinheit in der Wohnung und Thermostate an an den Heizkörpern. Die Steuereinheit führt einen Soll-Istwert-Vergleich durch. Man kann dort die gewünschte Raumtemperatur einstellen. Ist diese erreicht, so geht die Heizung aus. Wenn nicht dann wird halt geheizt.
In der Bedienungsanleitung zur Heizung ist eindeutig geschrieben, dass in dem Raum in dem sich die Steuereinheit befindet kein!!! Heizkörperthermostat verbaut werden soll. Deshalb ist der bei mir auch immer voll aufgedreht. Wenn ihr nun die Soll-Raumtemperatur im Wohnzimmer höher eingestellt habt als das Heizkörperthermostat zulässt, so will eure Heizung immer heizen. Auch dann noch wenn bereits alle Räume die von euch gewünschte Temperatur schon haben. Dies ist nicht sinnvoll! Wie hoch eure Heizung aufheizt wird vermutlich durch die Außentemperatur bestimmt. Somit sollte eure Einstellung im Wohnzimmer ziemlich egal sein.
Eine akute Beschädigung der Heizung darf dies auf keinen Fall zur Folge haben. Denn sie wird durch ihre eigene Steuerung immer nur in den für sie zulässigen Betriebsparametern gehalten. Es ist praktisch so als ob ihr im Wohnzimmer sehr undichte Fenster hättet. Was aber nicht von der Hand zu weisen ist, ist dass die Heizung unnötige Betriebszeiten und häufige Starts hat. Günstig ist dies nicht.

Für die Heizungsauslegeung wäre noch zu beachten, dass der Raum mit der Steuereinheit das ungünstigste Verhältnis von zugeführter zu abgeführter Wärme aufweisen sollte. Somit wäre gesichert, dass alle anderen Räume ihre Soll-Temperatur vor diesem Raum erreicht haben. Weil dann wird nämlich abgeschaltet.

Gruß Marko
 
Noch mal zum doppel Genähten

Wenn im "Führungsraum" die Heizkörperthermostate nicht abgeschraubt oder immer geöffnet werden, kann der Heizungsregler seine Funktion nicht erfüllen: Es versucht den Raum aufzuheizen, und wenn das mit der aktuellen Kesseltemperatur nicht gelingt wird, diese vom Regler erhöht. Deshalb muss bei dieser Regelungsart der Fühler in einem gleichmässig beheizten Raum hängen (das notfalls kann auch indirekt beheizter Flur sein).

Das Verhalten der Vorlauftemperatur lässt sich mit der so genannten Heizkurve beeinflussen, die jede derartige Heizungsregelung beinhaltet. Damit lässt sich oft auch die Vorlauf/Kesseltemperatur begrenzen - notfalls das mit dem Heizungsmenschen abklären - Achtung: dann gibt's aber eventuell im obigen Falle Probleme mit einem warmen Wohnzimmer.

"Abklemmen" wäre eher ein Abschalten jeder Regelung und eine feste Einstellung der Vorlauftemperatur am Kessel - nach EnEV ist das nicht zulässig und für den Energieverbrauch nicht optimal.

Besser wäre (und ist eigentlich immer) eine durch Außentemperatur geführte Regelung der Vorlauftemperatur, zu der der Vermieter aber sich nicht überreden lassen muss.
 
Thema: Kann mir jemand kurzfristig eine Antwort geben ?

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