Fachwerk.de - Umnutzung vom Kuhstall zum Hühnerstall (gewerblich) im Aussenbereich in NRW

Hallo!

Ich habe vor einigen Jahren einen Resthof gekauft. Zwei Ställe habe ich verpachtet. darin wurden gewerblich Legehennen in Bodenhaltung gehalten, vom Pächter. Nun wurden die Ställe gereinigt und es sollten wieder Hühner rein, aber es kam jemand vom Bauamt unangemeldet vorbei und hat den Stall versiegelt. Begründung: Im Aussenbereich ist gewerbliche Hühnerhaltung verboten und außerdem wäre es ein Viehstall und kein Hühnerstall. Es wurde übrigens nichts baulich verändert am Stall. Nur Innen sind Legenester usw. Nun steh ich da mit einem Hof der verdammt viel kostet, aber nichts mehr einbringt, denn der Pächter will nun vom Pachtvertrag zurück treten, da er ja keinen Nutzen mehr hat.
Einen Umnutzungsantrag bräuchten wir gar nicht erst zu stellen, hieß es vom Amt, denn der würde auch gleich abgelehnt. Ist das rechtens?
Ich hatte eigentlich vor in einem weiteren Stall Pferdeboxen einzubauen, aber das ist ja dann wohl auch verboten...
Bin für jeden Tip dankbar!
Wer steht eigentlich über dem Bauamt?
Die "netten" Leute dort haben den Hof nämlich leider auf dem Kicker, hat nichts mit mir zutun, sondern mit der Vorgeschichte des Hofs und sie sähen es gerne wenn ich ausziehen würde und der gesamte Hof platt gemacht würde... Wurde mir so von jemandem, vom Bauamt, mitgeteilt.

Gruß
Nobbi
Leben und leben lassen
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Nobbi | 22.05.11

ich denke da ist ein Anwalt die beste anlaufstelle ? kennen sie den grund für den wunsch des "plattmachens" ?
Gruss
Alles wird gut
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molto01 | 23.05.11

Gehen Sie zum Amt und melden sich "Nebenerwerbs-Landwirtschaft" an. Dann sind die "plattmacher" verpflichtet die Stallungen,egal welcher art, freizugeben.
Der Dachdecker
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Schildgen | Sascha | 23.05.11
So oder so
Hallo

Die eine Möglichkeit ist die sich mal mit den Herren vom Amt zusammen zu setzen und das auszudiskutieren, warum die Ressentiments bestehen und Sie doch nur ein Nachfolger sind und dies und das Vorhaben und warum denn die Ablehnung und so .... evtl Anfrage an den Bürgermeister nein - oder besser Amtsleiter stellen - ruhig schriftlich und rein fragend und nicht fordernd.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, das Ganze einem RA in die Hand zu drücken und sagen: mach mal!

Die zweite ist nach der ersten immer noch möglich - anders herum wird es dann schwieriger sein.

Evtl noch vorher sich Infos in der Nachbarschaft einholen, seit wann der Zwiespalt besteht und was die Ursache sien könnte etc.

gutes Gelingen

FK
langlebig - nachhaltig - einfach
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Architekturbüro slow-house | Dipl.-Ing. (FH) Florian Kurz | 23.05.11
Hühnerhaltung
Hallo,

zentraler Punkt bei der Frage Landwirtschaft, Gewerbe oder Sondergebiet ist die Frage nach der "eigenen Futtergrundlage".
Wird die bejaht, Hühner laufen rum und picken Körner, ist dies Landwirtschaft. Stecken die aber in Boxen (Ei mit der drei), ist es Gewerbe.

Vergleichbares gilt für die Pferdeboxen: Ist Weidefläche genügend da, ist es Landwirtschaft. Wird fremdes Futter gefressen, kann es Sondergebiet Pferdesport und B-Plan erforderlich sein.

Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 24.05.11
Landwirtschaft
im Nebenerwerb anzumelden hilft auf alle Fälle, das mit der Futterbeschaffung ist zu beachten - so durfte ich im Außenbereich eine Scheune bauen, ein Carport hingegen war verboten. Nebenerwerb bedeutet aber, daß ein nicht unbeträchtliches Einkommen zum sonstigen hinzuverdient werden kann. Bei einem Arbeitlosen ist das halt wieder einfacher ....... Je Amt und Bundesland wiederum Abweichungen.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 24.05.11

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