Baugenehmigung erteilt aber ...

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Manfred Tessin

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Hallo, wir haben heute unsere Baugenehmigung erhalten. Leider hat unser Architekt da etwas falsch eingereicht. (Wir planen, einen alten Anbau abzureissen und ihn wieder genau so neu aufzubauen (Substanz total am Ende). Der Architekt hatte in seinen Zeichnungen für den Bauantrag die Dachhöhe verändert, wir wollen das Dach aber genauso steil wie es war (genau die selbe Neigung wie das "Hauptdach" am Haus). Ebenso hatte er auf der Südseite nicht die Fenster eingezeichnet sowie die Tür, die wir einbauen wollen (die Schwelle fehlt an dieser Stelle, da muss früher auch mal eine Tür gewesen sein). Wir haben den Architekten drauf hingewiesen, er ließ uns den Bauantrag unterschreiben und sagte, er würde die Änderungen noch einzeichnen. Heute haben wie die Baugenehmigung erhalten. Und zu unserer großen Überraschung hat er die Änderungen nicht eingezeichnet *aaaggrrrrhhh*. Natürlich ist jetzt Wochenende und wir können nicht beim Bauamt/Landesdenkmalamt anrufen. Aber wissen wollen wir's natürlich gleich: Müssen wir einen neuen Antrag bzw. einen Änderungsantrag beim Bauamt einreichen? - Ich denke mal nicht, dass wir so einfach die Dachneigung verändern sowie eine Tür und 2 Fenster einbauen können?! Dauert das dann auch wieder 5 Monate? Grüße Manfred
 
ärgerlich

Ich würde sofort zum Bauamt gehen und den Fall erklären und fragen was zu tun ist. Da das alte Haus abgebrochen ist, handelt es sich um ein Neubau. Wird der Neubau auch unter Denkmalschutz stehen, handelt es sich um ein Ensemble Denkmal?
Das Problem ist dass Sie unterschrieben haben!
Wollte der Architekt die Änderungen auf alle drei
Ausfertigungen bringen? Bitte präzisieren Sie, aber vielleicht hat noch jemand im Forum eine andere Idee wie Sie aus dieses Dilemma kommen.
Vertrauen is Gut, Kontrolle ist besser.
Eigentlich müsste der Architekt zum Bauamt gehen.
m.f.g
J.E.Hamesse
 
selbstverständlich

Sie sollten den Architekten sofort schriftlich mitteilen, dass die versprochenen Änderungen der Unterlagen nicht durchgeführt wurden (möglicherweise zieht er sich auf die Position zurück, dass Sie ja unterschrieben haben, was Sie bei offensichtlichen Fehlern nicht gedurft hätten). Gleichzeitig ist nicht jeder Fehler für Sie offensichtlich, so dass der Architekt seiner Sorgfaltspflicht gerecht werden muss. Der erste Weg ist auf jeden Fall zum Architekten, eine Woche später, bei Inaktivität des Kollegen, sollten Sie selbst zum Amt gehen. Mir scheint aber, dass Sie hier selbst ohne eine genügende Vor- und Entwurfsplanung, nur eine Genehmigungsplanung beauftragt haben um zu sparen, weil sonst der Fehler schon früher aufgefallen wäre. Ist es so? (Wenn das der Fall sein sollte, sind Sie selbst schuld und tragen den Ärger mit sich rum, für den Sie üblicherweise einen Architekten als Sachwalter haben.)
 
Hallo Herr Garisch, hallo Herr Hamesse, nein, wir hatten den Architekten komplett mit der Planung usw. beauftragt. Er hatte uns auch Zeichnungen angefertigt, wie das Haus mit der höheren Dachneigung und mit Spitzgaube usw. aussieht. Nun gut. Wir haben jedenfalls mit dem Bauamt telefoniert, das uns mitgeteilt hat, wir können alles mit dem Denkmalamt direkt absprechen. Mit dem Herrn vom Denkmalamt haben wir auch telefoniert und die Änderungen gestern eingereicht. Er meinte, die Bearbeitung würde innerhalb von 2 Wochen gehen. Na da bin ich aber mal gespannt :). Auf jeden Fall war der Denkmalmensch sehr nett. Vielleicht kommt es ja auch nicht so oft vor, dass die Leute vorher fragen sondern sie bauen einfach (was uns auch der Architekt gestern geraten hat: "oooch, wir bauen das jetzt einfach mal so, wie Sie das wollen".). Grüße M. Tessin
 
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