Fachwerk.de - Aufstockung eines Hauses im Außenbereich
Das Haus befindet sich zum Glück in Alleinlage, die Häuser in der weiteren Umgebung sind niederdeutsche Hallenhäuser, es gibt jedoch auch zwei mehrstöckige Fachwerkhäuser.
Meines Wissens habe ich im Außenbereich keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung des Hauses, das Bauamt kann die Baugenehmigung jedoch erteilen.
Frage: Wie sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Bauantrages in Niedersachsen zu beurteilen ?
Außenbereich ...
Hallo Herr Pelzer,
das mit dem Außenbereich ist leider so eine Geschichte ...
Genehmigungsfrei nach LBO sind im niedersächsischen Außenbereich, wenn ich mich recht entsinne, 20 cbm. (z.B.: 2,5m x 4m x 2m) => aber auch nur dann, wenn keine Aufenthaltsräume darin liegen. Eine Größe, die Ihrem Vorhaben wohl nicht entsprechen wird.
Nach BauGB haben die Gemeinden die Möglichkeit durch Satzungen in bestimmten Fällen - Flächennutzungsplanabhängig - einzugreifen.
Wenn Sie eine Hofstelle oder einen landwirtschaftlichen Betrieb haben gibt es weniger Probleme. Einzig ein Weg in das zuständige Bauamt ist unumgänglich. Erfolgsaussichten einzuschätzen geht kaum. Da gibt es schon große Unterschiede, wenn Ihr Gebäude/Grundstück im Flächennutzungsplan z.B. als bebaute Fläche enthalten ist, sie mit den Nachbarhäusern eine Ortsstelle o. ä. bilden ...
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Hallo Herr Pelzer,
das mit dem Außenbereich ist leider so eine Geschichte ...
Genehmigungsfrei nach LBO sind im niedersächsischen Außenbereich, wenn ich mich recht entsinne, 20 cbm. (z.B.: 2,5m x 4m x 2m) => aber auch nur dann, wenn keine Aufenthaltsräume darin liegen. Eine Größe, die Ihrem Vorhaben wohl nicht entsprechen wird.
Nach BauGB haben die Gemeinden die Möglichkeit durch Satzungen in bestimmten Fällen - Flächennutzungsplanabhängig - einzugreifen.
Wenn Sie eine Hofstelle oder einen landwirtschaftlichen Betrieb haben gibt es weniger Probleme. Einzig ein Weg in das zuständige Bauamt ist unumgänglich. Erfolgsaussichten einzuschätzen geht kaum. Da gibt es schon große Unterschiede, wenn Ihr Gebäude/Grundstück im Flächennutzungsplan z.B. als bebaute Fläche enthalten ist, sie mit den Nachbarhäusern eine Ortsstelle o. ä. bilden ...
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 21.08.08
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