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Michael27
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Aus aktuellem Anlass hier erneut die Frage:
1. Wo geschrieben steht wie lange ein Gebäude leer stehen darf bis die bisherige Nutzung als aufgegeben erscheint.
Bauamt sagt 3 Jahre, Bauordnungsamt 2 Jahre + -, ich nahm laut BauGB an 7 Jahre, stimmt allerdings nicht da das BauGB sich auf Gebäude nach §35 Abs 1. 1 bezieht.
Niemand kann mir eine mehr oder weniger "verbindliche" Antwort geben?
Ein Anwalt ist schon beauftragt, allerdings dauert die Rückmeldung etwas, weshalb ich mich Aufgrund der mich plagenden Unsicherheit vorab kundig machen möchte.
Ich kann meldetechnisch (Einwohnermeldeamt) belegen das das Haus zwischen 2004 & 2007 insgesamt 30 Monate leer stand, davor und danach aber jemand wohnhaft (Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldet war.
hier der alte Thread
http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/aussenbereich-gebaeude-177563.html
Über eine fachkundig Antwort würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank an alle.
1. Wo geschrieben steht wie lange ein Gebäude leer stehen darf bis die bisherige Nutzung als aufgegeben erscheint.
Bauamt sagt 3 Jahre, Bauordnungsamt 2 Jahre + -, ich nahm laut BauGB an 7 Jahre, stimmt allerdings nicht da das BauGB sich auf Gebäude nach §35 Abs 1. 1 bezieht.
Niemand kann mir eine mehr oder weniger "verbindliche" Antwort geben?
Ein Anwalt ist schon beauftragt, allerdings dauert die Rückmeldung etwas, weshalb ich mich Aufgrund der mich plagenden Unsicherheit vorab kundig machen möchte.
Ich kann meldetechnisch (Einwohnermeldeamt) belegen das das Haus zwischen 2004 & 2007 insgesamt 30 Monate leer stand, davor und danach aber jemand wohnhaft (Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldet war.
hier der alte Thread
http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/aussenbereich-gebaeude-177563.html
Über eine fachkundig Antwort würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank an alle.