Ausbau alte Scheune

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maxe11

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Hallo Forum, ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich wohne in Österreich und habe in Deutschland noch eine alte Scheune.
Ich kaufte dieses alte Gebäude vor vielen Jahren als ich noch in Deutschland wohnte.
Diese Scheune hat ein Obergeschoss wo früher Heu gelagert wurde.
Damals war das Obergeschoß ein komplett leerer Raum unter dem Satteldach.
Im Laufe der Jahre renovierte ich viel an dem Gebäude.
Unter anderem trennte ich mit einer Holzwand einen Teil des Obergeschosses ab und
gewann so einen kleinen Lagerraum ( ca.20 qmtr. )
Dann zog ich weg aus Deutschland.
Mittlerweile benutze ich diesen Raum als Quartier wenn ich mal in Deutschland bin.
Es steht dort ein kleines Feldbett und ich schlafe dort manchmal ein paar Tage.
Nun möchte ich demnächst dieses kleine Zimmer herrichten, tapezieren, ein paar kleine
Möbel reinstellen und den Raum weiterhin als Ferienunterkunft benutzen.
Mitterweile mache ich mir allerdings so meine Gedanken ob das "legal" ist.
Ich habe nie eine Baugenehmigung für das errichten der Wand gehabt, wobei ich immer
annahm das ich gar kein benötige für eine interne Leichtbauwand.
Und wie ist das wenn man dort mal ab und zu nächtigt, muss man dann das irgendwo anmelden ?
Irgendwie ist das sicherlich auch eine "Grauzone", wer kann mir darüber Auskunft geben ?
Gruß, der Maxe
 
Umnutzung Scheune

Für eine leichte Innenwand, die nicht in die Statik eingreift wird keine Baugenehmigung benötigt.
Für ein gelegentliches Nächtigen ebensowenig.
Statisch ist jede als Heulager verwendete Scheune für solche Nutzung weit überdimensioniert, sofern keine Schädigungen vorliegen.

Wenn du die Scheune weiterhin so nutzen willst würde ich mir darum keine Gedanken machen (schwierige Nachbarn können eher Probleme machen)

Theoretisch dürfte keine Garage als Abstellplatz für Fahrräder oder Kartons verwendet werden und kein Dachboden zum stapeln von nicht verwendeten Möbeln.
Die Bauämter wären vollkommen blockiert wenn jeder Kleinkram offizieller Zuwendung bedürfte.

Wenn du dauerhafter dort wohnen willst oder eine Brandgefahr davon ausgehen könnte oder auch andere Menschen dort nächtigen könnten Schwierigkeiten entstehen, sodaß ein Antrag auf Umnutzung sinnvoll sein könnte.
Zu klären wäre dann aber inwieweit das überhaupt möglich ist und welche Auflagen erfüllt werden müssen.
Das kann dir das örtlich zuständige Bauamt mitteilen.

Andreas Teich
 
doppel

doppel gelöscht
 
Thema: Ausbau alte Scheune
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