Architekt fordert hohe Nebenkosten nach

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oliver

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Hallo,

ein Architekt reicht an uns "Nebenkosten" weiter, die meines Erachtens völlig überzogen sind - für Laserfarbausdrucke, die absolut nicht notwendig gewesen wären.

Zum Hintergrund:
Ein Architekt hatte für uns beim Denkmalschutz den Antrag eingereicht, weil wir nach dem Kauf unseres Hauses unsicher waren, was so alles genehmigt würde und was nicht. Antrag wurde eingereicht, genehmigt, soweit alles OK. Dann haben wir uns entschlossen die eigentliche Ausführung "auf eigene Faust" weiterzumachen, d.h. ohne Architekt.

Wir hatten noch eine kleine Honorardiskussion mit dem Architekten weil er ziemlich viel in den Antrag reingeschrieben hatte (erhöhte die Bausumme und sein rechnerisches Honorar), einigten uns aber dann gütlich auf 2800 Euro - viel, aber er hatte uns die Behördengänge abgenommen.

Vor vier Wochen kam dann eine Rechnung von einem Druckbetrieb über 300 Euro für Druckarbeiten. Für den Antrag beim Denkmalschutz (nicht beim Bauamt!) hatte der Architekt Farblaserausdrucke eingereicht - schön groß und überflüssig bunt. Wir hatten damals auch eine Antragskopie bekommen und ich obwohl ich mich etwas über die bunten A3-Ausdrucke wunderte, dachte ich mir nichts weiter dabei.

Jetzt wundere ich mich nicht mehr - und ärgere mich um so mehr.
- Zum einen finde ich den Preis völlig überzogen - 300 Euro für 16 Seiten DINA3 - dafür kaufe ich mir einen neuen Drucker!
- Über den Architekten ärgere ich mich zum einen, weil er sowas hätte er vorher sagen müssen. Das empfinde ich als ziemlich unfaires Nachkarten.
- Über den Architekten ärgere ich mich zum anderen, weil es ein einfacherer Ausdruck auch getan hätte - zumindest hätte ich auf unsere Kopie verzichtet, wenn ich gewusst hätte, dass sie 150 Euro kostet.

Was soll ich machen - es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Immerhin sind die Nebenkosten mehr als 10%.

Danke für Tipps,

Oliver
 
honorar

hallo,
es ist schwer auf diese Frage zu antworten. Ich versuche es trodzdem mit einfachen Sätze:
Das Architektenhonorar ist durch die HOAI geregelt.
Was haben Sie mit dem Architekten als Arbeitsaufwand vereinbart (§15 HOAI).
Wie haben Sie das vereinbart: mündlich, konkludent oder schriftlich.
Die Höhe des Hon. bezieht sich auf die Bausumme(§10 HOAI)
Wie hoch ist die Bausumme, die im Antrag steht?
Haben Sie Nebenkosten vereinbart, wenn nein, kein Honorar.
Es handelt sich nicht um ein Bauantrag als solcher, sondern um ein Antrag für das Denkmalschutzamt.
Hat der Architekt eine Bestandsaufnahme gemacht?
Welche Dokumente und in welcher Qualität hat das Denkmalamt verlangt.
Die Behördengänge gehören zu den "Grundlagenermittlungen nach §15(2) HOAI.
Hat der Architekt ein Vorentwurf angefertigt.
Der Entwurfsplanung hat er bestimmt gemacht, es ist die Basis des Antrages.
Sie müssen versuchen die Sache nüchtern anzugehen und nicht sein Honorar mit dem Preis eines Druckers zu vergleichen.
Alle Honorarrechnungen müssen bis ins kleinste Detail überprüfbar sein. Ich sitze manchmal Stunden und Stunden um eine prüfbare Schlussrechnung zu schreiben. Das ist nicht etwas was man so nebenbei schreibt. Die Kalkulation eines Architektenhonorars ist eines der schwierigsten Honorarkalkulationen.
Dies soweit, warten Sie ab was andere dazu sagen.
M.f.G.
J.E.Hamesse
 
Das Honorar geht in Ordnung...

... was mich ärgert, sind diese horrenden Nebenkosten, die im Nachhinein auftauchen.

In einem kurzen Brief schrieb mir der Architekt dass nach §7 HOAI die Nebenkosten immer gesondert berechnet werden, es sei denn, dies sei ausgeschlossen worden. Ich habe mal in der HOAI nachgeguckt - es steht da so tatsächlich. Wir haben auch keine richtige Honorarvereinbarung getroffen; das lief im Wesentlichen mündlich. Er gab mir eine Beispielrechnung für das Honorar und das wars.

Wie gesagt, das Honorar ist meines Erachtens auch fair, der Architekt kam zweimal vorbei, es wurden Pläne gezeichnet, der Antrag eingereicht, Behördengänge usw. - dafür sehe ich das Honorar auch als gerechtfertigt an - und habe es auch direkt nach Rechnungserhalt bezahlt.

Für ein paar A3-Ausdrucke aber soviel Geld lockerzumachen geht mir enorm gegen den Strich. Wie schon gesagt - es sind 16 Stück gewesen; das macht knapp 20 Euro pro Blatt.

Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, kann ich auch mit Recht erwarten, dass mir nicht Bremsklötze aus Gold draufgetan werden.
 
Kam die Rechnung

vom Druckbetrieb selbst, oder wurde sie vom Architekten weitergereicht? Betrifft sie nur diese Druckkosten, oder steckt da noch was anderes drin (Porto, Telefon, Büronebenkosten, etc.?) Lautet die Rechnung des Druckbetriebs auf Ihren Namen, oder auf den Namen des Architekten?

300 € für 16 Seiten A3-Ausdrucke sind tatsächlich ein excellenter Preis - wenn der nur diese Druckkosten betrifft. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das so ist. Ich kenne Druckkosten, auch in Laserqualität. So viel habe ich noch nie bezahlt. Je nach Papierqualität zahle ich für Digi-Druck höchstens 3 €/Seite A3

Wenn das eine Rechnung des Druckbetriebs an Sie ist: Sie haben nichts in Auftrag gegeben. Ich würde diese Rechnung dann zurück schicken, mit dem Hinweis, keinen Auftrag gegeben zu haben. Sollen die sich an den Architekten halten.

Wenn das eine Rechnung des Architekten an Sie ist, die möglicherweise noch andere Nebenkosten enthält, lassen Sie sich erklären welche Kosten das im Einzelnen sind. Ich denke, dann sieht die Sache schon etwas anders aus.

Herzliche Grüße
Ulrike Nolte
 
Architektenrechnung

Guten Tag Oliver
ich würde Ihnen raten erstmal das persönliche Gespräch mit dem Architekten aufzunehmen!!
Bevor man einen Rechtsstreit angeht
Denn in einem persönlichen Gespräch kann man sehr viele Dinge bzw. Abläufe absprechen und schildern Sie im ruhig das sie mit den Plänen nicht einverstanden sind was die Kosten angeht

Und immer schön sachlich bleiben

Mit zimmerlichem Gruß
Andreas Vollack
aus Hann. Münden
 
Wie schon geschrieben

Wer bestellt, der bezahlt.
Wenn Du keinen Auftrag erteilt hast, der Architekt von Dir keine Vollmacht bekommen hat (im Namen und Auftrag des Kunden...), bzw. Du dem Architekten in keinem Vertrag eine Klausel bzgl. solcher Ausgaben unterschrieben hast, dann kannst Du Dich ganz entspannt zurücklehnen.

Mit dem Architekt vorab sprechen kann nichts schaden - erwarten sollte man sich davon allerdings nicht zuviel.

Gruß

Martin
 
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