Fachwerk.de - Weideunterstand auf meiner Koppel? Darf Landwirt bauen?
Nun benötige ich aber einen Weideunterstand, da ich die Pferde nun das ganze Jahr halten möchte.
Würde ich da nochmal eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Falls nicht, darf ein Landwirt, wenn er die Fläche pachtet, dort einen Unterstand bauen? zb. um dort Holz zu lagern? und den anderen Teil des Unterstandes nutze ich für die Pferde? wäre das möglich?
Also so wie ich das kenne..
darf man als Besitzer oder Pächter auf seinem Grund und Boden für die Landwirtschaft o. Viehzucht bauen was man will. Vielleicht wird das bei uns (Brandenburg) nur so praktiziert, aber da muss schon was dran sein.
Ich würde einfach mal nachfragen und mir nicht den Kopf zerbrechen! Du willst ja sicherlich auch kein festes Haus errichten, sondern lediglich einen Unterstand. Das ist ja dann eh wie ein Carport o.ä. und dafür braucht man ja auch keine Genehmigung!
Meiner Meinung und Einschätzung nach sollte das auf jeden Fall möglich sein. Vor allem weil zu landwirtschaftlichen Zwecken gebaut werden soll.
darf man als Besitzer oder Pächter auf seinem Grund und Boden für die Landwirtschaft o. Viehzucht bauen was man will. Vielleicht wird das bei uns (Brandenburg) nur so praktiziert, aber da muss schon was dran sein.
Ich würde einfach mal nachfragen und mir nicht den Kopf zerbrechen! Du willst ja sicherlich auch kein festes Haus errichten, sondern lediglich einen Unterstand. Das ist ja dann eh wie ein Carport o.ä. und dafür braucht man ja auch keine Genehmigung!
Meiner Meinung und Einschätzung nach sollte das auf jeden Fall möglich sein. Vor allem weil zu landwirtschaftlichen Zwecken gebaut werden soll.
Einzug ist im Dezember.. Nur welches Jahr?
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britta.aus.nackel | 20.03.09
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britta.aus.nackel | 20.03.09
Es kommt immer darauf an wo du bauen willst. Das regelt jedes Bundesland selbst. Manche umgehen das Verbot durch pacht vom Landwirt. Das geht also. Andere nutzen Weidezelte, die darf man ohne Genehmigung Bauen. Oder fahrbare Weidehütten, die muss man theoretisch alle 6 Monate umstellen (Macht aber keiner). Wir haben auch einen Weideunterstand gebaut. Den aber nicht Stall sondern Notunerstand genannt. In manchen Gegenden geht das, in manchen nicht. Manchmal darf man nur mit Wasserundurchlässigem Boden und in anderen Gegenden darf man nicht versiegeln. Ist ein sehr schwieriges Thema. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Schau mal im Reitforum nach, wird da oft diskutiert.
kläger gibts hier genug, deswegen frage ich nach. Ich brauch den Unterstand fest...also nich nur ein paar wochen sondern dauerhaft, weil ich die Pferde dort das ganze Jahr halten möchte. Die Wiese liegt im außenbereich, dh. ich darf nicht einfach bauen, auch kein Carport. Bundesland ist bayern
Unterstand
Hallo,
Wenden Sie sich doch an das Landwirtschaftsamt und das Veterenäramt.
Die können weiterhelfen.
Hier in Hessen gibt es sogar fertige Pläne, die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind.
Naja Aussenbereich ist halt ein Heiligtum in Deutschland.
Viel Erfolg
Hallo,
Wenden Sie sich doch an das Landwirtschaftsamt und das Veterenäramt.
Die können weiterhelfen.
Hier in Hessen gibt es sogar fertige Pläne, die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind.
Naja Aussenbereich ist halt ein Heiligtum in Deutschland.
Viel Erfolg
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 20.03.09
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Weideunterstand
Also im Baugesetzbuch kann ich keine Regelung finden, die das Aufstellen solcher Unterstände verbietet (§35 Abs. 1 P.1)
Und in den Landesbauordnungen, zumindest in Sachsen-Anhalt, ist das Errichten solcher Gebäude laut § 67 Abs. 1 b (landwirtschaftlich...genutzte Gebäude bis 5 m Firsthöhe, wenn sie nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren...bestimmt sind)
genehmigungsfrei.
Viele Grüße
Also im Baugesetzbuch kann ich keine Regelung finden, die das Aufstellen solcher Unterstände verbietet (§35 Abs. 1 P.1)
Und in den Landesbauordnungen, zumindest in Sachsen-Anhalt, ist das Errichten solcher Gebäude laut § 67 Abs. 1 b (landwirtschaftlich...genutzte Gebäude bis 5 m Firsthöhe, wenn sie nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren...bestimmt sind)
genehmigungsfrei.
Viele Grüße
Immer vorher Gehirn einschalten
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 21.03.09
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 21.03.09
aber was versteht man unter "vorübergehenden Schutz"?
die Pferde sollen da das ganze Jahr über stehen ich habe zwar einen Stall am Haus aber der soll nur bei extremen Wetter genutzt werden
Weideunterstand
Die Pferde stehen doch normalerweise auf der Koppel und nicht im Unterstand. Da sind sie nur bei Regen oder nachts, oder?
Das ist zeitweilig bzw. vorübergehend!
Außerdem solltest Du nicht uns, sondern das zuständige Amt fragen.
Deren Entscheiduzng zählt.
Wir können nur Argumente liefern.
Viele Grüße
Die Pferde stehen doch normalerweise auf der Koppel und nicht im Unterstand. Da sind sie nur bei Regen oder nachts, oder?
Das ist zeitweilig bzw. vorübergehend!
Außerdem solltest Du nicht uns, sondern das zuständige Amt fragen.
Deren Entscheiduzng zählt.
Wir können nur Argumente liefern.
Viele Grüße
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 21.03.09
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