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Dany
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Ich bin wirklich stinkig, denn der heutige Besuch beim Amt war mehr als eine Posse - nicht böse sein, wenn meine Formulierungen ein wenig holprig sind, ich bin nicht von Fach. ;-)
Zur Geschichte...unser Vorbesitzer hat uns eine Fertiggarage (als Abstellraum deklariert) mitten in den Garten gestellt. Das Ding ist 15t schwer und nur sehr schwierig wieder zu entfernen, da die Strasse über die der Kran kommen könnte mitlerweile erschlossen ist und die Last nicht tragen kann.
Unser Grundstück liegt 2,6 Meter unterhalb der Strasse und der Nachbargrundstücke...der obere Abschluß der Garage schließt also bündig mit der Strasse und den Nachbargrundstücken ab. Wir wollten diese also genehmigen lassen, da dies bisher nicht geschehen war.
Ein Architekt kümmerte sich um den Bauantrag und ich Depp machte mich mit dem Wisch auf den Weg. Das erste was ich hörte...sowas hätte an der Grundstückgrenze nichts zu suchen. Es müßten Abstandsflächen beachtet werden. Auch ist es nicht zwingend erforfderlich das Ding dort stehen zu lassen...mitten im Garten ginge ja auch. Ein weiterer Mitarbeiter des Amts kam dazu und klärte seinen Kollegen auf, das bei ebenerdiger Errichtung keine Abstandsflächen anfallen würden und die beiden diskutierten in meinem beisein in einem Ton, den ich nur vom Basar her kenne.
Nachdem dieses Thema dann durch war und der zuständige Beamte belehrt wurde, dass er im Unrecht war, schien dieser ein wenig eingeschnappt zu sein. Auch wenn das alles nicht zutreffen würde...um sich ein Bild zu machen, soll ich einen vereidigten Vermesser bestellen, der ihm die Lage der bescheinigt. Die Höhenangaben des Lageplans und der Katasterauszug interessierten ihn wenig. Mit der (sicherheithalber) dazugelegten Angrenzerzustimmung konnte er auch nichts anfangen...das Formular kannte er nicht.
Sorry, aber das kann doch kein Zustand sein?
lg
Dany
Zur Geschichte...unser Vorbesitzer hat uns eine Fertiggarage (als Abstellraum deklariert) mitten in den Garten gestellt. Das Ding ist 15t schwer und nur sehr schwierig wieder zu entfernen, da die Strasse über die der Kran kommen könnte mitlerweile erschlossen ist und die Last nicht tragen kann.
Unser Grundstück liegt 2,6 Meter unterhalb der Strasse und der Nachbargrundstücke...der obere Abschluß der Garage schließt also bündig mit der Strasse und den Nachbargrundstücken ab. Wir wollten diese also genehmigen lassen, da dies bisher nicht geschehen war.
Ein Architekt kümmerte sich um den Bauantrag und ich Depp machte mich mit dem Wisch auf den Weg. Das erste was ich hörte...sowas hätte an der Grundstückgrenze nichts zu suchen. Es müßten Abstandsflächen beachtet werden. Auch ist es nicht zwingend erforfderlich das Ding dort stehen zu lassen...mitten im Garten ginge ja auch. Ein weiterer Mitarbeiter des Amts kam dazu und klärte seinen Kollegen auf, das bei ebenerdiger Errichtung keine Abstandsflächen anfallen würden und die beiden diskutierten in meinem beisein in einem Ton, den ich nur vom Basar her kenne.
Nachdem dieses Thema dann durch war und der zuständige Beamte belehrt wurde, dass er im Unrecht war, schien dieser ein wenig eingeschnappt zu sein. Auch wenn das alles nicht zutreffen würde...um sich ein Bild zu machen, soll ich einen vereidigten Vermesser bestellen, der ihm die Lage der bescheinigt. Die Höhenangaben des Lageplans und der Katasterauszug interessierten ihn wenig. Mit der (sicherheithalber) dazugelegten Angrenzerzustimmung konnte er auch nichts anfangen...das Formular kannte er nicht.
Sorry, aber das kann doch kein Zustand sein?
lg
Dany