Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Forum Dach & Dachraum im Bereich - Guten Tag, ich besitze ein kleines Haus, freistehend im Aussenbereich von 60311 Frankfurt(Hessen). Ich lebe hier seit 18 Jahren und nun stehen...
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kleines Haus1

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Guten Tag,
ich besitze ein kleines Haus, freistehend im Aussenbereich von 60311 Frankfurt(Hessen). Ich lebe hier seit 18 Jahren und nun stehen dringend einige Sanierungsarbeiten an. Ich würde gerne wissen für welche Maßnahme ich eine Baugenehmigung brauche. Nachbarn sind 21 Meter entfernt und freuen sich auf ein schöneres Nachbarhaus.

1. Fassade verputzen , im Moment ist nur 1cm Zementputz drauf, ich würde gerne 6cm Klimasan Dämmputz auftragen lassen.
2. Auf der Vorderseite des Hauses möchte ich gerne 2 der 3 Fenster bis zum Boden vergrößern, EG und 1OG. Breite soll gleich bleiben.
3. Das Dach soll neu aufgebaut werden ( Hölzer sind morsch ). Ich hätte am liebsten einen komplett neuen Dachstuhl um endlich ruhe vor den Ameisen zu haben die sich dort sehr wohl fühlen. Gerne hätte ich vorn und hinten ca 30cm mehr Dachüberstand, allerdings nur wenn ich dafür nicht wieder extra eine Genehmigung brauche .
4. Auf das neue Dach soll ein Kuppelfenster ca 1 x2 Meter gebaut werden welches auch als Ausstieg für den Schornsteinfeger dient.
5. Sanierungen im Innenbereich wie , Vergrößerung vom Bad etc.

Die Behörde vor Ort hat mir nur mitgeteilt das : zitat :
Sofern es sich um eine genehmigte Nutzung handelt, ist im Außenbereich nach § 35 BauGB Absatz 4 die Sanierung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes möglich. Auch die zusätzliche Errichtung eines neuen Kamins und die geringfügige Veränderung des Daches von einem Flachdach zu einem Satteldach mit einer Neigung von max. 5 ° kann nach § 35 BauGB unter einer geringfügigen Veränderung im Bestand subsumiert werden.
Die Zustimmung zur Errichtung einer Garage / Carport können wir jedoch nicht in Aussicht stellen.
Bitte klären Sie weiter mit der Bauaufsicht , inwiefern, besonders wegen der beidseitigen Grenzständigkeit des Hauses, ein Bauantragsverfahren und/oder Abweichungsanträge notwendig sind.
mfG Fachbereich Stadtplanung

Eine Gestattung der Nachbargrundstücke ist vorhande.

Ist das ein Ok oder muss ich trotzdem einen Bauantrag stellen ?
Die Damen von der Bauaufsicht sagten gleich, es gibt keine Möglichkeit einer Baugenehmigung im Aussenbereich.
Was soll ich nun tun? Einfach Sanieren und schauen was geschieht?
Könnte die Stadt einen Rückbau der Fenster etc verlangen ?

Eigentlich möchte ich nur mein Haus vor dem Zerfall retten und es modernisieren, aber das scheint nicht so einfach in unserem Land.

Vielen Dank für Eure Antwort.
Ach ja, und noch ein gutes, gesundes uns Erfolgreiches neues Jahr 2013
 
da

ich im Außenbereich wohne und schon Ärger hatte (durch die "gesetzlose" Wendezeit, wo man verschiedene Auskünfte bekam), kann ich nur raten: Bauvoranfrage mit allen Maßnahmen, die geplant sind, wenn denen was nicht passt, müssen sie es entscheiden, dazu brauchst Du aber einen Planer - der kann Dich dann auch über örtliche Gegebenheiten beraten, meist kennt er die Damen vom Amt auch besser und kennt die Nebenwege.
(Tipp: mit angemeldeten ländlichen Nebenerwerb bekommt man eher eine Garage für landwirtschaftliche Geräte im Außenbereich genehmigt. ....)
"schwarz" zu bauen ist riskant, wenn man es von außen sieht (neuer Dachstuhl - Statik ??)

aus gleichen Gründen ist es auch besser, man hat alles schriftlich, an Aussagen kann sich in 10 Jahren keiner mehr erinnern - und dann kommt ein Neuer im Amt, der sich profilieren will - dann ist die Kake am dampfen, wenn man beweisen muß, dass alles im Rahmen des Baurechtes geschehen ist.
 
Ich kann...

... nur wenig Zusammenhänge zwischen Deinen Fragen und der Antwort der "Behörde" entdecken.

Bis auf eine mögliche Flachdachsanierung gibt es da nix Gemeinsames...

sh
 
Baugenehmigung

eine Baugenehmigung würde ich auf jeden Fall beantragen. Für das neue Dach brauchen Sie auch eine Statik. Das Bauamt ist jetzt ja auch aufmerksam gemacht worden durch Ihre Anfrage. Senden Sie doch mal einen Lageplan und Fotos, dann kann man mehr sagen. Wichtig ist ja auch, ob die derzeitige Nutzung legal erfolgt.
 
ja, irgendwie...

...liest es sich tatsächlich so als ob das Amt dein Schreiben mit das eines Anderen verwechselt hat ;-)

Was meint die Bauaufsicht zum Beispiel mit "Die Damen von der Bauaufsicht sagten gleich, es gibt keine Möglichkeit einer Baugenehmigung im Aussenbereich." ? Außenbereich deines Hauses oder Außenbereich von Frankfurt? Gibt es dort einen Bebauungsplan oder ist dort vielleicht nur Bestandschutz und es darf weder neu gebaut noch genehmigungspflichtig verändert werden? In dem Fall dürftest du Alles was die LBauO Hessen als nicht genehmigungspflichtig angibt...

Gruß
Christoph
 
Thema: Baugenehmigung

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